Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, soweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025 § 0 gültig von 10.07.2025 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 48/2025... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Neufassung von § 3 sowie die Änderung in § 105 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 66/2004 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. November 2004, in Kraft.Die Neufassung von Paragraph 3, sowie die Änderung in Paragraph 105, Absatz eins, durch die ... mehr lesen...
(LGBl Nr 57/2023)Landesgesetzblatt Nr 57 aus 2023,)(1)Absatz einsEs treten in Kraft:1.Ziffer einsArt. I Z 2 (§ 2 Abs. 3 lit. c K-GrvG), Art. I Z 3 (§ 6 Abs. 1 lit. a bis c K-GrvG) und Art. I Z 6 (§ 11 Abs. 4 K-GrvG) mit Wirkung vom 1. März 2022;Art. römisch eins Ziffer 2, (Paragraph 2, Absatz 3, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Verweisungen in diesem Gesetz auf Bundesrecht sind als Verweisungen auf folgende Fassungen zu verstehen:1.Ziffer einsAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASV... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Kostenhöchstsätze für die Gewährung von Leistungen im Rahmen der §§ 3 bis 5 betragen inklusive aller Steuern und Abgaben:Die Kostenhöchstsätze für die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Paragraphen 3 bis 5 betragen inklusive aller Steuern und Abgaben:1.Ziffer eins2.Ziffer 2f... mehr lesen...
Im Sinne dieses Gesetzes sind1.Ziffer einsFremde: Personen nach § 2 Abs. 3 lit. a bis f; Fremde: Personen nach Paragraph 2, Absatz 3, Litera a bis f; 2.Ziffer 2Familienangehörige: Mitglieder der Familie, die sich im Zusammenhang mit dem Antrag des Fremden auf internationalen Schutz in Österreich ... mehr lesen...