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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Erkenntnisse und Beschlüsse, die nicht bloß verfahrensleitend sind,verfahrensleitende Beschlüsse sind in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen. Von dieser Veröffentlichungspflicht ausgenommen bleiben
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