Gesetzesaktualisierungen

7 Gesetze aktualisiert am 24.08.2025

Gesetze 1-7 von 7

3 Paragrafen zu Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz (K-LvwGG) aktualisiert


Anl. 1 K-LvwGG

(LGBl Nr 113/2020)Landesgesetzblatt Nr 113 aus 2020,)(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren nach § 5 Abs. 3 und § 12 Abs. 7 sind nach der bisherigen Rechtslage weiterzu... mehr lesen...


§ 28 K-LvwGG

(1)Absatz einsSoweit in diesem Landesgesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze und -verordnungen verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:1.Ziffer ... mehr lesen...


§ 6 K-LvwGG

(1) Der Präsident leitet das Landesverwaltungsgericht und vertritt dieses nach außen. Er wird im Fall seiner Verhinderung oder Befangenheit durch den Vizepräsidenten vertreten. Ist auch dieser verhindert oder befangen, wird er jeweils durch den Landesverwaltungsrichter vertreten, welcher dem Land... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.08.25

1 Paragraf zu Kärntner Landessicherheitsgesetz - K-LSiG (K-LSiG) aktualisiert


§ 23 K-LSiG Befugnisse

(1)Absatz einsAufsichtsorgane haben im Rahmen ihres Aufgabenbereiches die Befugnis zur Mitwirkung an der Vollziehung der Verwaltungsvorschriften durch1.Ziffer einsVorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen;2.Ziffer 2Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltu... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.08.25

2 Paragrafen zu Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz - K-LKABG (K-LKABG) aktualisiert


§ 5 K-LKABG Verschwiegenheitspflicht

§ 5Verschwiegenheitspflicht (1) Soweit nicht nach anderen Gesetzen oder nach dienstrechtlichen Vorschriften bereits eine Verschwiegenheitspflicht besteht, sind die Mitglieder der Organe und alle Bediensteten der KABEG und der sonstigen selbständigen und unselbständigen Einrichtungen der KABEG, wi... mehr lesen...


Anl. 1 K-LKABG

ANM: Mit Art II des Gesetzes LGBl Nr 66/2001 wurden folgendeÜbergangsbestimmungen getroffen:(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.ANM: Mit Art II des Gesetzes LGBl Nr 16/2002 wurden folgendeÜbergangsbestimmungen getroffen:(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monat... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.08.25

8 Paragrafen zu Kärntner Landesarchivgesetz - K-LAG (K-LAG) aktualisiert


§ 23 K-LAG § 23

Alle mit der Besorgung von Aufgaben der Anstalt betrauten Personen sind unbeschadet sonstiger gesetzlicher Geheimhaltungspflichten zur Verschwiegenheit über die ihnen ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über personenbezogene Daten, verpflichtet, deren Ge... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.08.25

1 Paragraf zu Kärntner Landes-Personalvertretungsgesetz - K-LPVG (K-LPVG) aktualisiert


§ 25 K-LPVG Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Personalvertreter und die Mitglieder der Wahlausschüsse haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über die ihnen als geheim bezeichneten Angelegenheiten, technischen Einrichtungen, Verfahren und Eigentümlic... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.08.25

3 Paragrafen zu Kärntner Landtagswahlordnung - K-LTWO (K-LTWO) aktualisiert


§ 28 K-LTWO Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

(1) Die Gemeinde hat die Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde, hiervon unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Berichtigungsantrages zu verständigen. Den Betroffenen steht es frei, binnen vie... mehr lesen...


Anl. 6 K-LTWO Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2) Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.08.25

2 Paragrafen zu Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 (LWK-WO) aktualisiert


§ 88 LWK-WO Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 erster Satz sowie die Einfügung der Wortfolge in § 18 Abs. 1 Z 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 55/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Juli 2010 in Kraft.Die Änderung des ... mehr lesen...


§ 27 LWK-WO Kreis- und Bezirkswahlvorschläge

(1)Absatz einsWählergruppen haben ihren Wahlvorschlag für das erste Ermittlungsverfahren für die Landeskammerwahl (Kreiswahlvorschlag) und ihren Wahlvorschlag für die Bezirkskammerwahl (Bezirkswahlvorschlag) spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag bis 13 Uhr der Kreiswahlbehörde bzw. der Bezirkswah... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.08.25
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