(LGBl Nr 113/2020)Landesgesetzblatt Nr 113 aus 2020,)(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren nach § 5 Abs. 3 und § 12 Abs. 7 sind nach der bisherigen Rechtslage weiterzu... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Landesgesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze und -verordnungen verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:1.Ziffer ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Präsident leitet das Landesverwaltungsgericht und vertritt dieses nach außen. Er wird im Fall seiner Verhinderung oder Befangenheit durch den Vizepräsidenten vertreten. Ist auch dieser verhindert oder befangen, wird er jeweils durch den Landesverwaltungsrichter vertreten, welche... mehr lesen...
(1)Absatz einsAufsichtsorgane haben im Rahmen ihres Aufgabenbereiches die Befugnis zur Mitwirkung an der Vollziehung der Verwaltungsvorschriften durch1.Ziffer einsVorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen;2.Ziffer 2Maßnahmen, die für die Einleitung und Durchführung von Verwaltu... mehr lesen...
(1)Absatz einsUnbeschadet der nach anderen Vorschriften bestehenden Verschwiegenheitspflichten sind die Mitglieder der Organe und alle Bediensteten der KABEG sowie Personen, die an Sitzungen der Organe der KABEG teilnehmen, zur Geheimhaltung über Tatsachen, die ihnen aus ihrer Tätigkeit oder Funk... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.(2)Absatz 2Zwischenzeitig zugesprochene Sitzungsgelder und Funktionsgebühren gemäß § 20 zweiter Satz bzw. § 36 Abs. 3 sind nicht rückzuersetzen.Zwischenzeitig zugesprochene Sitzungsgelder und Funktionsgebühren gemäß Paragraph 20, zweite... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Gesetz auf die Verordnung (EU) 2016/679 verwiesen wird, ist darunter die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Amt der Landesregierung obliegen als Hilfsorgan des Direktors die Ausfertigung von Bescheiden nach § 9a Abs. 4 und 6, § 12 Abs. 8, § 13 Abs. 3 und 4 und § 17 Abs. 4 sowie die Besorgung der dienst-, besoldungs- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten hinsichtlich der Bediensteten ... mehr lesen...
Alle mit der Besorgung von Aufgaben der Anstalt betrauten Personen sind unbeschadet sonstiger gesetzlicher Geheimhaltungspflichten zur Geheimhaltung über die ihnen ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über personenbezogene Daten, verpflichtet, soweit und ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Herstellung von Reproduktionen (wie Fotokopien, Fotografien, Mikrofilme, digitale Reproduktionen udgl.) von Archivalien und von im Besitz der Anstalt befindlichen wissenschaftlichen Datenbeständen ist – vorbehaltlich rechtsgeschäftlich vereinbarter oder letztwillig verfügter Bes... mehr lesen...
(1)Absatz einsArchivalien sind vom Zugang zu nichtamtlichen Zwecken ausgeschlossen, solange sie einer Schutzfrist gemäß § 12 unterliegen und nicht auf Antrag ein Zugang zu den Archivalien innerhalb der Schutzfrist im Einzelfall (§ 12 Abs. 4 und 5) gewährt wird.Archivalien sind vom Zugang zu nicht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Die gemäß § 17 des Kärntner Landesarchivgesetzes – K-LAG, LGBl. Nr. 40/1997, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 112/2021, von der Landesregierung zu erlassende Benützungsordnung ist bin... mehr lesen...
(1)Absatz einsArchivalien unterliegen einer Schutzfrist von 20 Jahren, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist oder die Archivalien bereits im Zeitpunkt ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder vor ihrer Übergabe an die Anstalt bereits öffentlich zugänglich waren.(2)Absatz 2Der La... mehr lesen...
(1)Absatz einsArchivalien sind vorbehaltlich gesetzlicher, insbesondere personenschutz- und datenschutzrechtlicher Geheimhaltungsverpflichtungen zugänglich. (2)Absatz 2Erfolgt der Zugang zu Archivalien zu amtlichen Zwecken (§ 11 Abs. 1), darf dieser nicht verwehrt werden.Erfolgt der Zugang zu Arc... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Personalvertreter und die Mitglieder der Wahlausschüsse haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Tatsachen Geheimhaltung zu bewahren, soweit und solange dies aufgrund eines Geheimhaltungsgrundes nach Art. 22a Abs. 2 zweiter Satz B-VG, insbes... mehr lesen...
(1)Absatz einsZu jeder Gemeindewahlbehörde, Sprengelwahlbehörde, fliegenden Wahlkommission und Wahlbehörde für die Briefwahl können von jeder Partei, deren Wahlvorschlag veröffentlicht wurde, zwei Wahlzeugen zu jeder Wahlbehörde entsendet werden. Zu Wahlzeugen können nur Personen bestellt werden,... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinde hat die Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde, hiervon unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Berichtigungsantrages zu verständigen. Den Betroffenen steht es frei, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet de... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderung des Inhaltsverzeichnisses, des § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 erster Satz sowie die Einfügung der Wortfolge in § 18 Abs. 1 Z 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 55/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Juli 2010 in Kraft.Die Änderung des ... mehr lesen...
(1)Absatz einsWählergruppen haben ihren Wahlvorschlag für das erste Ermittlungsverfahren für die Landeskammerwahl (Kreiswahlvorschlag) und ihren Wahlvorschlag für die Bezirkskammerwahl (Bezirkswahlvorschlag) spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag bis 13 Uhr der Kreiswahlbehörde bzw. der Bezirkswah... mehr lesen...