(1)Absatz einsZeugnisse über den Nachweis von Fachkenntnissen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung durch Unterrichtsanstalten oder ermächtigte Einrichtungen gemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten, BGBl. Nr. 441/1975, oder durch ermächtigt... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine gemäß § 14 ermächtigte Ausbildungseinrichtung, die als öffentlich-rechtliche Körperschaft eingerichtet ist oder an der eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder mehrere öffentlich-rechtliche Körperschaften überwiegend beteiligt ist oder sind, muss auf Antrag an Staatsangehör... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf Antrag des Betreibers/der Betreiberin der Ausbildungseinrichtung hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Ermächtigung zur Ausstellung von Zeugnissen gemäß § 63 Abs. 1 ASchG zu erteilen, wennAuf Antrag des Betreibers/der Betreiberin der Ausbildungsei... mehr lesen...