Gesetzesaktualisierungen

11 Gesetze aktualisiert am 30.07.2025

Gesetze 1-10 von 11

1 Paragraf zu Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz (Bgld. LVwGG) aktualisiert


§ 39 Bgld. LVwGG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:1.Ziffer einsdas Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland, LGBl. Nr. 84/1990;2.Ziffer 2der zweite Abschnitt des 2. Hauptstücks ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25

1 Paragraf zu Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013 (Bgld. LVBG 2013) aktualisiert


Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013 (Bgld. LVBG 2013) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 29.10.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 71/2024 § 0 gültig von 01.10.2024 bis 28.10.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 58/2024 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25

1 Paragraf zu Burgenländisches Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG (Bgld. MVKG) aktualisiert


§ 45 Bgld. MVKG In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes treten das Landesbeamtengesetz 1985, LGBl. Nr. 48, und § 2 Abs. 1 Z 4 und 5 des Landesvertragsbedienstetengesetzes 1985, LGBl. Nr. 49, außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetz... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25

1 Paragraf zu Landtagswahlordnung 1995 (LTWO 1995) aktualisiert


§ 96 LTWO 1995 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDie Neufassung des § 33, des § 34 Abs. 6 und 7, des § 42 Abs. 3, des § 53 Abs. 1, des § 54 Abs. 4, der §§ 54a und 54b, des § 65 Abs. 9 und der §§ 70a, 73a und 74, die Änderung des § 20 Abs. 1, der §§ 21 und 32, des § 34 Abs. 1 bis 3, des § 35 Abs. 1, 3, 4 und 9, des § 38 Abs. 2 bis ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25

1 Paragraf zu Burgenländisches Wählerevidenz-Gesetz (Bgld. WG) aktualisiert


§ 15 Bgld. WG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.(2)Absatz 2§§ 7 und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraphen 7 und 9 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(3)Absatz 3§ 6... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25

2 Paragrafen zu Burgenländisches Landes-Personalvertretungsgesetz (Bgld. LP) aktualisiert


§ 32 Bgld. LP

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juni 1980 in Kraft.(2)Absatz 2Die Erlassung von Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes obliegt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde, der Landesregierung. Diese Verordnungen können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlas... mehr lesen...


§ 25 Bgld. LP § 25

(1) Die Personalvertreter, die Mitglieder der Wahlausschüsse und die im Sinne des § 20 Abs. 6 beigezogenen sachkundigen Bediensteten haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über die ihnen als geheim bezeichneten ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25

28 Paragrafen zu Salzburger Gesundheitsfondsgesetz (SAGES-Gesetz 2016) aktualisiert


§ 36 SAGES-Gesetz 2016

(1)Absatz eins§ 8 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 29/2017 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten in Kraft. Paragraph 8, Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 29 aus 2017, tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden M... mehr lesen...


§ 34 SAGES-Gesetz 2016

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:1.Ziffer einsÄrztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl I Nr 169; Gesetz BGBl I Nr 17/2023;Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 199... mehr lesen...


§ 32 SAGES-Gesetz 2016 § 32

(1) Für folgende Fälle wird ein Sanktionsmechanismus festgelegt:1.Nichterreichen von Zielen, die in der Zielsteuerungsvereinbarung, im Zielsteuerungsvertrag oder im Landes-Zielsteuerungsübereinkommen festgelegt sind;2.Verstoß gegen das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen;3.Nicht-Zustandekommen des... mehr lesen...


§ 28 SAGES-Gesetz 2016 § 28

(1) Der Fonds unterliegt der Aufsicht der Landesregierung. Die Fondsorgane sind verpflichtet, der Landesregierung alle verlangten Auskünfte zu erteilen.(2) Die Gebarung des Fonds unterliegt der Kontrolle durch den Landesrechnungshof.(3) Darüber hinaus ist die Geschäftsführung des Fonds ermächtigt... mehr lesen...


§ 27 SAGES-Gesetz 2016 § 27

(1) Die Gebarung des Fonds hat nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.(2) Vorhandene Mittel des Fonds sind unter Bedachtnahme auf ihre erforderliche Verfügbarkeit möglichst günstig zu veranlagen.(3) Die Mittel sind nach ihrer Herkunft (§ 7) und nac... mehr lesen...


§ 26 SAGES-Gesetz 2016 § 26

(1) Verstößt eine Fondskrankenanstalt in maßgeblichem Ausmaß gegen verbindliche Pläne oder gegen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern vereinbarte Vorgaben im Zusammenhang mit der Qualität oder der Dokumentation (Art 45 Abs 2 der Vereinbarung), sind von der Gesundheitsplattform nachweislich wi... mehr lesen...


§ 23 SAGES-Gesetz 2016

(1) Den Vorsitz führen gleichberechtigt ein von der Landesregierung bestimmtes Mitglied derselben aus dem Kreis der Mitglieder in der Landeskurie und der Obmann bzw die Obfrau der Salzburger Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse.(2) Die Einberufung der Landes-Zielsteuerungskommission... mehr lesen...


§ 22 SAGES-Gesetz 2016

(1)Absatz einsDie Landes-Zielsteuerungskommission besteht aus folgenden Mitgliedern:1.Ziffer einssechs Mitglieder als Landeskurie, die von der Landesregierung entsendet werden, darunter zumindest ein Mitglied der Landesregierung,2.Ziffer 2sechs Mitglieder als Sozialversicherungskurie, darunter de... mehr lesen...


§ 21 SAGES-Gesetz 2016 § 21

(1) Die Gesundheitsplattform hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:1.die Beschlussfassung in Angelegenheiten gemäß § 3 (Krankenanstaltenfinanzierung) in Verbindung mit den §§ 9 bis 14 einschließlich der Erlassung diesbezüglicher Richtlinien;2.die Beschlussfassung in Angelegenheiten gemäß § 4 (allgem... mehr lesen...


§ 20 SAGES-Gesetz 2016

(1) Der bzw die Vorsitzende ist von der Landesregierung aus dem Kreis der gemäß § 19 Abs 1 Z 1 lit a entsendeten Mitglieder der Landesregierung zu bestellen. Der erste Stellvertreter bzw die erste Stellvertreterin des bzw der Vorsitzenden ist der Obmann bzw die Obfrau der Salzburger Landesstelle ... mehr lesen...


§ 19 SAGES-Gesetz 2016

(1)Absatz einsDie Gesundheitsplattform besteht aus folgenden Mitgliedern:1.Ziffer eins22 stimmberechtigte Mitglieder, und zwara)Litera asechs Mitglieder, die von der Landesregierung entsendet werden, darunter zumindest ein Mitglied der Landesregierung;b)Litera bsechs Mitglieder, die von den Träge... mehr lesen...


§ 17 SAGES-Gesetz 2016

(1)Absatz einsDer Fonds hat folgende Organe:1.Ziffer einsdie Geschäftsführung;2.Ziffer 2die Gesundheitsplattform und3.Ziffer 3die Landes-Zielsteuerungskommission.(2)Absatz 2Die Gesundheitsplattform hat folgende weitere Organe einzurichten:1.Ziffer einseine Kommission insbesondere zur Beratung von... mehr lesen...


§ 16 SAGES-Gesetz 2016 § 16

(1) Die Höhe des aus den Mitteln gemäß § 8 zu bedeckenden Verwaltungsaufwands des Fonds ist im Voranschlag in dem für die Erfüllung der Fondsaufgaben unbedingt notwendigen Ausmaß vorzusehen.(2) Daraus sind insbesondere folgende Kosten abzudecken:1.Vorsorge für die Infrastruktur der Fondsorgane (P... mehr lesen...


§ 15 SAGES-Gesetz 2016 § 15

(1) Zur Stärkung der Gesundheitsförderung wird ein Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenem Verrechnungskreis eingerichtet und aus den Mitteln gemäß § 7 Abs 1 Z 3 und § 7 Abs 3 dotiert. Die in einem Geschäftsjahr nicht verwendeten Mittel sind im Folgejahr den zur Verfügung steh... mehr lesen...


§ 16a SAGES-Gesetz 2016 § 16a

(1) Die Mittel des Bundes und der Sozialversicherung gemäß § 7 Abs 1 Z 7 sowie der aus dem Landesbeitrag gemäß § 8 Abs 8 entnommene Kofinanzierungsanteil des Landes sind gemäß den Vorgaben des Pflegefondsgesetzes sowie gemäß der dazu abgeschlossenen operativen Vereinbarung zwischen dem Bund, der ... mehr lesen...


§ 14 SAGES-Gesetz 2016 § 14

(1) Für krankenhausentlastende Planungen, Projekte und Maßnahmen können nach Maßgabe des Art 33 der Vereinbarung Mittel gewährt werden.(2) Der Fonds hat für die Vergabe solcher Zuschüsse nähere Regelungen in Form von Richtlinien zu erlassen.(3) Krankenhausentlastende Planungen, Projekte und Maßna... mehr lesen...


§ 12 SAGES-Gesetz 2016

(1) Unter den sonstigen Abgeltungen werden die Mittel gemäß § 7 Abs 1 Z 2 (Rechtsträger-Finanzierungsanteile) und 5 (GSBG-Beihilfen an Fondskrankenanstalten) sowie § 7 Abs 2 Z 2 bis 4 (Kostenbeiträge nach § 62 Abs 1 bis 3 SKAG, Mittel für die Versorgung ausländischer Anspruchsberechtigter und Kos... mehr lesen...


§ 10 SAGES-Gesetz 2016 § 10

(1) Die Abgeltung von Ambulanzleistungen erfolgt bis zum Inkrafttreten des für den spitalsambulanten Bereich entwickelten leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems (Art 14 der Vereinbarung) auf der Grundlage von bereits verfügbaren leistungsbezogenen Parametern (wie zB Fallzahlen... mehr lesen...


§ 9 SAGES-Gesetz 2016 § 9

(1) Stationäre Leistungen der Fondskrankenanstalten, die an Fondspatientinnen und -patienten erbracht werden, sind über den Fonds leistungsorientiert durch die nach den folgenden Grundsätzen zu ermittelnden LKF-Gebührenersätze abzurechnen:a)Im LKF-Kernbereich werden auf der Grundlage des LKF-Mode... mehr lesen...


§ 8 SAGES-Gesetz 2016 § 8

(1) Der Landesbeitrag beträgt 91.971.707 € und der Gemeindebeitrag 61.314.472 €. Der zusätzliche Landesbeitrag beträgt 1.639.976 € und der zusätzliche Gemeindebeitrag 1.093.318 €.(2) Die Beiträge gemäß Abs 1 sind wertgesichert und erstmals 2017 anzupassen. Die Prozentzahl der Wertanpassung entspr... mehr lesen...


§ 7 SAGES-Gesetz 2016

(1) Mittel des Fonds sind:1.Beiträge der Bundesgesundheitsagentur, der Träger der Sozialversicherung sowie der Länder und der Gemeinden, die dem Land oder dem Fonds auf Grund der Vereinbarung, auf Grund dieses Gesetzes oder auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften für Zwecke der Krankenanstalten... mehr lesen...


§ 6 SAGES-Gesetz 2016 § 6

Der Fonds hat folgende sonstige Aufgaben wahrzunehmen:1.die Handhabung des Sanktionsmechanismus (§ 26);2.die Ausübung der Schiedsfunktion bei Auslegungsfragen des Salzburger Krankenanstaltenplanes oder an seine Stelle tretender Detailplanungen für den intramuralen Bereich;3.die Abstimmung von Lei... mehr lesen...


§ 5 SAGES-Gesetz 2016

(1)Absatz einsDer Fonds hat in Angelegenheiten der Zielsteuerung folgende Aufgaben wahrzunehmen:1.Ziffer einsdie Beschlussfassung über den von der Kommission gemäß § 17 Abs 2 Z 2 vorbereiteten Entwurf des mehrjährigen Landes-Zielsteuerungsübereinkommens (Art 9 Abs 1 der Zielsteuerungsvereinbarung... mehr lesen...


§ 4 SAGES-Gesetz 2016 § 4

Der Fonds hat in Angelegenheiten allgemeiner gesundheitspolitischer Belange folgende Aufgaben wahrzunehmen:1.die (Weiter-)Entwicklung der Gesundheitsziele (einschließlich Strategien zur Umsetzung) auf Landesebene;2.die Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbring... mehr lesen...


§ 3 SAGES-Gesetz 2016 § 3

(1) Der Fonds hat im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung folgende Aufgaben wahrzunehmen:1.die Umsetzung von leistungsorientierten Vergütungssystemen (ergebnisorientiert, pauschaliert und gedeckelt) unter Berücksichtigung aller Gesundheitsbereiche auf Basis entsprechender Dokumentationssysteme... mehr lesen...


§ 2 SAGES-Gesetz 2016

Im Sinn dieses Gesetzes gelten als:1.Fonds: der Salzburger Gesundheitsfonds.2.Fondskrankenanstalten: Krankenanstalten, die im Jahr 1996 Zuschüsse des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds erhalten haben unda)öffentliche allgemeine Krankenanstalten und öffentliche Sonderkrankenanstalten mit Ausnah... mehr lesen...


§ 1 SAGES-Gesetz 2016 § 1

(1) Zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten, zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens, zur Stärkung der Gesundheitsförderung sowie zur Unterstützung der Hospiz- und Palliativbetreuung besteht im Land Salzburg ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit... mehr lesen...


Salzburger Gesundheitsfondsgesetz (SAGES-Gesetz 2016) Fundstelle

Gesetz vom 16. Dezember 2015 über den Salzburger Gesundheitsfonds (Salzburger Gesundheitsfondsgesetz - SAGES-Gesetz 2016)StF: LGBl Nr 121/2015 (Blg LT 15. GP: RV 133, AB 180, jeweils 4. Sess)Änderung LGBl Nr 29/2017 (Blg LT 15. GP: RV 161, AB 204, jeweils 5. Sess)LGBl Nr 33/2018 (Blg LT 15. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25

1 Paragraf zu Landesbediensteten-Gehaltsgesetz (LB-GG) aktualisiert


§ 10 LB-GG

(1)Absatz einsDie oder der Bedienstete kann die Überprüfung der Zuordnung gemäß § 8 oder der Zuordnungsänderung gemäß § 9 schriftlich und unter Anführung der Gründe für die Zweifel an der Richtigkeit der Zuordnung oder Zuordnungsänderung bei der Dienstbehörde bzw beim Dienstgeber beantragen. Über... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25

4 Paragrafen zu Salzburger Pflegegesetz (S-PG) aktualisiert


§ 39 S-PG

(1)Absatz einsIn der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 71/2025 treten in Kraft: In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 71 aus 2025, treten in Kraft: 1.Ziffer einsdas Inhaltsverzeichnis, die Überschriften zu den Abschnitten 2 bis 6 und zu den §§ 3, 8, 13 und 16 sowie die §§ 2, 2a, 7, 10 Abs 1... mehr lesen...


§ 17 S-PG § 17

(1) Die Träger von Senioren- und Seniorenpflegeheimen haben sicherzustellen, dass den Bewohnern folgende Leistungen zur Verfügung stehen:1.Grundleistung: Diese ist unabhängig von der Pflegebedürftigkeit des Bewohners zu erbringen und umfasst die allgemeinen Beratungsdienste, die Wohnraumüberlassu... mehr lesen...


§ 12 S-PG § 12

(1) Die Träger von Pflegeeinrichtungen der Haushaltshilfe haben sicherzustellen, dass ihnen für die Leistungserbringung eine ausreichende Zahl an angestelltem geeigneten Personal entsprechend der Anzahl ihrer Kunden sowie der Art und dem Ausmaß der diesen zu erbringenden Leistungen zur Verfügung ... mehr lesen...


§ 3 S-PG § 3

Die Träger von Pflegeeinrichtungen haben eine angemessene, zielorientierte und planmäßige Pflege sicherzustellen, die an einer möglichst weit gehenden Erhaltung und Wiedererlangung von Fähigkeiten und der Selbstständigkeit des Kunden orientiert ist. Die sachlichen und personellen Ressourcen sind ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25

4 Paragrafen zu Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987 (L-BG) aktualisiert


§ 130 L-BG

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:1.Ziffer einsAllgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS Nr 946/1811; Gesetz BGBl I Nr 115/2023;Allgemeines b... mehr lesen...


§ 44 L-BG

Verteidiger § 44 (1) Der Beschuldigte kann sich selbst verteidigen oder durch einen Rechtsanwalt, einen Verteidiger in Strafsachen oder einen Beamten verteidigen lassen.(2) Auf Verlangen des Beschuldigten ist ein Beamter des Dienststandes von der Dienstbehörde als Verteidiger zu bestellen.(3) Abg... mehr lesen...


§ 11e L-BG § 11e

(1) Beamte des Ruhestandes haben folgende Pflichten:1.Wahrung der Amtsverschwiegenheit gemäß § 9d;2.Meldepflichten gemäß § 10b Abs 3 Z 1 bis 4;3.nur bis zur Vollendung des Regelpensionsalters (§ 3d Abs 1 und § 4 Abs 1a):a)Pflicht zur Meldung von Nebenbeschäftigungen gemäß § 11a Abs 3 und 4;b)Pfli... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.07.25
Gesetze 1-10 von 11