Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Fonds hat nähere Regelungen dazu in Form von Richtlinien zu erlassen. Für diese Abgeltung stehen all jene Mittel zur Verfügung, die nicht für andere Abgeltungen, Förderungen, Zuschüsse oder den Verwaltungsaufwand des Fonds benötigt werden (§§ 10 bis 16). Erforderlichenfalls können auch Obergrenzen an LKF-Punkten festgelegt werden, bei deren Überschreiten degressive oder keine Abgeltungen mehr erfolgen.
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(2) Der Fonds hat nähere Regelungen dazu in Form von Richtlinien zu erlassen. Für diese Abgeltung stehen all jene Mittel zur Verfügung, die nicht für andere Abgeltungen, Förderungen, Zuschüsse oder den Verwaltungsaufwand des Fonds benötigt werden (§§ 10 bis 16). Erforderlichenfalls können auch Obergrenzen an LKF-Punkten festgelegt werden, bei deren Überschreiten degressive oder keine Abgeltungen mehr erfolgen.