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Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als solcheVerweisungen auf die zitierte Stammfassung oder jeneletztzitierte Fassung, die sie durch Änderung bis zu dem nachfolgend zitierten Rechtsakt, diesen einschließend, erhalten haben:
1. | Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl Nr 745/1996; Gesetz | |||||||||
2. | Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, BGBl Nr 80/1965; Gesetz BGBl Nr 169/1983; | |||||||||
3. | Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017), BGBl I Nr 116/2016; | |||||||||
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5. | Pflegefondsgesetz (PFG), BGBl I Nr 57/2011; Gesetz BGBl I Nr 22/2017; | |||||||||
6. | Verordnung |
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als solcheVerweisungen auf die zitierte Stammfassung oder jeneletztzitierte Fassung, die sie durch Änderung bis zu dem nachfolgend zitierten Rechtsakt, diesen einschließend, erhalten haben:
1. | Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl Nr 745/1996; Gesetz | |||||||||
2. | Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, BGBl Nr 80/1965; Gesetz BGBl Nr 169/1983; | |||||||||
3. | Finanzausgleichsgesetz 2017 (FAG 2017), BGBl I Nr 116/2016; | |||||||||
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5. | Pflegefondsgesetz (PFG), BGBl I Nr 57/2011; Gesetz BGBl I Nr 22/2017; | |||||||||
6. | Verordnung |