(1)Absatz einsZur Überprüfung der Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsaufwendungen (§ 9) sowie der Spendenobergrenze (§ 11) und zur Verhängung von Geldbußen nach diesem Landesgesetz ist der Oberösterreichische Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat eingerichtet, der auf Grund der Berichte... mehr lesen...