(1) Die Kontrolle der Einhaltung der §§ 1, 1a, 2 und 3 sowie von Lärmschutzverordnungen gemäß § 4 und von ortspolizeilichen Verordnungen gemäß Art. 118 Abs. 6 B-VG fällt - unbeschadet der §§ 9 und 10 - in die Zuständigkeit der Gemeinden; die Gemeinden können mit der Kontrolle der Einhaltung1.Mitg... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird der bzw. dem Vertragsbediensteten in Ausübung ihres bzw. seines Dienstes der begründete Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung bekannt, die den Wirkungsbereich der eigenen Dienststelle betrifft, hat sie bzw. er dies unverzüglich der Leiter... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Präsidentin bzw. der Präsident leitet das Landesverwaltungsgericht und vertritt dieses nach außen.(2)Absatz 2Die Präsidentin bzw. der Präsident führt alle Angelegenheiten der Justizverwaltung, soweit sie nicht in diesem Landesgesetz anderen Organen ausdrücklich zugewiesen sind. ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2(Verfassungsbestimmung) § 31 Abs. 4 tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 31, Absatz 4, tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(3)Absatz 3Bis zum... mehr lesen...
(1) Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang n... mehr lesen...
(1) Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung ist die Antidiskriminierungsbeauftragte oder der Antidiskriminierungsbeauftragte zu bestellen. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat für die Bereitstellung der personellen und sachlichen Erfordernisse, die für die Ausübung dieser Funkti... mehr lesen...
(1) Auf das Verfahren vor der Kommission sind § 6 Abs. 1 und die §§ 7, 13, 14 bis 16 sowie 18 bis 22, 32, 33, 45 und 46 AVG anzuwenden.(2) Die §§ 45 und 46 AVG sind jedoch mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Antragstellerin oder ein Antragsteller, der eine ihr oder ihm zugefügte Diskriminierung... mehr lesen...
(1) Die Mitglieder der Kommission haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über die ihnen als geheim bezeichneten Angelegenheiten, technischen Einrichtungen, Verfahren und Eigentümlichkeiten des Betriebs, strengs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Dezember 2013 in Kraft.(2)Absatz 2(Verfassungsbestimmung) § 39 Abs. 3 tritt mit 1. Dezember 2013 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 39, Absatz 3, tritt mit 1. Dezember 2013 in Kraft.(3)Absatz 3Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen rückwirke... mehr lesen...
(1) Das Land Burgenland richtet am Sitz der Landesregierung eine „Burgenländische Kinder- und Jugendanwaltschaft“ ein. Sie besteht aus der Burgenländischen Kinder- und Jugendanwältin oder dem Burgenländischen Kinder- und Jugendanwalt als Leiterin oder Leiter und der erforderlichen Anzahl von Mita... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat über Anträge auf Anerkennung mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.(2) Die Anerkennung ist unter der aufschiebenden Bedingung auszusprechen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller nach ihrer oder seiner Wahl entweder einen höchstens dreijährigen Anpassungs... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 25.11.2021 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 78/2021 § 0 gültig von 01.02.2019 bis 24.11.2021 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 4/2019 ... mehr lesen...
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gemeindesanitätsgesetz 1971, LGBl. Nr. 14/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009, vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in § 4 dieses Gesetzes, außer Kraft. mehr lesen...
(1) Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass ihr zur Besorgung ihrer im § 1 angeführten Aufgaben sowie für vergleichbare Aufgaben, die sie als Träger von Privatrechten besorgt, eine Ärztin oder ein Arzt für Allgemeinmedizin zur Verfügung steht, die oder der in die Liste gemäß § 27 des Ärztegesetzes... mehr lesen...
(1) Die Mitglieder der Gleichbehandlungskommission, die Gleichbehandlungsbeauftragten und die Kontaktfrauen haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über die ihnen als geheim bezeichneten Angelegenheiten, technisc... mehr lesen...
LGBl. Nr. 70/2000 (XVII. Gp. RV 978 AB 983)LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 AB 127)LGBl. Nr. 27/2002 (XVIII. Gp. IA 228 AB 236)LGBl. Nr. 27/2003 (XVIII. Gp. RV 497 AB 509)LGBl. Nr. 10/2006 (XIX. Gp. RV 19 AB 28)LGBl. Nr. 18/2010 (XIX. Gp. RV 1321 AB 1354) [CELEX Nr. 32002L0073, 32004L0113, 32... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz), LGBl. Nr. 32/1995, in der Fassung d... mehr lesen...
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat gegenüber Dritten hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln über Antrag schriftlich Auskunft zu erteilen. Die schriftliche Auskunftspflicht der Bezirksverwaltungsbehörde gegenüber Dritten umfasst sämtliche Informationen gemäß Art. 67 Abs. 1 der Ve... mehr lesen...
(1) Die Landesregierung hat auf schriftlichen Antrag1.einer österreichischen Staatsbürgerin oder eines österreichischen Staatsbürgers, einer oder eines Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats oder EWR-Vertragsstaats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder als deren begünstigte Angehörig... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Abschnittsbezeichnungen und § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2a sowie §§ 6, 6a bis 6f und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Abschnittsbezeichnungen und Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 5, Absatz 2 a, sowie Paragraph... mehr lesen...
(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Burgenländischen Monitoringausschusses sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und an keine Weisungen gebunden sowie zur Verschwiegenheit über ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordene Tatsachen verpflichtet, als deren Geheimhaltung im überwi... mehr lesen...
Zur Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006, BGBl. III Nr. 155/2008, wird unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 8 und 9 Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 71... mehr lesen...
(1) Mit der Leitung der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft ist von der Landesregierung nach öffentlicher Ausschreibung eine Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwältin oder ein Burgenländischer Gesundheits-, Pat... mehr lesen...
(1) Die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft ist berechtigt, soweit dies zur Erfüllung ihrer in § 2 genannten Aufgaben erforderlich ist und Angelegenheiten des Gesundheitswesens sowie Belange von Menschen mit Behinderungen im Burgenland im Rahmen der... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Erfüllung ihres in § 1 genannten Auftrags kommen der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft folgende Aufgaben zu:Zur Erfüllung ihres in Paragraph eins, genannten Auftrags kommen der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patie... mehr lesen...