Gesetzesaktualisierungen

44 Gesetze aktualisiert am 06.08.2025

Gesetze 1-10 von 44

1 Paragraf zu Oö. Polizeistrafgesetz (Oö. PolStG) aktualisiert


§ 1b Oö. PolStG § 1b

(1) Die Kontrolle der Einhaltung der §§ 1, 1a, 2 und 3 sowie von Lärmschutzverordnungen gemäß § 4 und von ortspolizeilichen Verordnungen gemäß Art. 118 Abs. 6 B-VG fällt - unbeschadet der §§ 9 und 10 - in die Zuständigkeit der Gemeinden; die Gemeinden können mit der Kontrolle der Einhaltung1.Mitg... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz (Oö. LVBG) aktualisiert


§ 9 Oö. LVBG

(1)Absatz einsWird der bzw. dem Vertragsbediensteten in Ausübung ihres bzw. seines Dienstes der begründete Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlich strafbaren Handlung bekannt, die den Wirkungsbereich der eigenen Dienststelle betrifft, hat sie bzw. er dies unverzüglich der Leiter... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz (Oö. LVwGG) aktualisiert


§ 4 Oö. LVwGG

(1)Absatz einsDie Präsidentin bzw. der Präsident leitet das Landesverwaltungsgericht und vertritt dieses nach außen.(2)Absatz 2Die Präsidentin bzw. der Präsident führt alle Angelegenheiten der Justizverwaltung, soweit sie nicht in diesem Landesgesetz anderen Organen ausdrücklich zugewiesen sind. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

5 Paragrafen zu Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz (Bgld. ADG) aktualisiert


§ 36 Bgld. ADG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2(Verfassungsbestimmung) § 31 Abs. 4 tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 31, Absatz 4, tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(3)Absatz 3Bis zum... mehr lesen...


§ 31a Bgld. ADG Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen

(1) Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang n... mehr lesen...


§ 30 Bgld. ADG Aufgaben

(1) Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung ist die Antidiskriminierungsbeauftragte oder der Antidiskriminierungsbeauftragte zu bestellen. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat für die Bereitstellung der personellen und sachlichen Erfordernisse, die für die Ausübung dieser Funkti... mehr lesen...


§ 29j Bgld. ADG Verfahren vor der Antidiskriminierungskommission

(1) Auf das Verfahren vor der Kommission sind § 6 Abs. 1 und die §§ 7, 13, 14 bis 16 sowie 18 bis 22, 32, 33, 45 und 46 AVG anzuwenden.(2) Die §§ 45 und 46 AVG sind jedoch mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine Antragstellerin oder ein Antragsteller, der eine ihr oder ihm zugefügte Diskriminierung... mehr lesen...


§ 29e Bgld. ADG Verschwiegenheitspflicht und Informationsaustausch

(1) Die Mitglieder der Kommission haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über die ihnen als geheim bezeichneten Angelegenheiten, technischen Einrichtungen, Verfahren und Eigentümlichkeiten des Betriebs, strengs... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

4 Paragrafen zu Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz (Bgld. KJHG) aktualisiert


§ 49 Bgld. KJHG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Dezember 2013 in Kraft.(2)Absatz 2(Verfassungsbestimmung) § 39 Abs. 3 tritt mit 1. Dezember 2013 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 39, Absatz 3, tritt mit 1. Dezember 2013 in Kraft.(3)Absatz 3Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen rückwirke... mehr lesen...


§ 39 Bgld. KJHG Burgenländische Kinder- und Jugendanwaltschaft

(1) Das Land Burgenland richtet am Sitz der Landesregierung eine „Burgenländische Kinder- und Jugendanwaltschaft“ ein. Sie besteht aus der Burgenländischen Kinder- und Jugendanwältin oder dem Burgenländischen Kinder- und Jugendanwalt als Leiterin oder Leiter und der erforderlichen Anzahl von Mita... mehr lesen...


§ 8a Bgld. KJHG Verfahren zur Anerkennung von Ausbildungen

(1) Die Landesregierung hat über Anträge auf Anerkennung mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden.(2) Die Anerkennung ist unter der aufschiebenden Bedingung auszusprechen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller nach ihrer oder seiner Wahl entweder einen höchstens dreijährigen Anpassungs... mehr lesen...


Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz (Bgld. KJHG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 25.11.2021 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 78/2021 § 0 gültig von 01.02.2019 bis 24.11.2021 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 4/2019 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

2 Paragrafen zu Burgenländisches Gemeindesanitätsgesetz 2013 (Bgld. GemSanG 2013) aktualisiert


§ 6 Bgld. GemSanG 2013 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gemeindesanitätsgesetz 1971, LGBl. Nr. 14/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009, vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in § 4 dieses Gesetzes, außer Kraft. mehr lesen...


§ 2 Bgld. GemSanG 2013 Gemeindeärztinnen und Gemeindeärzte

(1) Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass ihr zur Besorgung ihrer im § 1 angeführten Aufgaben sowie für vergleichbare Aufgaben, die sie als Träger von Privatrechten besorgt, eine Ärztin oder ein Arzt für Allgemeinmedizin zur Verfügung steht, die oder der in die Liste gemäß § 27 des Ärztegesetzes... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

4 Paragrafen zu Landes-Gleichbehandlungsgesetz (Bgld. L-GBG) aktualisiert


§ 31 Bgld. L-GBG Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Mitglieder der Gleichbehandlungskommission, die Gleichbehandlungsbeauftragten und die Kontaktfrauen haben über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere über die ihnen als geheim bezeichneten Angelegenheiten, technisc... mehr lesen...


Landes-Gleichbehandlungsgesetz (Bgld. L-GBG) Fundstelle

LGBl. Nr. 70/2000 (XVII. Gp. RV 978 AB 983)LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 AB 127)LGBl. Nr. 27/2002 (XVIII. Gp. IA 228 AB 236)LGBl. Nr. 27/2003 (XVIII. Gp. RV 497 AB 509)LGBl. Nr. 10/2006 (XIX. Gp. RV 19 AB 28)LGBl. Nr. 18/2010 (XIX. Gp. RV 1321 AB 1354) [CELEX Nr. 32002L0073, 32004L0113, 32... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

3 Paragrafen zu Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012 (Bgld. PSMG 2012) aktualisiert


§ 21 Bgld. PSMG 2012 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz), LGBl. Nr. 32/1995, in der Fassung d... mehr lesen...


§ 10 Bgld. PSMG 2012 Weitergabe von Daten an Dritte

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat gegenüber Dritten hinsichtlich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln über Antrag schriftlich Auskunft zu erteilen. Die schriftliche Auskunftspflicht der Bezirksverwaltungsbehörde gegenüber Dritten umfasst sämtliche Informationen gemäß Art. 67 Abs. 1 der Ve... mehr lesen...


§ 7 Bgld. PSMG 2012 Anerkennung von Berufsqualifikationen

(1) Die Landesregierung hat auf schriftlichen Antrag1.einer österreichischen Staatsbürgerin oder eines österreichischen Staatsbürgers, einer oder eines Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats oder EWR-Vertragsstaats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder als deren begünstigte Angehörig... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

6 Paragrafen zu Burgenländische Gesundheits- und Patientenanwaltschaft (Bgld. GP) aktualisiert


§ 10 Bgld. GP Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie Abschnittsbezeichnungen und § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2a sowie §§ 6, 6a bis 6f und 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Abschnittsbezeichnungen und Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 5, Absatz 2 a, sowie Paragraph... mehr lesen...


§ 6d Bgld. GP Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Burgenländischen Monitoringausschusses sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und an keine Weisungen gebunden sowie zur Verschwiegenheit über ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordene Tatsachen verpflichtet, als deren Geheimhaltung im überwi... mehr lesen...


§ 6a Bgld. GP Einrichtung eines Burgenländischen Monitoringausschusses

Zur Förderung und Überwachung der Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006, BGBl. III Nr. 155/2008, wird unter Berücksichtigung des § 13 Abs. 8 und 9 Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 71... mehr lesen...


§ 5 Bgld. GP Bestellung

(1) Mit der Leitung der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft ist von der Landesregierung nach öffentlicher Ausschreibung eine Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwältin oder ein Burgenländischer Gesundheits-, Pat... mehr lesen...


§ 3 Bgld. GP Befugnisse

(1) Die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft ist berechtigt, soweit dies zur Erfüllung ihrer in § 2 genannten Aufgaben erforderlich ist und Angelegenheiten des Gesundheitswesens sowie Belange von Menschen mit Behinderungen im Burgenland im Rahmen der... mehr lesen...


§ 2 Bgld. GP Aufgaben

(1)Absatz einsZur Erfüllung ihres in § 1 genannten Auftrags kommen der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft folgende Aufgaben zu:Zur Erfüllung ihres in Paragraph eins, genannten Auftrags kommen der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patie... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25
Gesetze 1-10 von 44