Gesetzesaktualisierungen

44 Gesetze aktualisiert am 06.08.2025

Gesetze 31-40 von 44

3 Paragrafen zu Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 (Oö. LDHG 1986) aktualisiert


§ 20i Oö. LDHG 1986 Geheimhaltungsverpflichtung

(1)Absatz einsDie bzw. der Gleichbehandlungsbeauftragte sowie deren bzw. dessen Stellvertretung sowie die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gleichbehandlungskommission sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich in Ausübung dieses Amts bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann,... mehr lesen...


§ 20h Oö. LDHG 1986 Rechtsstellung der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten

(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Die (Der) Gleichbehandlungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer (seiner) Tätigkeit weisungsfrei.(1a)Absatz eins aDie Landesregierung ist berechtigt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten zu unterrichten. Die (Der... mehr lesen...


§ 20f Oö. LDHG 1986 Geschäftsführung der

(1)Absatz einsDie (Der) Vorsitzende und im Fall ihrer (seiner) Verhinderung die Stellvertreterin (der Stellvertreter) hat die Gleichbehandlungskommission nach Bedarf ohne unnötigen Aufschub einzuberufen.(2)Absatz 2Ein Mitglied der Gleichbehandlungskommission, das verhindert ist, seine Funktion au... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Landes-Personalvertretungsgesetz (Oö. L-PVG) aktualisiert


§ 29 Oö. L-PVG

(1)Absatz einsDie Personalvertreterinnen bzw. Personalvertreter und die Mitglieder der Wahlausschüsse, die nach § 24 Abs. 7 berufenen Mitglieder des Jugendausschusses und die Jugendvertreter sowie die nach § 24 Abs. 8 eingeladenen sachverständigen Bediensteten und Vertreter von Berufsvereinigunge... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

3 Paragrafen zu Gesetz über die Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (Oö. LKUFG) aktualisiert


§ 38 Oö. LKUFG

(1)Absatz einsUnter der Leitung und Aufsicht des Direktors besorgt das Büro die Bürogeschäfte für die Organe der LKUF. Die LKUF hat für die ausreichende personelle Besetzung des Büros einschließlich allfälliger Hilfsdienste zu sorgen.(2)Absatz 2Der Verwaltungsrat hat eine Dienstbetriebsordnung fü... mehr lesen...


§ 37 Oö. LKUFG

(1)Absatz einsDie Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates sowie der Direktor werden für die Funktionsdauer der Zentralausschüsse der Lehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen und für Berufsschulen bestellt bzw. entsendet. Bis zu der nach jeder allgemeinen Personalvertretungswahl ... mehr lesen...


§ 35 Oö. LKUFG

(1)Absatz einsDer Verwaltungsrat der LKUF besteht ausa)Litera azwei von der Landesregierung zu entsendenden rechtskundigen Bediensteten in einem aktiven Dienstverhältnis zum Land,b)Litera bso vielen vom Zentralausschuß der Personalvertretung der Lehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen zu ents... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

2 Paragrafen zu Oö. Statistikgesetz (Oö. SG) aktualisiert


§ 8 Oö. SG Geheimhaltungspflicht

Die bei einer statistischen Erhebung oder bei deren Auswertung mitwirkenden Personen, die keiner gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, sind verpflichtet, die Angaben der befragten Personen, die bei der Erhebung gemachten Beobachtungen sowie alle ihnen bei der Auswertung bekannt ge... mehr lesen...


§ 2 Oö. SG Anordnung von statistischen Erhebungen

(1)Absatz einsStatistische Erhebungen, zu deren Durchführung die Verpflichtung der Bevölkerung zur Auskunftserteilung bzw. zur Duldung von Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 erforderlich ist, sind durch Verordnung der Behörde (Erhebungsverordnung) anzuordnen.Statistische Erhebungen, zu dere... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Heilvorkommen- und Kurortegesetz (Oö. HKG) aktualisiert


§ 14 Oö. HKG

(1)Absatz einsAlle in einer Kuranstalt beschäftigten Personen sind zur Verschwiegenheit über alle Umstände, die ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit oder mit Beziehung auf ihre Tätigkeit über die Krankheit von Kurgästen und über deren persönliche, wirtschaftliche und sonstige Verhältnisse bekannt ge... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

3 Paragrafen zu Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (Sbg. GBG) aktualisiert


§ 33 Sbg. GBG

(1)Absatz einsDie Mitgliedschaft bzw Ersatzmitgliedschaft zu einer Kommission und die Bestellung zur Kontaktfrau ruht:1.Ziffer einsab der Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss,2.Ziffer 2während der Zeita)Litera ader Suspendierung,b)Litera bder Außerdiensts... mehr lesen...


§ 32 Sbg. GBG

(1)Absatz einsDie unter § 30 fallenden Personen und Mitglieder von Kommissionen und des Monitoringausschusses haben alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihrer Funktion bekannt gewordenen Tatsachen geheim zu halten, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 Informationsfreiheitsgesetz, B... mehr lesen...


Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (Sbg. GBG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025 § 0 gültig von 01.09.2024 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 59/2024 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

2 Paragrafen zu Salzburger Objektivierungsgesetz 2017 (Sbg. OG) aktualisiert


§ 13 Sbg. OG

(1)Absatz einsNach der Entscheidung über die Anstellung hat die ausschreibende Stelle die nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber davon zu verständigen. Diese Bewerberinnen und Bewerber haben das Recht, innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt der Verständigung von der oder dem Vorsitzenden... mehr lesen...


§ 4 Sbg. OG

(1)Absatz einsFür die Auswahl einer Führungskraft ist eine Vorschlagskommission zu bilden, und zwar:1.Ziffer einsfür die Auswahl der Landesamtsdirektorin oder des Landesamtsdirektors von der Landesregierung;2.Ziffer 2für die Auswahl von Führungskräften im Bereich der SALK von deren Geschäftsführu... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 (L-VBG) aktualisiert


§ 20 L-VBG

Für Vertragsbedienstete gelten folgende Bestimmungen des Salzburger Landes-Beamtengesetzes 1987 sinngemäß:1.Ziffer eins§ 4h Verbot der Folgebeschäftigung,Paragraph 4 h, Verbot der Folgebeschäftigung,2.Ziffer 2§ 9c (Mitarbeitergespräche),Paragraph 9 c, (Mitarbeitergespräche),3.Ziffer 3§ 9d Abs 1 b... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

4 Paragrafen zu Magistrats-Bedienstetengesetz (MagBeG) aktualisiert


§ 123 MagBeG

(1)Absatz einsDie oder der Beschuldigte kann sich selbst verteidigen oder durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Verteidigerin oder Verteidiger in Strafsachen oder eine Beamtin oder einen Beamten verteidigen lassen.(2)Absatz 2Auf Verlangen der oder des Beschuldigten ist eine Beam... mehr lesen...


§ 61 MagBeG

Beamtinnen und Beamte des Ruhestands haben folgende Pflichten:1.Ziffer einsWahrung der Geheimhaltung gemäß § 50,Wahrung der Geheimhaltung gemäß Paragraph 50,,2.Ziffer 2Meldepflichten gemäß § 54 Abs 3 Z 1 bis 4,Meldepflichten gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Ziffer eins bis 4,3.Ziffer 3nur bis zur Vo... mehr lesen...


§ 39b MagBeG

(1)Absatz einsDie Zuordnung der Modellstelle erfolgt im Gehaltssystem neu 1.Ziffer einsbei Vertragsbediensteten im Dienstvertrag;2.Ziffer 2bei Beamtinnen und Beamten im Ernennungsbescheid. (2)Absatz 2Die Dienstbehörde bzw die Dienstgeberin kann eine bestehende Zuordnung zu einer Modellstelle von ... mehr lesen...


Magistrats-Bedienstetengesetz (MagBeG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2029 zuletzt geändert durch LGBl Nr 101/2023 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 31.12.2028 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 (Gem-VBG) aktualisiert


Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 (Gem-VBG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2029 zuletzt geändert durch LGBl Nr 101/2023 § 0 gültig von 01.09.2025 bis 31.12.2028 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/20252 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25
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