Gesetzesaktualisierungen

31 Gesetze aktualisiert am 06.08.2025

Gesetze 21-30 von 31

5 Paragrafen zu Oö. Landesbeamtengesetz 1993 (Oö. LBG) aktualisiert


§ 143 Oö. LBG

(1)Absatz einsMitteilungen an die Öffentlichkeit über den Inhalt der mündlichen Verhandlung sind untersagt.(2)Absatz 2Der Beamte, auf den sich das Disziplinarverfahren bezogen hat, und dessen Hinterbliebene dürfen den Inhalt eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses insoweit veröffentlichen,... mehr lesen...


§ 121 Oö. LBG

(1)Absatz einsZu Mitgliedern der Disziplinarkommission dürfen nur Beamtinnen und Beamte des Dienststands bestellt werden, gegen die kein Disziplinarverfahren anhängig ist. Die Beamtin oder der Beamte hat der Bestellung zum Mitglied der Disziplinarkommission Folge zu leisten. (Anm: LGBl.Nr. 93/200... mehr lesen...


§ 54a Oö. LBG

(1)Absatz eins§ 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung gilt für oö. Landesbeamtinnen und Landesbeamte sinngemäß.Paragraph 5, des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptio... mehr lesen...


§ 49 Oö. LBG

(1)Absatz einsDie Beamtin bzw. der Beamte ist zur Geheimhaltung über alle ihr bzw. ihm ausschließlich aus ihrer bzw. seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann, dem sie bzw. er über solche Tatsachen keine amtliche Mitteilung zu machen hat, verpflichtet, soweit und... mehr lesen...


§ 20 Oö. LBG

(1)Absatz einsAls Prüferinnen und Prüfer für Modul 2 sind geeignete und fachlich qualifizierte Personen mit ihrer Zustimmung zu bestellen. (Anm: LGBl.Nr. 49/2005, 121/2014)Als Prüferinnen und Prüfer für Modul 2 sind geeignete und fachlich qualifizierte Personen mit ihrer Zustimmung zu bestellen. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

10 Paragrafen zu Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz (Oö. ADI) aktualisiert


§ 10 Oö. ADI

(1)Absatz einsZiel dieses Abschnitts ist es, im Sinn des Grundsatzes „konzeptionell und standardmäßig offen“ die Verwendung offener Daten zu fördern und die Weiterverwendung von Dokumenten zu erleichtern, insbesondere um dadurch die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste zu fördern.(2... mehr lesen...


§ 9 Oö. ADI

Auf Datenschutzbeauftragte von Behörden oder öffentlichen Stellen, die in die Zuständigkeit des Landes zur Gesetzgebung fallen, ist § 5 Abs. 1 bis 3 Datenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 165/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019, sinngemäß anzuwenden.Auf Datenschutzbeauftragte von ... mehr lesen...


§ 8 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 88/2019) mehr lesen...


§ 7 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 6 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 5 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 4 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 3 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 2 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 1 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

3 Paragrafen zu Oö. Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 (Oö. LDHG 1986) aktualisiert


§ 20i Oö. LDHG 1986 Geheimhaltungsverpflichtung

(1)Absatz einsDie bzw. der Gleichbehandlungsbeauftragte sowie deren bzw. dessen Stellvertretung sowie die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gleichbehandlungskommission sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich in Ausübung dieses Amts bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann,... mehr lesen...


§ 20h Oö. LDHG 1986 Rechtsstellung der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten

(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Die (Der) Gleichbehandlungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer (seiner) Tätigkeit weisungsfrei.(1a)Absatz eins aDie Landesregierung ist berechtigt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten zu unterrichten. Die (Der... mehr lesen...


§ 20f Oö. LDHG 1986 Geschäftsführung der

(1)Absatz einsDie (Der) Vorsitzende und im Fall ihrer (seiner) Verhinderung die Stellvertreterin (der Stellvertreter) hat die Gleichbehandlungskommission nach Bedarf ohne unnötigen Aufschub einzuberufen.(2)Absatz 2Ein Mitglied der Gleichbehandlungskommission, das verhindert ist, seine Funktion au... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Landes-Personalvertretungsgesetz (Oö. L-PVG) aktualisiert


§ 29 Oö. L-PVG

(1)Absatz einsDie Personalvertreterinnen bzw. Personalvertreter und die Mitglieder der Wahlausschüsse, die nach § 24 Abs. 7 berufenen Mitglieder des Jugendausschusses und die Jugendvertreter sowie die nach § 24 Abs. 8 eingeladenen sachverständigen Bediensteten und Vertreter von Berufsvereinigunge... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

3 Paragrafen zu Gesetz über die Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (Oö. LKUFG) aktualisiert


§ 38 Oö. LKUFG

(1)Absatz einsUnter der Leitung und Aufsicht des Direktors besorgt das Büro die Bürogeschäfte für die Organe der LKUF. Die LKUF hat für die ausreichende personelle Besetzung des Büros einschließlich allfälliger Hilfsdienste zu sorgen.(2)Absatz 2Der Verwaltungsrat hat eine Dienstbetriebsordnung fü... mehr lesen...


§ 37 Oö. LKUFG

(1)Absatz einsDie Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates sowie der Direktor werden für die Funktionsdauer der Zentralausschüsse der Lehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen und für Berufsschulen bestellt bzw. entsendet. Bis zu der nach jeder allgemeinen Personalvertretungswahl ... mehr lesen...


§ 35 Oö. LKUFG

(1)Absatz einsDer Verwaltungsrat der LKUF besteht ausa)Litera azwei von der Landesregierung zu entsendenden rechtskundigen Bediensteten in einem aktiven Dienstverhältnis zum Land,b)Litera bso vielen vom Zentralausschuß der Personalvertretung der Lehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen zu ents... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

2 Paragrafen zu Oö. Statistikgesetz (Oö. SG) aktualisiert


§ 8 Oö. SG Geheimhaltungspflicht

Die bei einer statistischen Erhebung oder bei deren Auswertung mitwirkenden Personen, die keiner gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, sind verpflichtet, die Angaben der befragten Personen, die bei der Erhebung gemachten Beobachtungen sowie alle ihnen bei der Auswertung bekannt ge... mehr lesen...


§ 2 Oö. SG Anordnung von statistischen Erhebungen

(1)Absatz einsStatistische Erhebungen, zu deren Durchführung die Verpflichtung der Bevölkerung zur Auskunftserteilung bzw. zur Duldung von Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 erforderlich ist, sind durch Verordnung der Behörde (Erhebungsverordnung) anzuordnen.Statistische Erhebungen, zu dere... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Heilvorkommen- und Kurortegesetz (Oö. HKG) aktualisiert


§ 14 Oö. HKG

(1)Absatz einsAlle in einer Kuranstalt beschäftigten Personen sind zur Verschwiegenheit über alle Umstände, die ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit oder mit Beziehung auf ihre Tätigkeit über die Krankheit von Kurgästen und über deren persönliche, wirtschaftliche und sonstige Verhältnisse bekannt ge... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

2 Paragrafen zu Salzburger Objektivierungsgesetz 2017 (Sbg. OG) aktualisiert


§ 13 Sbg. OG

(1)Absatz einsNach der Entscheidung über die Anstellung hat die ausschreibende Stelle die nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber davon zu verständigen. Diese Bewerberinnen und Bewerber haben das Recht, innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt der Verständigung von der oder dem Vorsitzenden... mehr lesen...


§ 4 Sbg. OG

(1)Absatz einsFür die Auswahl einer Führungskraft ist eine Vorschlagskommission zu bilden, und zwar:1.Ziffer einsfür die Auswahl der Landesamtsdirektorin oder des Landesamtsdirektors von der Landesregierung;2.Ziffer 2für die Auswahl von Führungskräften im Bereich der SALK von deren Geschäftsführu... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

4 Paragrafen zu Magistrats-Personalvertretungsgesetz (Mag-PVG) aktualisiert


§ 39 Mag-PVG

(1)Absatz eins§ 9 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/1998 tritt mit 1. August 1998 in Kraft.Paragraph 9, Absatz 3, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 98 aus 1998, tritt mit 1. August 1998 in Kraft.(2)Absatz 2Für die vor dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt durchgeführten Wahl... mehr lesen...


§ 28 Mag-PVG

(1)Absatz einsDie Personalvertreter, die Mitglieder der Wahlausschüsse und die nach § 12 Abs 6 beigezogenen Personen sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihrer Funktion bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 Inform... mehr lesen...


§ 14 Mag-PVG

(1)Absatz einsWahlberechtigt sind alle Bediensteten, die am Stichtag Bedienstete der Dienststelle sind, deren Dienststellenausschuß gewählt wird.(2)Absatz 2Wählbar sind alle wahlberechtigten Bediensteten, die am Stichtag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate Bedienstete d... mehr lesen...


Magistrats-Personalvertretungsgesetz (Mag-PVG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025 § 0 gültig von 01.09.1997 bis 31.08.2025 Inhaltsverzeichn... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

4 Paragrafen zu Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (Gem-PVG) aktualisiert


§ 41 Gem-PVG

(1)Absatz einsDie §§ 4 Abs 4 und 25 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 29/1999 treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.Die Paragraphen 4, Absatz 4 und 25 Absatz 2, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 29 aus 1999, treten mit 1. Jänner 1998 in Kraft.(2)Absatz 2§ 8 Abs 5 in der Fassun... mehr lesen...


§ 30 Gem-PVG

(1)Absatz einsDie Personalvertreter, die Mitglieder der Wahlausschüsse und die nach § 13 Abs 6 beigezogenen Personen sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich in Ausübung ihrer Funktion bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus einem der im § 6 Abs 1 Inform... mehr lesen...


§ 15 Gem-PVG

(1)Absatz einsWahlberechtigt für die Wahl zum Personalvertretungsausschuß oder der Vertrauensperson sind alle Bediensteten, die am Stichtag mindestens sechs Wochen Bedienstete der Gemeinde sind; wahlberechtigt für die Wahl eines Dienststellenausschusses sind alle Bediensteten der Dienststelle, de... mehr lesen...


Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (Gem-PVG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025 § 0 gültig von 06.04.2020 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 39/2020 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25
Gesetze 21-30 von 31