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Legende:
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Dieser Abschnitt regelt den Schutz natürlicher Personen bei der nichtautomatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinn der Verordnung
Entfallen (EULGBl.Nr. 88/2019) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, soweit diese für Zwecke solcher Angelegenheiten verarbeitet werden, in denen die Zuständigkeit zur Gesetzgebung Landessache ist.
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Dieser Abschnitt regelt den Schutz natürlicher Personen bei der nichtautomatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinn der Verordnung
Entfallen (EULGBl.Nr. 88/2019) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, soweit diese für Zwecke solcher Angelegenheiten verarbeitet werden, in denen die Zuständigkeit zur Gesetzgebung Landessache ist.
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