Gesetzesaktualisierungen

25 Gesetze aktualisiert am 06.08.2025

Gesetze 11-20 von 25

2 Paragrafen zu Oö. Pflegevertretungsgesetz (Oö. PVG) aktualisiert


§ 4 Oö. PVG Klärung des maßgeblichen Sachverhaltes

(1)Absatz einsDie Pflegevertretung hat auf Grund einer eingelangten Beschwerde die nötigen Erhebungen durchzuführen.(2)Absatz 2Die Träger der betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, auf Verlangen Berichte oder Stellungnahmen zu übermitteln, Einsicht in Unterlagen zu gewähren oder Auskünfte z... mehr lesen...


§ 1 Oö. PVG

(1)Absatz einsAm Sitz der Landesregierung ist eine Pflegevertretung einzurichten für1.Ziffer einsdie Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen gemäß § 63 Abs. 2 und § 64a Abs. 1 des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 unddie Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen gemäß Paragraph 63, Absatz 2 und Paragraph 64... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

6 Paragrafen zu Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 (Oö. StGBG 2002) aktualisiert


§ 130 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsMitteilungen an die Öffentlichkeit über den Inhalt der mündlichen Verhandlung sind untersagt.(2)Absatz 2Der Beamte (Die Beamtin), auf den (die) sich das Disziplinarverfahren bezogen hat, und dessen (deren) Hinterbliebene dürfen den Inhalt eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntniss... mehr lesen...


§ 108 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsZu Mitgliedern der Disziplinarkommission dürfen nur Beamte (Beamtinnen) des Dienststands bestellt werden, gegen die kein Disziplinarverfahren anhängig ist.(2)Absatz 2Der Beamte (Die Beamtin) hat der Bestellung zum Mitglied der Disziplinarkommission Folge zu leisten. Die Bestellung z... mehr lesen...


§ 106 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsZur Durchführung des Disziplinarverfahrens gegen Beamtinnen und Beamte der Stadt ist beim Magistrat eine Disziplinarkommission eingerichtet. (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013, 95/2017)Zur Durchführung des Disziplinarverfahrens gegen Beamtinnen und Beamte der Stadt ist beim Magistrat eine Disz... mehr lesen...


§ 44a Oö. StGBG 2002

(1)Absatz eins§ 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung gilt für Beamtinnen und Beamte einer Statutargemeinde sinngemäß.Paragraph 5, des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Ko... mehr lesen...


§ 40 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsDie Beamtin bzw. der Beamte ist zur Geheimhaltung über alle ihr oder ihm ausschließlich aus ihrer bzw. seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann, dem sie bzw. er über solche Tatsachen keine amtliche Mitteilung zu machen hat verpflichtet, soweit und ... mehr lesen...


§ 32 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsBeim Magistrat ist eine Beurteilungskommission einzurichten. Die Beurteilungskommission hat festzustellen, ob der Beamte (die Beamtin) im Beurteilungszeitraum seinen (ihren) Dienst sehr zufriedenstellend, zufriedenstellend, wenig zufriedenstellend oder nicht zufriedenstellend verric... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

4 Paragrafen zu Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 (Oö. KAG 1997) aktualisiert


§ 91c Oö. KAG 1997

(1)Absatz einsDie Mitglieder gemäß § 91b Abs. 1 Z 2 werden von der Landesregierung für die Dauer der Funktionsperiode des Landessanitätsrats bestellt, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine ausgewogene Repräsentanz der medizinischen Fachrichtungen gegeben ist. Die bestellten Mitglieder bleiben b... mehr lesen...


§ 86c Oö. KAG 1997

(1)Absatz einsDer Entschädigungskommission gehören an:1.Ziffer einsder Patientenvertreter (§ 13 Abs. 1 Z 1) als Vorsitzender;der Patientenvertreter (Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer eins,) als Vorsitzender;2.Ziffer 2ein Vertreter der für rechtliche Angelegenheiten des Krankenanstaltenwesens zust... mehr lesen...


§ 20 Oö. KAG 1997

(1)Absatz einsAlle beim Träger einer Krankenanstalt und in einer Krankenanstalt beschäftigten Personen, die Mitglieder der Patientenvertretung, die Mitglieder der Ethikkommission, die Mitglieder der Ausbildungskommission der Ärztekammer für Oberösterreich sowie jene Personen, die ihrer Ausbildung... mehr lesen...


§ 13 Oö. KAG 1997

(1)Absatz einsDie Patientenvertretung besteht aus drei Mitgliedern, die von der Landesregierung für die Dauer der Funktionsperiode der Landesregierung bestellt werden. Sie setzt sich im Einzelnen zusammen aus:1.Ziffer einseiner Patientenvertreterin als Vorsitzende oder einem Patientenvertreter al... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz (Oö. LS) aktualisiert


§ 80 Oö. LS Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)Absatz einsDie Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Schulbeirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Sie sind, auch nach Beendigung der Funktion, zur Geheimhaltung über alle ihnen aus ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit un... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 (Oö. LAKG 1996) aktualisiert


§ 21 Oö. LAKG 1996

(1)Absatz einsZur Überprüfung der ziffernmäßigen Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der Gebarung der Landarbeiterkammer ist von der Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Funktionsperiode ein Kontrollausschuß zu wählen. Die... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

2 Paragrafen zu Oö. Umweltschutzgesetz 1996 (Oö. USchG) aktualisiert


§ 5 Oö. USchG

(1)Absatz einsDie Oö. Umweltanwaltschaft hat in den von den jeweiligen Landesgesetzen bezeichneten Verfahren zur Wahrung des Umweltschutzes, insbesondere zur Vermeidung von schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt, Parteistellung im Sinn des § 8 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) s... mehr lesen...


§ 4 Oö. USchG

(1)Absatz einsAm Sitz der Landesregierung wird eine „O.ö. Umweltanwaltschaft“ eingerichtet. Sie besteht aus dem Leiter der O.ö. Umweltanwaltschaft (O.ö. Umweltanwalt), der von der Landesregierung nach Anhörung des Umweltbeirates zu bestellen ist, und dem erforderlichen Personal. Die Landesregieru... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

3 Paragrafen zu Oö. Objektivierungsgesetz 1994 (Oö. OVG 1994) aktualisiert


§ 20 Oö. OVG 1994

Sinngemäße Anwendung desII. Hauptstücks Abschnitt A;Personalbeirat(1)Absatz einsIm übrigen gelten die Bestimmungen des II. Hauptstücks Abschnitt A sinngemäß mit der Maßgabe, daß die Aufgaben des Personalbeirates nach § 4 vom Personalbeirat nach Abs. 2 wahrgenommen werden.Im übrigen gelten die Bes... mehr lesen...


§ 10 Oö. OVG 1994

(1)Absatz einsZur Beurteilung der Bewerbungen um eine der im § 8 Abs. 1 angeführten leitenden Funktionen ist für jeden einzelnen Bewerbungsvorgang von der Landesamtsdirektorin oder vom Landesamtsdirektor eine Begutachtungskommission zusammenzustellen. Vorsitzende oder Vorsitzender ist die Leiteri... mehr lesen...


§ 4 Oö. OVG 1994

(1)Absatz einsZur Begutachtung der Bewerbungen um Aufnahme in den Landesdienst ist beim Amt der Landesregierung ein Personalbeirat einzurichten. Der Personalbeirat besteht aus neun Dienstgebervertretern und drei Dienstnehmervertretern, die von der Landesregierung auf die Dauer der Gesetzgebungspe... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

5 Paragrafen zu Oö. Landesbeamtengesetz 1993 (Oö. LBG) aktualisiert


§ 143 Oö. LBG

(1)Absatz einsMitteilungen an die Öffentlichkeit über den Inhalt der mündlichen Verhandlung sind untersagt.(2)Absatz 2Der Beamte, auf den sich das Disziplinarverfahren bezogen hat, und dessen Hinterbliebene dürfen den Inhalt eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses insoweit veröffentlichen,... mehr lesen...


§ 121 Oö. LBG

(1)Absatz einsZu Mitgliedern der Disziplinarkommission dürfen nur Beamtinnen und Beamte des Dienststands bestellt werden, gegen die kein Disziplinarverfahren anhängig ist. Die Beamtin oder der Beamte hat der Bestellung zum Mitglied der Disziplinarkommission Folge zu leisten. (Anm: LGBl.Nr. 93/200... mehr lesen...


§ 54a Oö. LBG

(1)Absatz eins§ 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung gilt für oö. Landesbeamtinnen und Landesbeamte sinngemäß.Paragraph 5, des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptio... mehr lesen...


§ 49 Oö. LBG

(1)Absatz einsDie Beamtin bzw. der Beamte ist zur Geheimhaltung über alle ihr bzw. ihm ausschließlich aus ihrer bzw. seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann, dem sie bzw. er über solche Tatsachen keine amtliche Mitteilung zu machen hat, verpflichtet, soweit und... mehr lesen...


§ 20 Oö. LBG

(1)Absatz einsAls Prüferinnen und Prüfer für Modul 2 sind geeignete und fachlich qualifizierte Personen mit ihrer Zustimmung zu bestellen. (Anm: LGBl.Nr. 49/2005, 121/2014)Als Prüferinnen und Prüfer für Modul 2 sind geeignete und fachlich qualifizierte Personen mit ihrer Zustimmung zu bestellen. ... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

10 Paragrafen zu Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz (Oö. ADI) aktualisiert


§ 10 Oö. ADI

(1)Absatz einsZiel dieses Abschnitts ist es, im Sinn des Grundsatzes „konzeptionell und standardmäßig offen“ die Verwendung offener Daten zu fördern und die Weiterverwendung von Dokumenten zu erleichtern, insbesondere um dadurch die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste zu fördern.(2... mehr lesen...


§ 9 Oö. ADI

Auf Datenschutzbeauftragte von Behörden oder öffentlichen Stellen, die in die Zuständigkeit des Landes zur Gesetzgebung fallen, ist § 5 Abs. 1 bis 3 Datenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 165/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019, sinngemäß anzuwenden.Auf Datenschutzbeauftragte von ... mehr lesen...


§ 8 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 88/2019) mehr lesen...


§ 7 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 6 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 5 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 4 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 3 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 2 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


§ 1 Oö. ADI

Entfallen (LGBl.Nr. 64/2025) mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Landes-Personalvertretungsgesetz (Oö. L-PVG) aktualisiert


§ 29 Oö. L-PVG

(1)Absatz einsDie Personalvertreterinnen bzw. Personalvertreter und die Mitglieder der Wahlausschüsse, die nach § 24 Abs. 7 berufenen Mitglieder des Jugendausschusses und die Jugendvertreter sowie die nach § 24 Abs. 8 eingeladenen sachverständigen Bediensteten und Vertreter von Berufsvereinigunge... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25
Gesetze 11-20 von 25