Gesetzesaktualisierungen

31 Gesetze aktualisiert am 06.08.2025

Gesetze 11-20 von 31

1 Paragraf zu Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG) aktualisiert


§ 14 Oö. ADG

(1)Absatz einsBeim Amt der Oö. Landesregierung wird eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle besitzt keine Rechtspersönlichkeit, ihr Rechtsträger ist das Land Oberösterreich, ihre Geschäftsstelle ist das Amt der Landesregierung. Die Antidiskriminierungsstelle b... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

2 Paragrafen zu Oö. Pflegevertretungsgesetz (Oö. PVG) aktualisiert


§ 4 Oö. PVG Klärung des maßgeblichen Sachverhaltes

(1)Absatz einsDie Pflegevertretung hat auf Grund einer eingelangten Beschwerde die nötigen Erhebungen durchzuführen.(2)Absatz 2Die Träger der betroffenen Einrichtungen sind verpflichtet, auf Verlangen Berichte oder Stellungnahmen zu übermitteln, Einsicht in Unterlagen zu gewähren oder Auskünfte z... mehr lesen...


§ 1 Oö. PVG

(1)Absatz einsAm Sitz der Landesregierung ist eine Pflegevertretung einzurichten für1.Ziffer einsdie Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen gemäß § 63 Abs. 2 und § 64a Abs. 1 des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 unddie Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen gemäß Paragraph 63, Absatz 2 und Paragraph 64... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

6 Paragrafen zu Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 (Oö. StGBG 2002) aktualisiert


§ 130 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsMitteilungen an die Öffentlichkeit über den Inhalt der mündlichen Verhandlung sind untersagt.(2)Absatz 2Der Beamte (Die Beamtin), auf den (die) sich das Disziplinarverfahren bezogen hat, und dessen (deren) Hinterbliebene dürfen den Inhalt eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntniss... mehr lesen...


§ 108 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsZu Mitgliedern der Disziplinarkommission dürfen nur Beamte (Beamtinnen) des Dienststands bestellt werden, gegen die kein Disziplinarverfahren anhängig ist.(2)Absatz 2Der Beamte (Die Beamtin) hat der Bestellung zum Mitglied der Disziplinarkommission Folge zu leisten. Die Bestellung z... mehr lesen...


§ 106 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsZur Durchführung des Disziplinarverfahrens gegen Beamtinnen und Beamte der Stadt ist beim Magistrat eine Disziplinarkommission eingerichtet. (Anm.: LGBl.Nr. 90/2013, 95/2017)Zur Durchführung des Disziplinarverfahrens gegen Beamtinnen und Beamte der Stadt ist beim Magistrat eine Disz... mehr lesen...


§ 44a Oö. StGBG 2002

(1)Absatz eins§ 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung gilt für Beamtinnen und Beamte einer Statutargemeinde sinngemäß.Paragraph 5, des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Ko... mehr lesen...


§ 40 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsDie Beamtin bzw. der Beamte ist zur Geheimhaltung über alle ihr oder ihm ausschließlich aus ihrer bzw. seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann, dem sie bzw. er über solche Tatsachen keine amtliche Mitteilung zu machen hat verpflichtet, soweit und ... mehr lesen...


§ 32 Oö. StGBG 2002

(1)Absatz einsBeim Magistrat ist eine Beurteilungskommission einzurichten. Die Beurteilungskommission hat festzustellen, ob der Beamte (die Beamtin) im Beurteilungszeitraum seinen (ihren) Dienst sehr zufriedenstellend, zufriedenstellend, wenig zufriedenstellend oder nicht zufriedenstellend verric... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

4 Paragrafen zu Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 (Oö. KAG 1997) aktualisiert


§ 91c Oö. KAG 1997

(1)Absatz einsDie Mitglieder gemäß § 91b Abs. 1 Z 2 werden von der Landesregierung für die Dauer der Funktionsperiode des Landessanitätsrats bestellt, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine ausgewogene Repräsentanz der medizinischen Fachrichtungen gegeben ist. Die bestellten Mitglieder bleiben b... mehr lesen...


§ 86c Oö. KAG 1997

(1)Absatz einsDer Entschädigungskommission gehören an:1.Ziffer einsder Patientenvertreter (§ 13 Abs. 1 Z 1) als Vorsitzender;der Patientenvertreter (Paragraph 13, Absatz eins, Ziffer eins,) als Vorsitzender;2.Ziffer 2ein Vertreter der für rechtliche Angelegenheiten des Krankenanstaltenwesens zust... mehr lesen...


§ 20 Oö. KAG 1997

(1)Absatz einsAlle beim Träger einer Krankenanstalt und in einer Krankenanstalt beschäftigten Personen, die Mitglieder der Patientenvertretung, die Mitglieder der Ethikkommission, die Mitglieder der Ausbildungskommission der Ärztekammer für Oberösterreich sowie jene Personen, die ihrer Ausbildung... mehr lesen...


§ 13 Oö. KAG 1997

(1)Absatz einsDie Patientenvertretung besteht aus drei Mitgliedern, die von der Landesregierung für die Dauer der Funktionsperiode der Landesregierung bestellt werden. Sie setzt sich im Einzelnen zusammen aus:1.Ziffer einseiner Patientenvertreterin als Vorsitzende oder einem Patientenvertreter al... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz (Oö. LS) aktualisiert


§ 80 Oö. LS Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)Absatz einsDie Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Schulbeirats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Sie sind, auch nach Beendigung der Funktion, zur Geheimhaltung über alle ihnen aus ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit un... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

2 Paragrafen zu Oö. Landtagswahlordnung (Oö. LWO) aktualisiert


§ 41 Oö. LWO

(1)Absatz einsIn jedes Wahllokal können von jeder wahlwerbenden Partei, deren Wahlvorschlag von der Kreiswahlbehörde veröffentlicht wurde, zwei Wahlzeugen zu jeder Wahlbehörde entsendet werden.(2)Absatz 2Als Wahlzeuginnen und Wahlzeugen können nur Personen entsendet werden, die das aktive Wahlrec... mehr lesen...


§ 5 Oö. LWO

(1)Absatz einsZur Leitung und Durchführung der Wahl sind Wahlbehörden berufen. Sie werden vor jeder Wahl neu gebildet und bleiben, allenfalls in geänderter Zusammensetzung gemäß § 18 Abs. 4, bis zur Konstituierung der Wahlbehörden anläßlich der nächsten Wahl des Landtages im Amt.Zur Leitung und D... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

1 Paragraf zu Oö. Landarbeiterkammergesetz 1996 (Oö. LAKG 1996) aktualisiert


§ 21 Oö. LAKG 1996

(1)Absatz einsZur Überprüfung der ziffernmäßigen Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der Gebarung der Landarbeiterkammer ist von der Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Funktionsperiode ein Kontrollausschuß zu wählen. Die... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

2 Paragrafen zu Oö. Umweltschutzgesetz 1996 (Oö. USchG) aktualisiert


§ 5 Oö. USchG

(1)Absatz einsDie Oö. Umweltanwaltschaft hat in den von den jeweiligen Landesgesetzen bezeichneten Verfahren zur Wahrung des Umweltschutzes, insbesondere zur Vermeidung von schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt, Parteistellung im Sinn des § 8 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) s... mehr lesen...


§ 4 Oö. USchG

(1)Absatz einsAm Sitz der Landesregierung wird eine „O.ö. Umweltanwaltschaft“ eingerichtet. Sie besteht aus dem Leiter der O.ö. Umweltanwaltschaft (O.ö. Umweltanwalt), der von der Landesregierung nach Anhörung des Umweltbeirates zu bestellen ist, und dem erforderlichen Personal. Die Landesregieru... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

5 Paragrafen zu Oö. Kommunalwahlordnung (Oö. KWO) aktualisiert


§ 82a Oö. KWO

Die Weitergabe von Wahlergebnissen, und zwar auch von Teilergebnissen, ist Mitgliedern der Wahlbehörden, deren Hilfskräften, Vertrauenspersonen sowie Wahlzeuginnen und Wahlzeugen vor Schließen des letzten Wahllokals im Land (Wahlschluss) untersagt. Im Übrigen sind § 5 Abs. 7 und 8, § 7 und § 45 A... mehr lesen...


§ 45 Oö. KWO

(1)Absatz einsIn jedes Wahllokal können von jeder wahlwerbenden Partei, deren Wahlvorschlag von der Gemeinde(Stadt-)wahlbehörde veröffentlicht wurde (§ 34, § 39 und § 40), zwei Wahlzeugen zu jeder Wahlbehörde entsendet werden.In jedes Wahllokal können von jeder wahlwerbenden Partei, deren Wahlvor... mehr lesen...


§ 20 Oö. KWO

(1)Absatz einsGegen das Wählerverzeichnis kann jede Person, die das aktive Wahlrecht (§ 17 Abs. 1) besitzt oder zu besitzen behauptet, unter Angabe ihres Namens und ihrer Wohnadresse innerhalb der Auflagefrist wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter oder wegen Aufnahme vermeintlich nich... mehr lesen...


§ 18a Oö. KWO

(1)Absatz einsJede Gemeinde hat eine ständige Evidenz der wahlberechtigten Unionsbürger, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, zu führen (Unionsbürger-Wählerevidenz). Die Unionsbürger-Wählerevidenz ist innerhalb der Gemeinde nach Wahlsprengeln und innerhalb der Wahlsprengel n... mehr lesen...


§ 5 Oö. KWO

(1)Absatz einsDie Leitung und Durchführung der nach diesem Landesgesetz vorgesehenen Wahlen obliegt den Wahlbehörden. Sie werden vor jeder Wahl des Gemeinderates neu gebildet und bleiben allenfalls in geänderter Zusammensetzung nach § 6 Abs. 6 bis zur Konstituierung der Wahlbehörden anläßlich der... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25

3 Paragrafen zu Oö. Objektivierungsgesetz 1994 (Oö. OVG 1994) aktualisiert


§ 20 Oö. OVG 1994

Sinngemäße Anwendung desII. Hauptstücks Abschnitt A;Personalbeirat(1)Absatz einsIm übrigen gelten die Bestimmungen des II. Hauptstücks Abschnitt A sinngemäß mit der Maßgabe, daß die Aufgaben des Personalbeirates nach § 4 vom Personalbeirat nach Abs. 2 wahrgenommen werden.Im übrigen gelten die Bes... mehr lesen...


§ 10 Oö. OVG 1994

(1)Absatz einsZur Beurteilung der Bewerbungen um eine der im § 8 Abs. 1 angeführten leitenden Funktionen ist für jeden einzelnen Bewerbungsvorgang von der Landesamtsdirektorin oder vom Landesamtsdirektor eine Begutachtungskommission zusammenzustellen. Vorsitzende oder Vorsitzender ist die Leiteri... mehr lesen...


§ 4 Oö. OVG 1994

(1)Absatz einsZur Begutachtung der Bewerbungen um Aufnahme in den Landesdienst ist beim Amt der Landesregierung ein Personalbeirat einzurichten. Der Personalbeirat besteht aus neun Dienstgebervertretern und drei Dienstnehmervertretern, die von der Landesregierung auf die Dauer der Gesetzgebungspe... mehr lesen...


Aktualisiert am 06.08.25
Gesetze 11-20 von 31