Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (Sbg. GBG) Fundstelle

Salzburger Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.04.2020 bis 31.12.9999
Gesetz vom 1. Februar 2006 über die Gleichbehandlung im Bereich des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (Salzburger Gleichbehandlungsgesetz - S.GBG)
StF: LGBl Nr 31/2006 (Blg LT 13. GP: RV 250, AB 300, jeweils 3. Sess)

Änderung

LGBl Nr 40/2009 (Blg LT 13. GP: RV 214, AB 252, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 44/2009 (Blg LT 13. GP: RV 220, AB 256, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 53/2011 (Blg LT 14. GP: RV 285, AB 393, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 66/2011 (Blg LT 14. GP: RV 379, AB 491, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 41/2013 (Blg LT 14. GP: RV 374, AB 403, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

LGBl Nr 94/2015 (Blg LT 15. GP: RV 63, AB 87, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 49/2016 (Blg LT 15. GP: RV 293, AB 346, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV 269, AB 337, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 54/2017 (Blg LT 15. GP: RV 277, AB 348, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 1/2018 (Blg LT 15. GP: RV 74, AB 97, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

LGBl Nr 46/2019 (DFB)

LGBl Nr 38/2020 (Blg LT 16. GP: IA 349, AB 362, jeweils 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zielsetzung

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Teil

Dienstrechtliche Gleichbehandlung

1. Abschnitt

Gleichbehandlungsgebot

§ 4

Verbot der Diskriminierung

§ 5

Auswahlkriterien

§ 6

Ausnahmen

§

7 Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 7a

Einkommensberichte des Landes

§ 8

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 9

Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 9a

Benachteiligungsverbot

§ 10

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 11

Vertretung von Frauen in Kommissionen und sonstigen Gremien

§ 11a

Gebot der geschlechtergerechten Sprache

2. Abschnitt

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 12

Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 13

Festsetzung des Entgelts

§ 14

Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 15

Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 16

Beruflicher Aufstieg

§ 17

Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18

Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

§ 19

Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 19a

Mehrfachdiskriminierung

§ 20

Geltendmachung von Ansprüchen

3. Teil

Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen

§ 21

Frauenförderungsgebot

§ 22

Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst

§ 23

Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg

§ 24

Aufnahme in ein Dienstverhältnis

§ 25

Beruflicher Aufstieg

§ 26

Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung

4. Teil

Bedienstete mit Behinderungen

§ 27

Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen

5. Teil

Antidiskriminierung

§ 28

Verbot der Diskriminierung

§ 29

Schadenersatz

6. Teil

Mit der Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung befasste Institutionen

1. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 30

Einteilung

§ 31

Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

§ 32

Verschwiegenheitspflicht

§ 33

Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

2. Unterabschnitt

Gleichbehandlungskommissionen

§ 34

Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 35

Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen

§ 36

Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren

§ 37

Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen

§ 38

Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen

3. Unterabschnitt

Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter

§ 39

Ausübung der Funktion der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 40

Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

4. Unterabschnitt

Salzburger Monitoringausschuss

1. Teil

§ 40a

Aufgaben und Mitglieder des Monitoringausschusses

§ 40b

Geschäftsführung des Monitoringausschusses

5. Unterabschnitt

Kontaktfrauen

§ 41

Bestellung der Kontaktfrauen

§ 42

Aufgaben der Kontaktfrauen

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zielsetzung

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

2. Teil

Dienstrechtliche Gleichbehandlung

1. Abschnitt

Gleichbehandlungsgebot

§ 4 Verbot der Diskriminierung

§ 5 Auswahlkriterien

§ 6 Ausnahmen

§ 7 Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 7a Einkommensberichte des Landes

§ 8 Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 9 Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 9a Benachteiligungsverbot

§ 10 Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 11 Vertretung von Frauen in Kommissionen und sonstigen Gremien

§ 11a Gebot der geschlechtergerechten Sprache

2. Abschnitt

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 12 Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 13 Festsetzung des Entgelts

§ 14 Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 15 Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 16 Beruflicher Aufstieg

§ 17 Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18 Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

§ 19 Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 19a Mehrfachdiskriminierung

§ 20 Geltendmachung von Ansprüchen

3. Teil

Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen

§ 21 Frauenförderungsgebot

§ 22 Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst

§ 23 Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg

§ 24 Aufnahme in ein Dienstverhältnis

§ 25 Beruflicher Aufstieg

§ 26 Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung

4. Teil

Bedienstete mit Behinderungen

§ 27 Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen

5. Teil

Antidiskriminierung

§ 28 Verbot der Diskriminierung

§ 29 Schadenersatz

6. Teil

Mit der Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung befasste Institutionen

1. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 30 Einteilung

§ 31 Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

§ 32 Verschwiegenheitspflicht

§ 33 Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

2. Unterabschnitt

Gleichbehandlungskommissionen

§ 34 Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 35 Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen

§ 36 Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren

§ 37 Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen

§ 38 Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen

3. Unterabschnitt

Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter

§ 39 Ausübung der Funktion der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 40 Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

4. Unterabschnitt

Salzburger Monitoringausschuss

§ 40a Aufgaben und Mitglieder des Monitoringausschusses

§ 40b Geschäftsführung des Monitoringausschusses

5. Unterabschnitt

Kontaktfrauen

§ 41 Bestellung der Kontaktfrauen

§ 42 Aufgaben der Kontaktfrauen

2. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen für die
Stadt Salzburg

§ 43 Anwendbares Recht

§ 44 Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 45 Abweichende Bestimmungen zu der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten

3. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen
für die Gemeinden mit Ausnahme der
Stadt Salzburg und für die Gemeindeverbände

§ 46 Anwendbares Recht

§ 47 Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 48 Abweichende Bestimmungen für die oder den Gleichbehandlungsbeauftragten

7. Teil

Schlussbestimmungen

§ 49 Eigener Wirkungsbereich

§ 50 Sozialer Dialog

§ 51 Umsetzungshinweis

§ 52 Übergangsbestimmungen

§ 53 In- und Außerkrafttreten

§ 54 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

2. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen für die
Stadt Salzburg

§ 43

Anwendbares Recht

§ 44

Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 45

Abweichende Bestimmungen zu der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten

3. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen
für die Gemeinden mit Ausnahme der
Stadt Salzburg und für die Gemeindeverbände

§ 46

Anwendbares Recht

§ 47

Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 48

Abweichende Bestimmungen für die oder den Gleichbehandlungsbeauftragten

7. Teil

Schlussbestimmungen

§ 49

Eigener Wirkungsbereich

§ 50

Sozialer Dialog

§ 51

Umsetzungshinweis

§ 52

Übergangsbestimmungen

§ 53

In- und Außerkrafttreten

§ 54

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

8. Teil

Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Coronaviruskrise

(COVID-19)

§ 55

Stand vor dem 03.04.2020

In Kraft vom 01.02.2018 bis 03.04.2020
Gesetz vom 1. Februar 2006 über die Gleichbehandlung im Bereich des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände (Salzburger Gleichbehandlungsgesetz - S.GBG)
StF: LGBl Nr 31/2006 (Blg LT 13. GP: RV 250, AB 300, jeweils 3. Sess)

Änderung

LGBl Nr 40/2009 (Blg LT 13. GP: RV 214, AB 252, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 44/2009 (Blg LT 13. GP: RV 220, AB 256, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 53/2011 (Blg LT 14. GP: RV 285, AB 393, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 66/2011 (Blg LT 14. GP: RV 379, AB 491, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 41/2013 (Blg LT 14. GP: RV 374, AB 403, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

LGBl Nr 94/2015 (Blg LT 15. GP: RV 63, AB 87, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 49/2016 (Blg LT 15. GP: RV 293, AB 346, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV 269, AB 337, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 54/2017 (Blg LT 15. GP: RV 277, AB 348, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 1/2018 (Blg LT 15. GP: RV 74, AB 97, jeweils 6. Sess)

LGBl Nr 82/2018 (Blg LT 16. GP: RV 10, 1. Sess; AB 13, 2. Sess)

LGBl Nr 46/2019 (DFB)

LGBl Nr 38/2020 (Blg LT 16. GP: IA 349, AB 362, jeweils 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zielsetzung

§ 2

Anwendungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Teil

Dienstrechtliche Gleichbehandlung

1. Abschnitt

Gleichbehandlungsgebot

§ 4

Verbot der Diskriminierung

§ 5

Auswahlkriterien

§ 6

Ausnahmen

§

7 Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 7a

Einkommensberichte des Landes

§ 8

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 9

Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 9a

Benachteiligungsverbot

§ 10

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 11

Vertretung von Frauen in Kommissionen und sonstigen Gremien

§ 11a

Gebot der geschlechtergerechten Sprache

2. Abschnitt

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 12

Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 13

Festsetzung des Entgelts

§ 14

Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 15

Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 16

Beruflicher Aufstieg

§ 17

Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18

Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

§ 19

Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 19a

Mehrfachdiskriminierung

§ 20

Geltendmachung von Ansprüchen

3. Teil

Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen

§ 21

Frauenförderungsgebot

§ 22

Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst

§ 23

Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg

§ 24

Aufnahme in ein Dienstverhältnis

§ 25

Beruflicher Aufstieg

§ 26

Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung

4. Teil

Bedienstete mit Behinderungen

§ 27

Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen

5. Teil

Antidiskriminierung

§ 28

Verbot der Diskriminierung

§ 29

Schadenersatz

6. Teil

Mit der Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung befasste Institutionen

1. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 30

Einteilung

§ 31

Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

§ 32

Verschwiegenheitspflicht

§ 33

Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

2. Unterabschnitt

Gleichbehandlungskommissionen

§ 34

Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 35

Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen

§ 36

Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren

§ 37

Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen

§ 38

Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen

3. Unterabschnitt

Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter

§ 39

Ausübung der Funktion der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 40

Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

4. Unterabschnitt

Salzburger Monitoringausschuss

1. Teil

§ 40a

Aufgaben und Mitglieder des Monitoringausschusses

§ 40b

Geschäftsführung des Monitoringausschusses

5. Unterabschnitt

Kontaktfrauen

§ 41

Bestellung der Kontaktfrauen

§ 42

Aufgaben der Kontaktfrauen

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zielsetzung

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

2. Teil

Dienstrechtliche Gleichbehandlung

1. Abschnitt

Gleichbehandlungsgebot

§ 4 Verbot der Diskriminierung

§ 5 Auswahlkriterien

§ 6 Ausnahmen

§ 7 Einreihung oder Zuordnung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 7a Einkommensberichte des Landes

§ 8 Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 9 Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 9a Benachteiligungsverbot

§ 10 Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 11 Vertretung von Frauen in Kommissionen und sonstigen Gremien

§ 11a Gebot der geschlechtergerechten Sprache

2. Abschnitt

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 12 Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 13 Festsetzung des Entgelts

§ 14 Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 15 Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 16 Beruflicher Aufstieg

§ 17 Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18 Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses

§ 19 Belästigung und sexuelle Belästigung

§ 19a Mehrfachdiskriminierung

§ 20 Geltendmachung von Ansprüchen

3. Teil

Besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen

§ 21 Frauenförderungsgebot

§ 22 Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst

§ 23 Frauenförderung in den Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt Salzburg

§ 24 Aufnahme in ein Dienstverhältnis

§ 25 Beruflicher Aufstieg

§ 26 Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung

4. Teil

Bedienstete mit Behinderungen

§ 27 Besondere Maßnahmen für Bedienstete mit Behinderungen

5. Teil

Antidiskriminierung

§ 28 Verbot der Diskriminierung

§ 29 Schadenersatz

6. Teil

Mit der Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung befasste Institutionen

1. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen des Landes

1. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 30 Einteilung

§ 31 Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

§ 32 Verschwiegenheitspflicht

§ 33 Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

2. Unterabschnitt

Gleichbehandlungskommissionen

§ 34 Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 35 Aufgaben der Gleichbehandlungskommissionen

§ 36 Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren

§ 37 Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen

§ 38 Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommissionen

3. Unterabschnitt

Gleichbehandlungsbeauftragte, Gleichbehandlungsbeauftragter

§ 39 Ausübung der Funktion der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 40 Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten

4. Unterabschnitt

Salzburger Monitoringausschuss

§ 40a Aufgaben und Mitglieder des Monitoringausschusses

§ 40b Geschäftsführung des Monitoringausschusses

5. Unterabschnitt

Kontaktfrauen

§ 41 Bestellung der Kontaktfrauen

§ 42 Aufgaben der Kontaktfrauen

2. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen für die
Stadt Salzburg

§ 43 Anwendbares Recht

§ 44 Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 45 Abweichende Bestimmungen zu der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten

3. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen
für die Gemeinden mit Ausnahme der
Stadt Salzburg und für die Gemeindeverbände

§ 46 Anwendbares Recht

§ 47 Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 48 Abweichende Bestimmungen für die oder den Gleichbehandlungsbeauftragten

7. Teil

Schlussbestimmungen

§ 49 Eigener Wirkungsbereich

§ 50 Sozialer Dialog

§ 51 Umsetzungshinweis

§ 52 Übergangsbestimmungen

§ 53 In- und Außerkrafttreten

§ 54 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

2. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen für die
Stadt Salzburg

§ 43

Anwendbares Recht

§ 44

Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 45

Abweichende Bestimmungen zu der oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten

3. Abschnitt

Bestimmungen über Personen und Institutionen
für die Gemeinden mit Ausnahme der
Stadt Salzburg und für die Gemeindeverbände

§ 46

Anwendbares Recht

§ 47

Abweichende Bestimmungen zur Gleichbehandlungskommission

§ 48

Abweichende Bestimmungen für die oder den Gleichbehandlungsbeauftragten

7. Teil

Schlussbestimmungen

§ 49

Eigener Wirkungsbereich

§ 50

Sozialer Dialog

§ 51

Umsetzungshinweis

§ 52

Übergangsbestimmungen

§ 53

In- und Außerkrafttreten

§ 54

Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

8. Teil

Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Coronaviruskrise

(COVID-19)

§ 55

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