Eine Belästigung oder sexuelle Belästigung ist einer Diskriminierung gleichzuhalten, wenn eine Bedienstete oder ein Bediensteter im Zusammenhang mit ihrem bzw seinem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
1.  | von einer Vertreterin oder einem Vertreter der Dienstgeberin oder des Dienstgebers belästigt oder sexuell belästigt wird oder  | |||||||||
2.  | durch Dritte belästigt oder sexuell belästigt wird und die zuständige Vertreterin oder der zuständige Vertreter der Dienstgeberin oder des Dienstgebers es schuldhaft unterlässt, dagegen Abhilfe zu schaffen.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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