Magistrats-Personalvertretungsgesetz (Mag-PVG) Fundstelle

Magistrats-Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025
  3. § 0 gültig von 01.09.1997 bis 31.08.2025

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Aufgaben der Personalvertretung

§ 3 Schutz der Rechte der Bediensteten

§ 4 Dienststellen

2. Abschnitt

Organe der Personalvertretung

und deren Wirkungsbereich

§ 5 Organe

§ 6 Dienststellenversammlung

§ 7 Dienststellenausschuß

§ 8 Wirkungsbereich des Dienststellenausschusses

§ 9 Hauptausschuß

§ 10 Wirkungsbereich des Hauptausschusses

§ 11 Verfahrensbestimmungen für den Hauptausschuß

§ 12 Geschäftsführung der Dienststellenausschüsse und des Hauptausschusses

3. Abschnitt

Wahl der Dienststellenausschüsse

§ 13 Allgemeines

§ 14 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 15 Dienststellenwahlausschuß

§ 16 Hauptwahlausschuß

§ 17 Wahlvorbereitung

§ 18 Wahlvorschläge

§ 19 Wahlhandlung

§ 20 Stimmenauszählung

§ 21 Feststellung des Wahlergebnisses

§ 22 Personalvertretungswahlordnung

4. Abschnitt

Funktionsdauer der Personalvertretungsorgane

§ 23 Mitgliedschaft zur Personalvertretung

§ 24 Ende der Funktionsdauer der Ausschüsse

5. Abschnitt

Rechte und Pflichten der Personalvertreter

§ 25 Allgemeines

§ 26 Bildungsfreistellung

§ 27 Akteneinsicht

§ 28 Geheimhaltung

§ 29 Schutz der Personalvertreter

6. Abschnitt

Aufwand der Personalvertretung

§ 30 Sach- und Personalaufwand

§ 31 Personalvertretungsumlage

§ 32 Personalvertretungsfonds

7. Abschnitt

Personalkommission

§ 33 Zusammensetzung

§ 34 Wirkungsbereich der Personalkommission

§ 35 Geschäftsführung der Personalkommission

8. Abschnitt

Schlußbestimmungen

§ 36 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 37 Fristen

§ 38 Inkrafttreten und Übergang

§ 39 Änderung des Salzburger Magistratsbeamtengesetzes 1981

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.08.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025
  3. § 0 gültig von 01.09.1997 bis 31.08.2025

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Aufgaben der Personalvertretung

§ 3 Schutz der Rechte der Bediensteten

§ 4 Dienststellen

2. Abschnitt

Organe der Personalvertretung

und deren Wirkungsbereich

§ 5 Organe

§ 6 Dienststellenversammlung

§ 7 Dienststellenausschuß

§ 8 Wirkungsbereich des Dienststellenausschusses

§ 9 Hauptausschuß

§ 10 Wirkungsbereich des Hauptausschusses

§ 11 Verfahrensbestimmungen für den Hauptausschuß

§ 12 Geschäftsführung der Dienststellenausschüsse und des Hauptausschusses

3. Abschnitt

Wahl der Dienststellenausschüsse

§ 13 Allgemeines

§ 14 Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 15 Dienststellenwahlausschuß

§ 16 Hauptwahlausschuß

§ 17 Wahlvorbereitung

§ 18 Wahlvorschläge

§ 19 Wahlhandlung

§ 20 Stimmenauszählung

§ 21 Feststellung des Wahlergebnisses

§ 22 Personalvertretungswahlordnung

4. Abschnitt

Funktionsdauer der Personalvertretungsorgane

§ 23 Mitgliedschaft zur Personalvertretung

§ 24 Ende der Funktionsdauer der Ausschüsse

5. Abschnitt

Rechte und Pflichten der Personalvertreter

§ 25 Allgemeines

§ 26 Bildungsfreistellung

§ 27 Akteneinsicht

§ 28 Geheimhaltung

§ 29 Schutz der Personalvertreter

6. Abschnitt

Aufwand der Personalvertretung

§ 30 Sach- und Personalaufwand

§ 31 Personalvertretungsumlage

§ 32 Personalvertretungsfonds

7. Abschnitt

Personalkommission

§ 33 Zusammensetzung

§ 34 Wirkungsbereich der Personalkommission

§ 35 Geschäftsführung der Personalkommission

8. Abschnitt

Schlußbestimmungen

§ 36 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 37 Fristen

§ 38 Inkrafttreten und Übergang

§ 39 Änderung des Salzburger Magistratsbeamtengesetzes 1981

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