Magistrats-Personalvertretungsgesetz (Mag-PVG) Fundstelle

Mag-PVG - Magistrats-Personalvertretungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.09.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2025
  3. § 0 gültig von 01.09.1997 bis 31.08.2025

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

         § 1      Anwendungsbereich

         § 2      Aufgaben der Personalvertretung

         § 3      Schutz der Rechte der Bediensteten

         § 4      Dienststellen

2. Abschnitt

Organe der Personalvertretung

und deren Wirkungsbereich

         § 5      Organe

         § 6      Dienststellenversammlung

         § 7      Dienststellenausschuß

         § 8      Wirkungsbereich des Dienststellenausschusses

         § 9      Hauptausschuß

         § 10    Wirkungsbereich des Hauptausschusses

         § 11    Verfahrensbestimmungen für den Hauptausschuß

         § 12    Geschäftsführung der Dienststellenausschüsse und des Hauptausschusses

3. Abschnitt

Wahl der Dienststellenausschüsse

         § 13    Allgemeines

         § 14    Wahlberechtigung und Wählbarkeit

         § 15    Dienststellenwahlausschuß

         § 16    Hauptwahlausschuß

         § 17    Wahlvorbereitung

         § 18    Wahlvorschläge

         § 19    Wahlhandlung

         § 20    Stimmenauszählung

         § 21    Feststellung des Wahlergebnisses

         § 22    Personalvertretungswahlordnung

4. Abschnitt

Funktionsdauer der Personalvertretungsorgane

         § 23    Mitgliedschaft zur Personalvertretung

         § 24    Ende der Funktionsdauer der Ausschüsse

5. Abschnitt

Rechte und Pflichten der Personalvertreter

         § 25    Allgemeines

         § 26    Bildungsfreistellung

         § 27    Akteneinsicht

         § 28    Geheimhaltung

         § 29    Schutz der Personalvertreter

6. Abschnitt

Aufwand der Personalvertretung

         § 30    Sach- und Personalaufwand

         § 31    Personalvertretungsumlage

         § 32    Personalvertretungsfonds

7. Abschnitt

Personalkommission

         § 33    Zusammensetzung

         § 34    Wirkungsbereich der Personalkommission

         § 35    Geschäftsführung der Personalkommission

8. Abschnitt

Schlußbestimmungen

         § 36    Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

         § 37    Fristen

         § 38    Inkrafttreten und Übergang

         § 39    Änderung des Salzburger Magistratsbeamtengesetzes 1981

In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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