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Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gemeindesanitätsgesetz 1971, LGBl. Nr. 14/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009, vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in § 4 dieses Gesetzes, außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gemeindesanitätsgesetz 1971, LGBl. Nr. 14/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009, vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in § 4 dieses Gesetzes, außer Kraft.