Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.09.2025
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gemeindesanitätsgesetz 1971, LGBl. Nr. 14/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009, vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in § 4 dieses Gesetzes, außer Kraft.Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gemeindesanitätsgesetz 1971, Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 1972,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 76 aus 2009,, vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in Paragraph 4, dieses Gesetzes, außer Kraft.
(2)Absatz 2§ 2 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins,, 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.
In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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