§ 3 Bgld. GemSanG 2013 Eigener Wirkungsbereich

Bgld. GemSanG 2013 - Burgenländisches Gemeindesanitätsgesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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