(2)Absatz 2Die für den Stadtsenat und die Gemeinderatsausschüsse in deren Geschäftsordnungen vorgesehene Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen kann über die Informationsdatenbank erfolgen. § 22 Abs. 1a letzter Satz gilt sinngemäß.“Die für den Stadtsenat und die Gemeinderatsausschüsse in deren ... mehr lesen...
§ 73fParagraph 73 f,(1)Absatz einsDer Stadtrechnungshof hat auch auf Ersuchen von mindestens 13 Mitgliedern des Gemeinderates besondere Akte der Gebarungs- und Sicherheitskontrolle durchzuführen und das Ergebnis dem Gemeinderat mitzuteilen. Jedes Gemeinderatsmitglied darf pro Kalenderjahr nicht m... mehr lesen...
(1)Absatz einsZu ihren Sitzungen wird die Untersuchungskommission durch den Vorsitzenden (seinen Stellvertreter) einberufen. Der Vorsitzende (sein Stellvertreter) ist verpflichtet, die Untersuchungskommission zu ihrer konstituierenden Sitzung so einzuberufen, dass diese binnen 14 Tagen ab Annahme... mehr lesen...