(1)Absatz eins§ 24 und seine Überschrift treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.Paragraph 24 und seine Überschrift treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 32 Abs. 2 und 60 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2004, treten mit 1. März 2005 in... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Staatsanwaltschaft hat den Kinder- und Jugendhilfeträger und das Pflegschaftsgericht von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen zu verständigen.(2)Absatz 2Von der Beendigung des Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen oder einen Unmündigen hat den Kinder-... mehr lesen...
(1)Absatz einsDauert die strafrechtliche Unterbringung nach § 21 StGB wegen einer Jugendstraftat bereits zehn Jahre, hat der Anstaltsleiter, im Fall der Unterbringung in einer öffentlichen Krankenanstalt (§ 158 Abs. 4, § 167a Abs. 1 StVG) deren Leiter, eine Fallkonferenz einzuberufen und zu diese... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten ebenfalls mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(2)Absatz 2§§ 26 Abs. 6 und 52 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraphen 26, Absatz 6 und 52 Absatz eins und 2 in der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Datenschutzbehörde kann vom Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter der überprüften Datenverarbeitung insbesondere alle notwendigen Aufklärungen verlangen und Einschau in Datenverarbeitungen und diesbezügliche Unterlagen begehren. Der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter h... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Datenschutzbehörde hat bis zum 31. März eines jeden Jahres einen dem Art. 59 DSGVO entsprechenden Tätigkeitsbericht zu erstellen und der Bundesministerin für Justiz vorzulegen. Der Bericht ist von der Bundesministerin für Justiz der Bundesregierung, dem Nationalrat und dem Bunde... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Sitzungen des Datenschutzrates werden vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Jedes Mitglied des Datenschutzrates kann schriftlich die Einberufung des Datenschutzrates unter Angabe des gewünschten Verhandlungsgegenstandes begehren. Liegt ein solches Begehren vor, so hat der Vor... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft. Die §§ 3, 4a, 5, 6, 9, 10a, 11a, 13, 14, 15, 15a, 16, 19, 20, 22, 22a, 22b, 22c, 24, 25, 25a und 25b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 507/1995 treten mit 1. Jänner 1996 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner... mehr lesen...
(1)Absatz einsReisepässe werden ausgestellt als1.Ziffer einsgewöhnliche Reisepässe,2.Ziffer 2Dienstpässe,3.Ziffer 3Diplomatenpässe.(2)Absatz 2Die Gestaltung der Reisepässe und Personalausweise wird entsprechend den international üblichen Anforderungen an Reisedokumente durch Verordnung des Bundes... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1993 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 24 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.Paragraph 24, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 1998, tritt mit 1... mehr lesen...
(1)Absatz einsZu jeder örtlichen Wahlbehörde und in jede besondere Wahlbehörde können von jeder Partei, deren Landeswahlvorschlag veröffentlicht wurde, zwei wahlberechtigte Wahlzeugen entsendet werden. Die Wahlzeugen sind der Bezirkswahlbehörde spätestens am zehnten Tag vor dem Wahltag durch den ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinde hat die Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde, hiervon unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Berichtigungsantrages zu verständigen. Den Betroffenen steht es frei, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Leitung und Durchführung der Wahl sind Wahlbehörden berufen. Sie werden vor jeder Wahl neu gebildet.(2)Absatz 2Die Wahlbehörden bestehen aus einem Vorsitzenden als Wahlleiter oder seinem Stellvertreter sowie einer Anzahl von Beisitzern. Für jeden Beisitzer ist für den Fall seine... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 10a, § 14 Abs. 6 erster Satz, § 17 Abs. 2, § 22 Abs. 1 letzter Satz, § 28, § 30 lit. b, § 52 Abs. 1, die §§ 54 bis 75 samt Überschriften, die §§ 77 bis 85 samt Überschriften, § 88, § 91 Abs. 7 und 8, § 93 Abs. 4 und § 96 samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I N... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Schienen-Control Kommission besteht aus drei Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Das Ersatzmitglied tritt bei Verhinderung eines Mitglieds an dessen Stelle. Ein Mitglied und das für dieses Mitglied bestellte Ersatzmitglied haben dem Richterstand ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Schienen-Control GmbH obliegen neben den ihr im 2., 5. und 6c. Teil dieses Bundesgesetzes zugewiesenen Zuständigkeiten (insbesondere §§ 74a Abs. 3, 78a, 78c und 84 Abs. 3) oder durch andere Bundesgesetze zugewiesene Zuständigkeiten folgende Aufgaben:Der Schienen-Control GmbH obl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 7 Abs. 4 und 12 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Paragraphen 7, Absatz 4 und 12 Absatz 10, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2001,, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinde hat die Personen, zu deren Eintragung in die Europa-Wählerevidenz ein Berichtigungsantrag gestellt wurde, hiervon unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe binnen zwei Wochen nach Einlangen des Berichtigungsantrages zu verständigen. Den Betroffenen steht es frei, binn... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie §§ 16 Abs. 4, 31 Abs. 5 und 6, 45 Abs. 3, 48 Abs. 3, 50 Abs. 2, 52 Abs. 4 und 61 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Die Paragraphen 16, Absatz 4,, 31 Absatz 5 und 6, 45 Absatz 3,, 48 Absatz 3,, 50 Absatz 2,, 52 Absatz... mehr lesen...
(1)Absatz einsZu jeder örtlichen Wahlbehörde und in jede besondere Wahlbehörde können von jeder Partei, deren Wahlvorschlag veröffentlicht wurde, zwei wahlberechtigte Wahlzeugen entsendet werden. Die Wahlzeugen sind der Bezirkswahlbehörde spätestens am zehnten Tag vor dem Wahltag durch den zustel... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinde hat die Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde, hiervon unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Berichtigungsantrages zu verständigen. Den Betroffenen steht es frei, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit 1. Juni 2002 treten1.Ziffer eins§ 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2002 sowieParagraph 13, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2002, sowie2.Ziffer 2§ 1 Abs. 2 und § 21 Abs. 1 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I... mehr lesen...
§ 51.Paragraph 51, Das Personal des Österreichischen Hebammengremiums ist, soweit es nicht schon nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zur Geheimhaltung verpflichtet ist, zur Geheimhaltung über alle ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpflichtet, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Qualifikationsnachweis gilt ein Diplom über eine Ausbildung an1.Ziffer einseiner Hebammenakademie nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder2.Ziffer 2einer Bundeshebammenlehranstalt nach dem Hebammengesetz 1963, BGBl. Nr. 3/1964, odereiner Bundeshebammenlehranstalt nach de... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 § 0 gültig von 30.10.2019 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu den Änderungen in § 3 Abs. 2a, § 3a Abs. 4, § 5a Abs. 1 Z 2, § 5b Abs. 6, § 10a Abs. 1, § 19a Abs. 3 und § 27b Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2013 innerhalb von sechs Monaten zu erlassen.Die Landesges... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die bei Trägern von Krankenanstalten und in Krankenanstalten beschäftigten Personen sowie für die Mitglieder von Ausbildungskommissionen (§ 8 Abs. 4) und für die Mitglieder von Kommissionen gemäß § 8c besteht Geheimhaltungspflicht, sofern ihnen nicht schon nach anderen gesetzlic... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 1, 4 und 6 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2012 treten mit 1. April 2012 in Kraft.Die Paragraphen eins,, 4 und 6 Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Kommission hat ihr zur Kenntnis gebrachten, nicht offenkundig unbegründeten Vorwürfen gegen die Tätigkeit des Bundesamtes nach diesem Bundesgesetz nach zu gehen, soweit den Betroffenen kein Rechtsmittel zur Verfügung steht.(2)Absatz 2Die Mitglieder der Rechtsschutzkommission sin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Beiratsmitglieder sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Pflicht zur Geheimhaltung im Sinne des § 46 BDG 1979 sowie den sonstigen Geheimhaltungspflichten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Tätigkeit der Erm... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Bundesamt ist bundesweit für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Angelegenheiten wegen folgender strafbarer Handlungen zuständig:1.Ziffer einsMissbrauch der Amtsgewalt (§ 302 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974),Missbrauch der Amtsgewalt (Paragraph 302, des Strafge... mehr lesen...