Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 01.08.2025

Gesetze 1-5 von 5

1 Paragraf zu Universitätsgesetz 2002 (UG) aktualisiert


Universitätsgesetz 2002 (UG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 § 0 gültig von 01.10.2024 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.25

7 Paragrafen zu Zahnärztekammergesetz (ZÄKG) aktualisiert


§ 127 ZÄKG Vollziehung

§ 127.Paragraph 127, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der/die Bundesminister/Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, hinsichtlich § 119 Abs. 8 Z 1 im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/Bundesministerin für Justiz, betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der/di... mehr lesen...


§ 126 ZÄKG In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt § 20 Abs. 1 Z 7a und 7b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2006 außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 7 a und 7b in de... mehr lesen...


§ 110 ZÄKG

(1)Absatz einsWer der Verschwiegenheitspflicht gemäß §§ 4 und 103 zuwiderhandelt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 2 500 Euro zu bestrafen.Wer d... mehr lesen...


§ 62 ZÄKG Disziplinarrat

(1)Absatz einsÜber Disziplinarvergehen erkennt der Disziplinarrat der Österreichischen Zahnärztekammer.(2)Absatz 2Der Disziplinarrat besteht1.Ziffer einsaus dem/der Vorsitzenden, der/die rechtskundig sein muss und vom Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer bestellt wird, sowie2.Ziff... mehr lesen...


§ 5 ZÄKG Auskunftspflicht

(1)Absatz einsDie Österreichische Zahnärztekammer und die Landeszahnärztekammern sind verpflichtet, den Kammermitgliedern über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereichs Auskünfte zu erteilen, soweit die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 4 oder eine andere gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nich... mehr lesen...


§ 4 ZÄKG Verschwiegenheitspflicht

(1)Absatz einsDie Organe, Funktionäre/Funktionärinnen, Referenten/Referentinnen und das Personal der Österreichischen Zahnärztekammer sowie der Landeszahnärztekammern sind, soweit sie nicht anderen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, zur Verschwiegenheit über alle in Ausübung ihr... mehr lesen...


Zahnärztekammergesetz (ZÄKG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2018 § 0 gültig von 01.01.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.25

2 Paragrafen zu Baupolizeigesetz 1997 (S-BauPolG) aktualisiert


§ 24b S-BauPolG

(1)Absatz einsIn der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 treten in Kraft:In der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 107 aus 2013, treten in Kraft:1.Ziffer einsdie §§ 16 Abs 1 dritter Satz, 17 Abs 4, 19 Abs 5 sowie 20 Abs 8 und 9 mit 1. Jänner 2014;die Paragraphen 16, Absatz eins, dritter ... mehr lesen...


§ 2 S-BauPolG

(1)Absatz einsSoweit sich aus den Abs 2 und 3 nicht anderes ergibt, bedürfen folgende Maßnahmen unbeschadet der nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen behördlichen Bewilligungen udgl einer Bewilligung der Baubehörde:Soweit sich aus den Absatz 2 und 3 nicht anderes ergibt, bedürfen folgend... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.25

5 Paragrafen zu Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (S-ROG 2009) aktualisiert


§ 56 S-ROG 2009 (weggefallen)

§ 56 S-ROG 2009 seit 31.07.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 50 S-ROG 2009 (weggefallen)

§ 50 S-ROG 2009 seit 31.07.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 S-ROG 2009 (weggefallen)

§ 48 S-ROG 2009 seit 31.07.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 S-ROG 2009 (weggefallen)

§ 42 S-ROG 2009 seit 31.07.2025 weggefallen. mehr lesen...


§ 20a S-ROG 2009

Überörtliche Wohnfunktionsgemeinden haben ihre Siedlungsschwerpunkte bis zum 1.1.2030 mit dem Ziel zu überprüfen, geeignete Flächen über 2.000 m² (exklusiv Bauland-Eigenbedarf) für den förderbaren Wohnbau (§ 30 Abs 1 Z 2a) auszuweisen.Überörtliche Wohnfunktionsgemeinden haben ihre Siedlungsschwer... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.25

2 Paragrafen zu Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung – GeOLR (Stmk. GLG) aktualisiert


§ 14a Stmk. GLG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsIn der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 91/2015 sind in Kraft getreten:In der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 2015, sind in Kraft getreten:1.Ziffer einsin der Anlage die Zuständigkeitsbereiche A) Z 6 und F) gemäß Kundmachung LGBl. Nr. 100/2015 mit 22. November 20... mehr lesen...


§ 3 Stmk. GLG Kollegiale Beschlussfassung, selbständige Erledigung

(1)Absatz einsFolgende Angelegenheiten sind von der Landesregierung in Sitzungen mit gemeinsamer Beratung zu verhandeln:1.Ziffer einsAlle in den Landtag oder in den mit der Vorberatung des Landesbudgets betrauten Ausschuss des Landtages (Art. 19a Abs. 5 Z 2 L-VG) einzubringenden Regierungsvorlage... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.25
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