(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 1, 4 und 6 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2012 treten mit 1. April 2012 in Kraft.Die Paragraphen eins,, 4 und 6 Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Kommission hat ihr zur Kenntnis gebrachten, nicht offenkundig unbegründeten Vorwürfen gegen die Tätigkeit des Bundesamtes nach diesem Bundesgesetz nach zu gehen, soweit den Betroffenen kein Rechtsmittel zur Verfügung steht.(2)Absatz 2Die Mitglieder der Rechtsschutzkommission sin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Beiratsmitglieder sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Pflicht zur Geheimhaltung im Sinne des § 46 BDG 1979 sowie den sonstigen Geheimhaltungspflichten, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Tätigkeit der Erm... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Bundesamt ist bundesweit für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Angelegenheiten wegen folgender strafbarer Handlungen zuständig:1.Ziffer einsMissbrauch der Amtsgewalt (§ 302 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974),Missbrauch der Amtsgewalt (Paragraph 302, des Strafge... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 4, § 15, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 3 sowie § 70 Abs. 1 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 10/2017, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. § 16 Abs. 1 und § 70 Abs. 3 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 treten m... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte sind verpflichtet, den Kammeranwalt von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der StPO und von der Verhängung der Haft gegen einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter zu verständigen, und ihm nach Beendigung des Strafverfa... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 19 Abs. 2 Z 5 und 6 sowie § 19 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 5/2004 treten mit 1. Juni 2002 in Kraft.Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 5 und 6 sowie Paragraph 19, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2004, treten ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Mitglieder der Organe und das Personal der Gehaltskasse sind, soweit sie nicht schon nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zur Geheimhaltung verpflichtet sind, zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpfl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 33 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2002 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft, soweit nicht durch Verordnung gemäß § 46 Abs. 1 letzter Satz BMVG etwas anderes angeordnet wird.Paragrap... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.(2)Absatz 2Verordnungen oder Regierungsübereinkommen aufgrund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen oder abgeschlossen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Bundesamt ist ermächtigt, einen Fremden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, zum Zweck der Feststellung seiner Identität erkennungsdienstlich zu behandeln, wenn1.Ziffer einser einen Antrag auf internationalen Schutz stellt,2.Ziffer 2ihm der Status des Asylberechtigten oder sub... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 21. Juli 2019 in Kraft. Die §§ 10 und 15 treten jedoch mit dem Tag, der auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt folgt, in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit 21. Juli 2019 in Kraft. Die Paragraphen 10 und 15 treten jedoch mit dem ... mehr lesen...
§ 25.Paragraph 25, Auf alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, einschließlich der Meldestelle, ist § 14 Abs. 2 FMABG anzuwenden. Auf alle Personen, die für die FMA tätig sind oder waren, einschließlich der Meldestelle, ist Paragraph 14, Absatz 2, FMABG anzuwenden. mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 § 0 gültig von 31.12.2021 bis 31.08.2025 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu den Änderungen in § 3 Abs. 2a, § 3a Abs. 4, § 5a Abs. 1 Z 2, § 5b Abs. 6, § 10a Abs. 1, § 19a Abs. 3 und § 27b Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2013 innerhalb von sechs Monaten zu erlassen.Die Landesges... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die bei Trägern von Krankenanstalten und in Krankenanstalten beschäftigten Personen sowie für die Mitglieder von Ausbildungskommissionen (§ 8 Abs. 4) und für die Mitglieder von Kommissionen gemäß § 8c besteht Geheimhaltungspflicht, sofern ihnen nicht schon nach anderen gesetzlic... mehr lesen...