Gesetzesaktualisierungen

13 Gesetze aktualisiert am 01.08.2025

Gesetze 11-13 von 13

2 Paragrafen zu Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt) aktualisiert


§ 80 DSt Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Jänner 2017

(1)Absatz eins§ 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 4, § 15, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 3 sowie § 70 Abs. 1 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 10/2017, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. § 16 Abs. 1 und § 70 Abs. 3 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 treten m... mehr lesen...


§ 24 DSt

(1)Absatz einsDie Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte sind verpflichtet, den Kammeranwalt von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach der StPO und von der Verhängung der Haft gegen einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsanwärter zu verständigen, und ihm nach Beendigung des Strafverfa... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.25

4 Paragrafen zu Gehaltskassengesetz 2002 (GKaG) aktualisiert


§ 75a GKaG

(1)Absatz eins§ 19 Abs. 2 Z 5 und 6 sowie § 19 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 5/2004 treten mit 1. Juni 2002 in Kraft.Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 5 und 6 sowie Paragraph 19, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 5 aus 2004, treten ... mehr lesen...


§ 68 GKaG Geheimhaltungspflicht

(1)Absatz einsDie Mitglieder der Organe und das Personal der Gehaltskasse sind, soweit sie nicht schon nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zur Geheimhaltung verpflichtet sind, zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpfl... mehr lesen...


§ 74 GKaG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(1a)Absatz eins a§ 33 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2002 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft, soweit nicht durch Verordnung gemäß § 46 Abs. 1 letzter Satz BMVG etwas anderes angeordnet wird.Paragrap... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.25

2 Paragrafen zu Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz () aktualisiert


§ 65b

(1)Absatz einsDie Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu den Änderungen in § 3 Abs. 2a, § 3a Abs. 4, § 5a Abs. 1 Z 2, § 5b Abs. 6, § 10a Abs. 1, § 19a Abs. 3 und § 27b Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2013 innerhalb von sechs Monaten zu erlassen.Die Landesges... mehr lesen...


§ 9 Geheimhaltungspflicht

(1)Absatz einsFür die bei Trägern von Krankenanstalten und in Krankenanstalten beschäftigten Personen sowie für die Mitglieder von Ausbildungskommissionen (§ 8 Abs. 4) und für die Mitglieder von Kommissionen gemäß § 8c besteht Geheimhaltungspflicht, sofern ihnen nicht schon nach anderen gesetzlic... mehr lesen...


Aktualisiert am 01.08.25
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