(1)Absatz einsVerwaltungsübertretungen nach § 1 Abs. 1, § 2 und § 3a Abs. 1 und 2 sind von den Bezirksverwaltungsbehörden, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde ist, von der Landespolizeidirektion, mit Geldstrafe bis zu 5 000 Euro zu bestrafen.Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Änderung der §§ 1, 4 Abs. 1 und 2 und des § 5 und der Überschrift des § 4 sowie die Einfügung der §§ 3a bis 3e, des § 4 Abs. 3, 4, 5, 6 und 7 und der §§ 5a und 7 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 88/2005 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. September 20... mehr lesen...
(1)Absatz einsEs ist verboten, an öffentlichen Orten oder im Umherziehen von Haus zu Haus oder von Wohnung zu Wohnung um Geld oder geldwerte Sachen wie folgt zu betteln:1.Ziffer einsin aufdringlicher oder aggressiver Weise, wie durch Anfassen, Beschimpfen, unaufgefordertes Begleiten oder unerwüns... mehr lesen...
(LGBl Nr 23/2021)Landesgesetzblatt Nr 23 aus 2021,)(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. (2)Absatz 2Für bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes gewährte Leistungen gelten, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellungen und der Kostenersätze, die bisherigen... mehr lesen...