Gesetzesaktualisierungen

8 Gesetze aktualisiert am 04.08.2025

Gesetze 1-8 von 8

1 Paragraf zu Glücksspielgesetz (GSpG) aktualisiert


§ 51 GSpG Spielgeheimnis

(1)Absatz einsDie Veranstalter von dem Glücksspielmonopol unterliegenden Glücksspielen, ihre Organmitglieder, Beschäftigte, Vertragspartner sowie sonst für die Veranstalter tätige Personen, haben über die Spieler und deren Teilnahme am Spiel (Gewinn oder Verlust) Verschwiegenheit zu bewahren (Spi... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.25

2 Paragrafen zu Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG) aktualisiert


§ 169 GWG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz - GWG), BGBl. I Nr. 121/2000, in der... mehr lesen...


§ 156 GWG Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht

(1)Absatz einsDie für die Durchführung von Verfahren zuständigen Behörden sind berechtigt, durch ihre Organe von den gemäß Abs. 2 Auskunftspflichtigen Auskunft über alles zu verlangen, was für die Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Bundesgesetz erforderlich ist und zu diesem Zweck auch in di... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.25

2 Paragrafen zu Buchhaltungsagenturgesetz (BHAG-G) aktualisiert


§ 31 BHAG-G In-Kraft-Treten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 9 Abs. 1 sowie 17 Abs. 5 Z 5, Z 6 und Z 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 7/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 9, Absatz eins, sowie 17 Absatz 5, Ziffer 5,, Zi... mehr lesen...


§ 27 BHAG-G Verschwiegenheitspflicht, Strafbestimmung

(1)Absatz einsDie Arbeitnehmer der Buchhaltungsagentur sind über alle ihnen ausschließlich aus ihrer dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der a... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.25

4 Paragrafen zu Militärbefugnisgesetz (MBG) aktualisiert


§ 61 MBG In- und Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, mit Ausnahme des § 61 Abs. 4, mit 1. Juli 2001 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt, mit Ausnahme des Paragraph 61, Absatz 4,, mit 1. Juli 2001 in Kraft.(1a)Absatz eins aDas Inhaltsverzeichnis, die §§ 6a und 22a, jeweils samt Überschrift, § 22 Abs. 2a sowie ... mehr lesen...


§ 57 MBG Rechtsschutzbeauftragter

(1)Absatz einsZur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr ist beim Bundesminister für Landesverteidigung ein Rechtsschutzbeauftragter mit zwei Stellvertretern eingerichtet, die bei der Besorgung der ihnen nach diesem Bundesgesetz zukommenden Aufg... mehr lesen...


§ 32 MBG Informationspflichten

(1)Absatz einsNatürliche und juristische Personen, Personengesellschaften sowie sonstige Rechtsträger haben der Anforderungsbehörde auf deren Verlangen jene Auskünfte zu erteilen, die zur Vorbereitung oder Durchführung einer Leistungsanforderung notwendig sind. Dies betrifft insbesondere auch Aus... mehr lesen...


§ 22 MBG Besondere Datenverarbeitung

(1)Absatz einsMilitärische Organe und Dienststellen, die mit der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr betraut sind, dürfen neben personenbezogenen Daten nach § 5a auch weitere besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des § 39 DSG verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der A... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.25

2 Paragrafen zu Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011) aktualisiert


§ 93 AußWG 2011 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDas 4. Hauptstück und die §§ 55 und 80 dieses Bundesgesetzes treten mit 30. Juni 2012, die übrigen Bestimmungen treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.Das 4. Hauptstück und die Paragraphen 55 und 80 dieses Bundesgesetzes treten mit 30. Juni 2012, die übrigen Bestimmungen treten mit 1. ... mehr lesen...


§ 78 AußWG 2011 Befassung anderer Bundesminister und Errichtung eines Beirates

(1)Absatz einsFalls bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Erlassung einer Verordnung oder eines Bescheids oder für die Ausstellung eines Importzertifikates aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union Fragen zu beurteilen sind, die de... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.25

2 Paragrafen zu Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) aktualisiert


§ 169 GWG 2011 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt, mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz, mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft erlassen werden (Gaswirtschaftsgesetz - GWG), BGBl. I Nr. 121/2000, in der... mehr lesen...


§ 156 GWG 2011 Auskunfts- und Verschwiegenheitspflicht

(1)Absatz einsDie für die Durchführung von Verfahren zuständigen Behörden sind berechtigt, durch ihre Organe von den gemäß Abs. 2 Auskunftspflichtigen Auskunft über alles zu verlangen, was für die Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Bundesgesetz erforderlich ist und zu diesem Zweck auch in di... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.25

2 Paragrafen zu Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K 2013) aktualisiert


§ 47 EG-K 2013 Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 39 Abs. 1 und 53 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, frühestens jedoch mit 1. Juni 2015 in Kraft.Die Paragraphen 39, Absatz ... mehr lesen...


§ 38 EG-K 2013 Emissionserklärung

(1)Absatz einsDer Betreiber einer in Betrieb befindlichen Anlage, die mit anderen als den in § 30 Z 1 bis 3 angeführten Brennstoffen betrieben wird, hat der Behörde eine Emissionserklärung über das Emissionsverhalten dieser Anlage auf elektronischem Wege vorzulegen, sofern die Brennstoffwärmeleis... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.25

1 Paragraf zu Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BiBuG 2014) aktualisiert


§ 64 BiBuG 2014 Verschwiegenheitspflicht

(1)Absatz einsDie Behörde ist verpflichtet, über persönliche Verhältnisse, Einrichtungen und Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die ihr in Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Behörde zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren. Jede Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist i... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.25
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