(1)Absatz einsDie Gemeinde ist berechtigt als Trägerin von Privatrechten zur Unterstützung der Verwirklichung der im § 1 Abs. 2 genannten Planungsziele, insbesondere zur Vorsorge ausreichender Flächen für den erforderlichen Wohnraum und für Arbeits- und Produktionsstätten des Gewerbes, der Indust... mehr lesen...
(1)Absatz einsNaturschutzorgane sind in Ausübung ihres Dienstes befugt,1.Ziffer einsGrundstücke zu betreten sowie die Zufahrtswege zu benützen;2.Ziffer 2Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung antref... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde kann von den Elektrizitätsunternehmen jede Auskunft verlangen, die zur Erfüllung der ihr nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Die Elektrizitätsunternehmen sind verpflichtet, diese Auskünfte innerhalb der von der Behörde festgesetzten Frist zu erteile... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landeshauptmann beruft die sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder des Rates nach ihrer Bestellung zur Konstituierung und Angelobung ein.(2)Absatz 2Bei der konstituierenden Sitzung haben die bestellten Mitglieder und Ersatzmitglieder des Rates in die Hand des Landeshauptmannes die... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes in Vollziehung von Landesgesetzen wird beim Amt der Wiener Landesregierung eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Sie besteht aus dem Leiter (Umweltanwalt) und dem erforderlichen sonstigen Personal.(2)Absatz 2Für die Bereitstellung der pe... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Erfüllung ihrer im § 2 umschriebenen Aufgaben stehen der Personalvertretung insbesondere die sich aus den folgenden Absätzen ergebenden Mitwirkungsrechte zu. Zu den Mitwirkungsrechten gehört auch das Recht der Personalvertretung, in den in den Abs. 2 und 5 genannten Angelegenhei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Personalvertreterinnen und Personalvertreter und die Mitglieder der Wahlausschüsse (Sprengelwahlkommissionen) sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Geheimhaltung aller ihnen ausschließlich aus ihrer Funktion bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Personalvertretung ist nach Maßgabe dieses Gesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, daß die zugunsten der Bedienst... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie oder der unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte hat in Ausübung ihres oder seines Kontrollrechtes Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter zu Fragen des Bedienstetenschutzes entgegenzunehmen, jeden sonst ihr oder ihm zur Kenntnis gelangten begründeten Verd... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie oder der unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte ist, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Geheimhaltung aller ihr oder ihm ausschließlich aus ihrer oder seiner Funktion bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange die Geheimhaltung1.Ziffer einsau... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie untersuchenden Ärztinnen und Ärzte haben bei Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach folgenden Grundsätzen vorzugehen:1.Ziffer einsDie Untersuchungen sind möglichst nach einheitlichen Richtlinien durchzuführen und zu beurteilen.2.Ziffer 2Die Ergebnisse der Unters... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Mitgliedschaft in der Leistungsfeststellungskommission ruht vom Zeitpunkt der Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluß, während der Zeit der Suspendierung, der Außerdienststellung, der Erteilung eines Urlaubes und der Ableistung des Präsenz-,... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen, kann Telearbeit eingeführt werden. Telearbeit ist jene Organisationsform der Arbeit, bei der regelmäßig bestimmte dienstliche Aufgaben in der Wohnung des Vertragsbediensteten (Telearbeitsplatz) unter Verwe... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen, kann mit einem Vertragsbediensteten vereinbart werden, fallweise an einzelnen Tagen oder stundenweise bestimmte dienstliche Aufgaben in seiner Wohnung oder einer von ihm selbst gewählten, nicht zu seiner D... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vertragsbedienstete ist zur Geheimhaltung aller ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange die Geheimhaltung1.Ziffer einsaus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Gründen,2.Ziffer 2im Interesse der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsPersonen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde, sind hievon unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Einspruches zu verständigen. Den Betroffenen steht es frei, schriftliche oder mündliche Einwendungen b... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor jeder Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien werden eine Landeswahlbehörde und Sprengelwahlbehörden gebildet. Sie bleiben bis zur Bestellung der neuen Wahlbehörden im Amte.(2)Absatz 2Die Wahlbehörden bestehen aus einem Vorsitzenden als Wahllei... mehr lesen...
§ 15a.Paragraph 15 a, Die Organe der Landwirtschaftskammer sind zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit in der Landwirtschaftskammer bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in Art. 22a Abs. 2 zweiter Satz B-VG genannten Gründen erfor... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie oder der Gleichbehandlungsbeauftragte ist, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Geheimhaltung aller ihr oder ihm ausschließlich aus ihrer oder seiner Funktion bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange die Geheimhaltung1.Ziffer einsaus zwingenden ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten obliegt es,1.Ziffer einssich mit allen die Gleichbehandlung und Frauenförderung betreffenden Fragen im Sinn des 2. und 4. Teiles dieses Gesetzes zu befassen,2.Ziffer 2unabhängige Untersuchungen zum Thema der Diskriminierungen durchzuführen,... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür das Verfahren vor der Kommission sind § 6 Abs. 1, § 7, § 10, § 13, §§ 14 bis 16, §§ 18 bis 22, §§ 32 und 33, § 45, § 46, §§ 48 bis 51 und § 55 Abs. 1 erster Satz des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51, mit der Maßgabe anzuwenden, dassFür das Verfa... mehr lesen...