(1)Absatz einsDie Gemeinde ist berechtigt als Trägerin von Privatrechten zur Unterstützung der Verwirklichung der im § 1 Abs. 2 genannten Planungsziele, insbesondere zur Vorsorge ausreichender Flächen für den erforderlichen Wohnraum und für Arbeits- und Produktionsstätten des Gewerbes, der Indust... mehr lesen...
(1) Naturschutzorgane sind in Ausübung ihres Dienstes befugt,1.Grundstücke zu betreten sowie die Zufahrtswege zu benützen;2.Personen, die sie bei Begehung einer Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung antreffen, zum Zwecke der Feststel... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Behörde kann von den Elektrizitätsunternehmen jede Auskunft verlangen, die zur Erfüllung der ihr nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Die Elektrizitätsunternehmen sind verpflichtet, diese Auskünfte innerhalb der von der Behörde festgesetzten Frist zu erteile... mehr lesen...
(1) Der Landeshauptmann beruft die sechs Mitglieder und Ersatzmitglieder des Rates nach ihrer Bestellung zur Konstituierung und Angelobung ein.(2) Bei der konstituierenden Sitzung haben die bestellten Mitglieder und Ersatzmitglieder des Rates in die Hand des Landeshauptmannes die Unparteilichkeit... mehr lesen...
(1) Zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes in Vollziehung von Landesgesetzen wird beim Amt der Wiener Landesregierung eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Sie besteht aus dem Leiter (Umweltanwalt) und dem erforderlichen sonstigen Personal.(2) Für die Bereitstellung der personellen Erforde... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Erfüllung ihrer im § 2 umschriebenen Aufgaben stehen der Personalvertretung insbesondere die sich aus den folgenden Absätzen ergebenden Mitwirkungsrechte zu. Zu den Mitwirkungsrechten gehört auch das Recht der Personalvertretung, in den in den Abs. 2 und 5 genannten Angelegenhei... mehr lesen...
(1) Die Personalvertreterinnen und Personalvertreter und die Mitglieder der Wahlausschüsse (Sprengelwahlkommissionen) sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Funktion bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimh... mehr lesen...
(1) Die Personalvertretung ist nach Maßgabe dieses Gesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, daß die zugunsten der Bediensteten gelte... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie oder der unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte hat in Ausübung ihres oder seines Kontrollrechtes Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter zu Fragen des Bedienstetenschutzes entgegenzunehmen, jeden sonst ihr oder ihm zu Kenntnis gelangten begründeten Verda... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie oder der unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte ist, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihr oder ihm ausschließlich aus ihrer oder seiner Funktion bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrecht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie untersuchenden Ärztinnen und Ärzte haben bei Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach folgenden Grundsätzen vorzugehen:1.Ziffer einsDie Untersuchungen sind möglichst nach einheitlichen Richtlinien durchzuführen und zu beurteilen.2.Ziffer 2Die Ergebnisse der Unters... mehr lesen...
(1) Die Mitgliedschaft in der Leistungsfeststellungskommission ruht vom Zeitpunkt der Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluß, während der Zeit der Suspendierung, der Außerdienststellung, der Erteilung eines Urlaubes und der Ableistung des Präsenz-, Ausbildun... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen, kann Telearbeit eingeführt werden. Telearbeit ist jene Organisationsform der Arbeit, bei der regelmäßig bestimmte dienstliche Aufgaben in der Wohnung des Vertragsbediensteten (Telearbeitsplatz) unter Verwe... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen, kann mit einem Vertragsbediensteten vereinbart werden, fallweise an einzelnen Tagen oder stundenweise bestimmte dienstliche Aufgaben in seiner Wohnung oder einer von ihm selbst gewählten, nicht zu seiner D... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Der Vertragsbedienstete ist zur Verschwiegenheit über alle ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesvert... mehr lesen...
(1) Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde, sind hievon unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Gründe innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Einspruches zu verständigen. Den Betroffenen steht es frei, schriftliche oder mündliche Einwendungen binnen drei... mehr lesen...
(1) Vor jeder Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Wien werden eine Landeswahlbehörde und Sprengelwahlbehörden gebildet. Sie bleiben bis zur Bestellung der neuen Wahlbehörden im Amte.(2) Die Wahlbehörden bestehen aus einem Vorsitzenden als Wahlleiter und einer Anz... mehr lesen...
(1) Die Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben jedoch in dem in der Geschäftsordnung (§ 19) vorgesehenen Ausmaß Anspruch auf Ersatz der ihnen bei Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsenen Barauslagen.(2) Dem Präsidenten und den Vizepräs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie oder der Gleichbehandlungsbeauftragte ist, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihr oder ihm ausschließlich aus ihrer oder seiner Funktion bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung de... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer oder dem Gleichbehandlungsbeauftragten obliegt es,1.Ziffer einssich mit allen die Gleichbehandlung und Frauenförderung betreffenden Fragen im Sinn des 2. und 4. Teiles dieses Gesetzes zu befassen,2.Ziffer 2unabhängige Untersuchungen zum Thema der Diskriminierungen durchzuführen,... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür das Verfahren vor der Kommission sind § 6 Abs. 1, § 7, § 10, § 13, §§ 14 bis 16, §§ 18 bis 22, §§ 32 und 33, § 45, § 46, §§ 48 bis 51 und § 55 Abs. 1 erster Satz des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51, mit der Maßgabe anzuwenden, dassFür das Verfa... mehr lesen...