(1)Absatz eins§ 2 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2015 treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. § 2 Abs. 3 Z 3 ist auf praktische Verwendungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 begonnen worden sind.Paragraph 2, Absatz 3 und Paragraph 28, Absatz eins, i... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Wirkungsbereich der Rechtsanwaltskammer erstreckt sich auf das Bundesland, für das sie errichtet wurde, sowie auf alle Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die in die Listen dieser Rechtsanwaltskammer eingetragen sind. Die Rechtsanwaltskammer besorgt ihre Geschäfte teils unm... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung hat in der rechtsberuflichen Tätigkeit bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und bei einem Rechtsanwalt zu bestehen; sie kann außerdem in der rechtsberuflichen Tätigkeit bei einem Notar oder, wenn die Tä... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 treten in Kraft:In der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 1997, treten in Kraft:1.Ziffer eins§ 19 samt Überschrift mit Wirksamkeit v... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Vorsteherin oder der Vorsteher oder die Präsidentin oder der Präsident des jeweiligen Gerichts oder die Leiterin oder der Leiter der jeweiligen Staatsanwaltschaft führt die Aufsicht über die Tätigkeit als Rechtshörerin oder Rechtshörer. Sie oder er hat die Rechtshörerin oder den... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Rechtspraktikant hat sich mit Fleiß und Eifer der Ausbildung zu widmen und die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben gewissenhaft und zielstrebig zu erfüllen. Er hat die Anordnungen der mit seiner Ausbildung betrauten Organe zu befolgen.(2)Absatz 2Der Rechtspraktika... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2005 tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2005, tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.(2)Absatz 2Dieses Bundesgesetz in der Fassu... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei der Bundeswettbewerbsbehörde ist eine Wettbewerbskommission (Kommission) als beratendes Organ einzurichten. Diese erstattet im Auftrag der Bundeswettbewerbsbehörde oder der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Gutachten über allgemeine wettbewerbspolitisc... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Wettbewerbskommission ist berechtigt, gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde zu angemeldeten Zusammenschlüssen eine begründete schriftliche Empfehlung hinsichtlich der Stellung eines Antrages auf Prüfung eines angemeldeten Zusammenschlusses abzugeben. Diese muss bis spätestens e... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(Anm.: Abs. 2 durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 62, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)Anmerkung, Absatz 2, durch Artikel 2, Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 62,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, als nicht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Wirtschaftskammern und die Fachorganisationen werden vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit beaufsichtigt.(2)Absatz 2Die Aufsicht umfasst die Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Ganges der Verwaltung. Die Aufsichtsbehö... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor Antritt des Amtes haben der Vorsitzende der Hauptwahlkommission und sein Stellvertreter in die Hand des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit das Gelöbnis strenger Unparteilichkeit und gewissenhafter Erfüllung der mit dem Amt verbundenen Pflichten abzulegen. Der Bundesminist... mehr lesen...
§ 69.Paragraph 69, Alle Funktionäre und Mitarbeiter der nach diesem Gesetz gebildeten Organisationen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Intere... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen der gewerblichen Wirtschaft haben ihren Mitgliedern über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht und dadurch die ordnungsgemäße Erfü... mehr lesen...
(1)Absatz einsAngaben, die im Zuge statistischer Erhebungen nach dem Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, von Kammermitgliedern erhoben werden, sowie Kammermitglieder betreffende Daten, die nach den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes 2000 der Bundesanstalt Statistik Österreich ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Funktionäre üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und ohne Bindung an einen Auftrag aus.(2)Absatz 2Die Funktionäre sind verpflichtet, sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den Zielsetzungen der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend zu verhalten, an den Sitzungen der... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Mitgliedern kommen insbesondere folgende Rechte zu:1.Ziffer einsdas aktive und passive Wahlrecht,2.Ziffer 2die Mitwirkung an der Willensbildung der Organe in den Wirtschaftskammern und Fachorganisationen,3.Ziffer 3der Zugang zu den Leistungen der Organisationen der gewerblichen ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2022 § 0 gültig von 01.07.2022 bis 30.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union in Kraft *). Die §§ 2, 5a, 12 Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Nr. 2 (Anm.: richtig: Z 2), § 31 Abs. 5, §§ 35, 37, 38, 38a, 40, 43, 47, 4... mehr lesen...
(1)Absatz einsAusländischen Zollbehörden darf Amtshilfe nur gewährt werden, soweit hierdurch die öffentliche Ordnung oder andere wesentliche Interessen Österreichs sowie schutzwürdige Interessen an der Geheimhaltung, insbesondere von Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnissen, nicht v... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Zollbehörden haben die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Daten über Art, Beschaffenheit, Menge, Wert, Ursprung, Herkunft und Bestimmung von Waren sowie über die am betreffenden Warenverkehr unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen von Amts wegen zu üb... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt tritt das Transparenzdatenbankgesetz, BGBl. I Nr. 109/2010, außer Kraft.Mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt tritt das Transparenzdatenbankgesetz, Bundesgesetzb... mehr lesen...
§ 41a.Paragraph 41 a, Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Erfüllung der Zwecke nach § 2 dürfen die über das Transparenzportal abrufbaren Daten aufgrund eines Auftrages verarbeitet werden. Der Auftrag hat nach Maßgabe des § 23 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zu e... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Erfüllung des Informationszwecks erhält der Leistungsempfänger (§ 13) über das Transparenzportal nach eindeutiger elektronischer Identifizierung der Person gemäß § 4 E-GovG oder nach Eingabe der von den Abgabenbehörden gemäß § 1 der FinanzOnline-Verordnung 2006 (FOnV 2006), BGBl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie leistende Stelle (§ 16) hat die Mitteilung (§ 23 Abs. 2) unverzüglich oder wenn dies unzumutbar ist, spätestens innerhalb von 14 TagenDie leistende Stelle (Paragraph 16,) hat die Mitteilung (Paragraph 23, Absatz 2,) unverzüglich oder wenn dies unzumutbar ist, spätestens innerhal... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Dachverband der Sozialversicherungsträger hat durch die Einrichtung geeigneter Datenschnittstellen die Abfrage seiner Datenbanken gemäß § 23 Abs. 1 Z 2 insoweit zu ermöglichen, als das für Zwecke der Darstellung von Daten im Rahmen einer Transparenzportalabfrage (§ 32) erforderl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie leistungsdefinierenden Stellen haben für jedes Leistungsangebot für Leistungen im Sinne des § 4 innerhalb ihres WirkungsbereichesDie leistungsdefinierenden Stellen haben für jedes Leistungsangebot für Leistungen im Sinne des Paragraph 4, innerhalb ihres Wirkungsbereiches1.Ziffer... mehr lesen...
(1)Absatz einsLeistende Stelle für eine Leistung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. a bis f ist jede inländische Einrichtung, der die Abwicklung dieser Leistung in Bezug auf einen Leistungsempfänger (§ 13) oder einen Leistungsverpflichteten (§ 14) obliegt. Insoweit die auszahlende Stelle vom Anwend... mehr lesen...
§ 17.Paragraph 17, Abfrageberechtigte Stelle für eine Leistung ist jede Einrichtung, die an der Abwicklung einer Leistung in Bezug auf einen Leistungsempfänger (§ 13) oder einen Leistungsverpflichteten (§ 14) beteiligt ist und für deren Aufgabe die Verarbeitung von aus dem Transparenzportal abruf... mehr lesen...
(1)Absatz einsFörderungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind1.Ziffer einsMitgliedsbeiträge,2.Ziffer 2Gesellschafterzuschüsse,3.Ziffer 3Spenden und Jubiläumsgelder,4.Ziffer 4direkte Förderungen,5.Ziffer 5Zuwendungen mit Sozial- oder Familienleistungscharakter,6.Ziffer 6Entschädigungen und7.Ziffer... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Leistung im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn1.Ziffer einssie zu einer der folgenden Leistungsarten gehört:a)Litera aSozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge;b)Litera bSteuerliche Ersparnisse;c)Litera cFörderungen;(Anm.: lit. d aufgehoben durch BGBl.... mehr lesen...
(1)Absatz einsSteuerliche Ersparnisse im Sinne dieses Bundesgesetzes sind1.Ziffer einsindirekte Förderungen gemäß § 47 Abs. 3 Z 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 – BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009, undindirekte Förderungen gemäß Paragraph 47, Absatz 3, Ziffer 2, des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 – ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 § 0 gültig von 25.07.2025 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1977 in Kraft.(2)Absatz 2§ 8 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph 8, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2001, tritt mit ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie nationale Kontaktstelle für den Informationsaustausch im Rahmen der Europäischen Union wird im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichtet. Der nationalen Kontaktstelle obliegt die Unterstützung der Europäischen Kommission sowie das Zusammenwirken ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Leiter bzw. die Leiterin und ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin sind von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nach Anhörung der Wettbewerbskommission für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestellen. Auf die Bestellung des Leiters bzw. d... mehr lesen...
(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Verlautbarung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2§ 59 tritt mit dem auf die Verlautbarung dieses Landesgesetzes folgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig tritt § 46 Abs. 3, 4 und 5 zweiter Satz Bgl... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Träger von Krankenanstalten haben hinsichtlich der Auswahl und des Einsatzes von Arzneimitteln Arzneimittelkommissionen einzurichten. Die Einrichtung einer Arzneimittelkommission für mehrere Krankenanstalten ist zulässig.(2)Absatz 2Die Arzneimittelkommission setzt sich zusammen ... mehr lesen...
(1) Die Mitgliedschaft bzw. Ersatzmitgliedschaft ruht in den Fällen1.der Einleitung eines Disziplinarverfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss,2.der (vorläufigen) Suspendierung,3.der Außerdienststellung oder gänzlichen Dienstfreistellung,4.eines Urlaubs oder eines Karenzurlaubs von mehr ... mehr lesen...
(1) Der Dienstgeber hat eine ausreichende Anzahl von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinerinnen bzw. Arbeitsmedizinern (Präventivfachkräfte) zu bestellen und ihnen die für die Bewältigung ihrer Aufgaben notwendige Zeit und die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtun... mehr lesen...
(1) Die Direktorin bzw. der Direktor des Landesrechnungshofs hat darauf zu achten und durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass sowohl über einzelne im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordene Tatsachen als auch über Ergebnisse der Prüfungs- und Begutachtungstätigkeit des Landesrechnung... mehr lesen...