(1)Absatz einsDer Magistrat hat die nach diesem Landesgesetz ausbezahlten Förderungen jährlich im Internet für eine Dauer von zehn Jahren zu veröffentlichen. Darüber hinausgehend sind die ausbezahlten Förderungen auch im jährlichen Förderbericht der Stadt Wien gemäß den Bestimmungen des Wiener Fö... mehr lesen...
(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Die gemäß § 4 bestellte Person ist in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. Die Bediensteten der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sind nur an deren oder dessen Weisungen gebunden.(Verfassungsbestimmung) Die gemäß Paragra... mehr lesen...