(1)Absatz einsDer Magistrat hat die nach diesem Landesgesetz ausbezahlten Förderungen jährlich im Internet für eine Dauer von zehn Jahren zu veröffentlichen.(2)Absatz 2Der Magistrat ist berechtigt, Förderungen im Sinne dieses Gesetzes an die gebietskörperschaftenübergreifende Transparenzdatenbank... mehr lesen...
(1) (Verfassungsbestimmung) Die gemäß § 4 bestellte Person ist in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. Die Bediensteten der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft sind nur an deren oder dessen Weisungen gebunden.(2) Die gemäß § 4 bestellte Person unterliegt der A... mehr lesen...