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Die §§ 48d §§ 48e bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein. Die Paragraphen 48 de bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Artikel 4, Ziffer 7, DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein.
Die §§ 48d §§ 48e bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein. Die Paragraphen 48 de bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Artikel 4, Ziffer 7, DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein.