Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024
Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:
1.
In Kraft seit 28.10.2022 bis 31.12.9999
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