§ 126 Bgld. LVBG 2013

Bgld. LVBG 2013 - Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:

  1. 1.
In Kraft seit 28.10.2022 bis 31.12.9999
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