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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Unterstützung für FremdeLeistungsberechtigte, die für mindestens 24 Stunden angehalten werden, ruht für die Dauer der Anhaltung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2026,
Die Unterstützung für FremdeLeistungsberechtigte, die für mindestens 24 Stunden angehalten werden, ruht für die Dauer der Anhaltung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 43/2026Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 43 aus 2026,