Die Übertragung der Straßenverwaltung einer Landesstraße an einen zu diesem Zweck gegründeten privaten Rechtsträger (§ 9 Abs. 4) umfasst nicht die Vertretung des Landes in zum Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Übertragung hinsichtlich der betreffenden Straße anhängigen Verfahren bis zu deren recht... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinden und der Stadtmagistrat Innsbruck sind Verantwortliche nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Rich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Enteigner hat innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ausspruch über die Enteignung,a)Litera asofern ein Übereinkommen über die Vergütung abgeschlossen wurde, den darin vereinbarten Vergütungsbetrag,b)Litera bsofern ein solches Übereinkommen nicht abgeschlossen wurde... mehr lesen...
(1)Absatz einsStraßenverwalter der Landesstraßen ist das Land.(2)Absatz 2Das Land kann die Erhaltung einer Landesstraße oder von Teilen davon einer Gemeinde durch schriftlichen Vertrag ganz oder teilweise übertragen.(3)Absatz 3Die Straßenbaulast für die Landesstraßen hat das Land zu tragen, sowei... mehr lesen...