(1)Absatz eins§ 40 Abs. 2, § 97 Abs. 5, § 98 Abs. 1, § 110 Abs. 2 und § 111 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2017 sind erstmals mit dem jeweiligen Beginn der Funktionsperiode (§ 20 Abs. 1) nach der nächsten allgemeinen Gemeinderatswahl (§ 1 Abs. 1 NÖ Gemeinderatswahlord... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 08.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 08.01.2025 bis 07.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 3/2025 ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.(2)Absatz 2Ehrungen, die Städte nach anderen oder außer Kraft getretenen landesgesetzlichen Bestimmungen verliehen haben, gelten als solche nach diesem Gesetz weiter.(3)Absatz 3Die §§ 32 Z 26, 38 Abs. 4 lit. e sowie 47 Abs. 2 lit. d bis... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Juli 1988 in Kraft.(2)Absatz 2Der die §§ 38, 40 und 48 betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 33 Abs. 1 und 3 Z 1 und 2, § 34 Z 5 bis 8, § 35, § 36 Abs. 1 und 4, §§ 37, 38 und 40, § 42 Abs. 2 bis 5, die Änderung der Überschrift des § 48, § 48 Z 2 und ... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Erteilung von Auskünften gegenüber der GeoSphere Austria betreffend Fach-, Nachweis- oder Bewertungsdaten gemäß § 3 Z 8 bis 10 des GeoSphere Austria-Gesetzes (GSAG), BGBl. I Nr. 60/2022, (im Folgenden: GSAG), die zur Erfüllung der Aufgaben der GeoSphere Austria gemäß § 4 Abs... mehr lesen...
Dieses Gesetz regelt1.Ziffer einsdas Recht auf Auskunft von Verwaltungsorganen (Abschnitt 1)2.Ziffer 2das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen und die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt (Abschnitt 2)3.Ziffer 3die Geodateninfrastruktur des Landes (Abschnitt 3)4.Ziffer 4die We... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig von 01.07.2023 bis 31.08.2025 aufgehoben durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 30.06.2023 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch LGBl. N... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 20 Abs. 1 und 2 in der bisher geltenden Fassung LGBl. 0350-10 ist auf bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 mit Vorsatz begangene und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 20 Abs. 1 und 2 in der Fassung LGBl. Nr. 31/2017 tritt mit 1. Jänner 20... mehr lesen...
(1)Absatz einsHat eine im Landtag vertretene Partei keinen Anspruch auf die Berufung eines Beisitzers in die Landes-Hauptwahlbehörde, dann kann sie in diese zwei Vertrauenspersonen entsenden.(2)Absatz 2Hat eine im Gemeinderat vertretene Partei keinen Anspruch auf Berufung eines Beisitzers in die ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 08.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 63/2025 § 0 gültig von 03.08.2024 bis 07.07.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 39/2024... mehr lesen...