§ 49 NÖ AKG Inkrafttreten

NÖ Auskunftsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.05.2019 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1988 in Kraft.

(2) Der die §§ 38, 40 und 48 betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 33 Abs. 1 und 3 Z 1 und 2, § 34 Z 5 bis 8, § 35, § 36 Abs. 1 und 4, §§ 37, 38 und 40, § 42 Abs. 2 bis 5, die Änderung der Überschrift des § 48, § 48 Z 2 und § 49 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes, LGBl. Nr. 58/2015, treten am 18. Juli 2015 in Kraft.

(3) § 12 Abs. 2, § 24 Abs. 2 und § 26 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) Die Einträge im Inhaltverzeichnis, § 1 und der Abschnitt 4a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 45/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Stand vor dem 27.05.2019

In Kraft vom 23.05.2018 bis 27.05.2019

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1988 in Kraft.

(2) Der die §§ 38, 40 und 48 betreffende Eintrag im Inhaltsverzeichnis, § 33 Abs. 1 und 3 Z 1 und 2, § 34 Z 5 bis 8, § 35, § 36 Abs. 1 und 4, §§ 37, 38 und 40, § 42 Abs. 2 bis 5, die Änderung der Überschrift des § 48, § 48 Z 2 und § 49 Abs. 1 in der Fassung des Landesgesetzes, LGBl. Nr. 58/2015, treten am 18. Juli 2015 in Kraft.

(3) § 12 Abs. 2, § 24 Abs. 2 und § 26 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) Die Einträge im Inhaltverzeichnis, § 1 und der Abschnitt 4a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 45/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.

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