Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 28.07.2026

Gesetze 1-1 von 1

4 Paragrafen zu Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001 (Gem-VBG) aktualisiert


§ 55b Gem-VBG

(1)Absatz eins,Vertragsbedienstete haben für höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts:1.Ziffer einsdie Freistellung dient dem Zweck der notwendigen Begleitung eines in der Z 2 genannten Kind... mehr lesen...


§ 55 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Die oder der Vertragsbedienstete hat - unbeschadet des § 50 - Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn sie oder er aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist:Die oder der Vertragsbedienstete hat - unbeschadet des Paragraph 50, - Anspruch auf Pfleg... mehr lesen...


§ 19 Gem-VBG

(1)Absatz eins,Vorgesetzte haben darauf zu achten, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre dienstlichen Aufgaben gesetzmäßig und in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise erfüllen. Sie haben ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei anzuleiten, ihnen erforderlichenfalls Weis... mehr lesen...


§ 13a Gem-VBG

(1)Absatz eins,Soweit nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen, kann mit Vertragsbediensteten vereinbart werden, regelmäßig bestimmte dienstliche Aufgaben in ihrer Wohnung oder an einer von ihnen bekannt gegebenen anderen Adresse, die sich von der Adresse der Dienstst... mehr lesen...


Aktualisiert am 28.07.26
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