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Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 22 Abs. 2 zweiter Satz zu wahren und das Wohl der Stadt .......... nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß Paragraph 22, Absatz 2, zweiter Satz zu wahren und das Wohl der Stadt .......... nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”
Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß § 22 Abs. 2 zweiter Satz zu wahren und das Wohl der Stadt .......... nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”Ich gelobe, die Bundes- und Landesverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß Paragraph 22, Absatz 2, zweiter Satz zu wahren und das Wohl der Stadt .......... nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”
Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig.