(1)Absatz einsDie Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA, BGBl. II Nr. 237/1998 in der Fassung BGBl. II Nr. 294/2024, ist anzuwenden.Die Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 1998, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 294 aus 2024,, ist anzu... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 22.05.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 54/2025 § 0 gültig von 28.03.2025 bis 21.05.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 45/2025... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Betriebsinhaberin/ der Betriebsinhaber eines Betriebes gemäß § 2 Z 3 ist verpflichtet, nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 11 einen Sicherheitsbericht zu erstellen, in dem dargelegt wird, dassDie Betriebsinhaberin/ der Betriebsinhaber eines Betriebes gemäß Paragraph 2, Ziffer ... mehr lesen...
Im Sinn dieses Gesetzes ist bzw. sind:1.Ziffer einsBetrieb: der gesamte unter der Aufsicht einer Inhaberin/eines Inhabers stehende Bereich, in dem gefährliche Stoffe in einer oder in mehreren Anlagen, einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen oder Tätigkeiten vorhanden sind; die... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 20.05.2025 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 32/2025 § 0 gültig von 07.07.2017 bis 19.05.2025 § 1Gegenstand/... mehr lesen...
1.Ziffer einsZu § 11 Abs. 6 Z 6:Zu Paragraph 11, Absatz 6, Ziffer 6 :,Die Zulagen betragen monatlichin der VerwendungsgruppeLKALKSLKPL3L 2b 1L 2a 1L 2a 2L1EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro90,38169,81174,17136,28158,96172,70217,68359,11in der VerwendungsgruppeKA 1KA 2KA 3REuroEuroEuroEuro748,68749,... mehr lesen...
Anlage 2(zu § 13 Abs. 2)(zu Paragraph 13, Absatz 2,)Schema IGehalts-stufeVerwendungsgruppe123P3A34EuroEuroEuroEuroEuroEuro012.297,562.260,432.225,222.125,952.112,172.077,29022.330,992.287,242.248,762.152,392.134,922.095,28032.364,412.314,072.272,262.178,812.157,542.113,10042.400,222.340,932.295,7... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie besoldungsrechtliche Stellung des Beamten der Verwendungsgruppe A 5, der gemäß § 49k Abs. 1 in der Fassung der 48. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 übergeleitet wurde, wird um drei Gehaltsstufen vermindert.Die besoldungsrechtliche Stellung des Beamten der Verwendungsgruppe A 5... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Bemessung der den übergeleiteten Beamten gemäß § 49l Abs. 6 und Abs. 9 gebührenden Wahrungszulagen sind die (gegebenenfalls gemäß § 49l Abs. 2 letzter Satz erhöhten) Überleitungsbeträge, ausgenommen jene der Beamten des Schemas II KAV, mit 1. Jänner 2016 um 1,3 % zu erhöhen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit ein Gehalt in einem Vielfachen eines Gehaltsansatzes ausgedrückt wird, ist dieses Gehalt um jenen Betrag zu kürzen, der sich aus dem Produkt der Summe der Fixbeträge, um welche ab 1. Jänner 2001 der berechnungsrelevante Gehaltsansatz erhöht wird, und dem um 1 verminderten Ver... mehr lesen...