Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 22.03.2025

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22 Paragrafen zu NÖ Bautechnikverordnung 2014 (NÖ BTV 2014) aktualisiert


Anl. 16 NÖ BTV 2014

Registrierung von mittelgroßen Feuerungsanlagen(Anm.: Anlage 16 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 16 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 15 NÖ BTV 2014

Anlagenblatt für Zentralheizungsanlagen mit elektrischen Widerstandsheizungen über 70 kW(Anm.: Anlage 15 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 15 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 14 NÖ BTV 2014

Anlagenblatt für Wärmepumpen über 70 kW (PDesign)(Anm.: Anlage 14 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 14 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 9 NÖ BTV 2014

Anlagenblatt Heizkessel / BHKW(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 8 NÖ BTV 2014

OiB-RichtlinienZitierte Normen und sonstige technische Regelwerke(Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 8 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 12 NÖ BTV 2014

Anlagendatenblatt und Prüfbericht für die Inspektion von Klimaanlagen über 70kW(Anm.: Anlage 12 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 12 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 7 NÖ BTV 2014

OiB-RichtlinienBegriffsbestimmungen(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 6 NÖ BTV 2014

OiB-Richtlinie 6(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 6 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 5 NÖ BTV 2014

OiB-Richtlinie 5(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 5 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 4 NÖ BTV 2014

OiB-Richtlinie 4(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 4 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 3 NÖ BTV 2014

OiB-Richtlinie 3 (Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 3 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 2c NÖ BTV 2014

OiB-Richtlinie 2.3(Anm.: Anlage 2.3 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 2.3 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 2b NÖ BTV 2014

OiB-Richtlinie 2.2(Anm.: Anlage 2.2 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 2.2 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 2a NÖ BTV 2014

OiB-Richtlinie 2.1(Anm.: Anlage 2.1 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 2.1 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 2 NÖ BTV 2014

OiB-Richtlinie 2(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 2 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


Anl. 1 NÖ BTV 2014

OiB-Richtlinie 1(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.) Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.) mehr lesen...


§ 45 NÖ BTV 2014 Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Februar 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Bautechnikverordnung 1997 (NÖ BTV 1997), LGBl. 8200/7, außer Kraft.(3)Absatz 3Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung LGBl. Nr. 25/2016 anhängigen Bauverf... mehr lesen...


§ 43 NÖ BTV 2014 Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren

(1)Absatz einsDurch diese Verordnung werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 82/885/EWG des Rates vom 10. Dezember 1982 zur Änderung der Richtlinie 78/170/EWG betreffend die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasserbereitung i... mehr lesen...


§ 26b NÖ BTV 2014 Pflichten des Betreibers und des Eigentümers von mittelgroßen Feuerungsanlagen

(1)Absatz einsBei mittelgroßen Feuerungsanlagen, in denen zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte eine sekundäre Emissionsminderungsvorrichtung verwendet wird, hat der Betreiber Aufzeichnungen hinsichtlich des effektiven kontinuierlichen Betriebs dieser Minderungsvorrichtung zu führen bzw. hat er ... mehr lesen...


§ 6 NÖ BTV 2014 Kindergärten und Schulen

Abweichend von und zusätzlich zu den Vorschriften des Teils II gelten für Kindergärten, Schulen und Gebäude bzw. Gebäudeteile mit vergleichbarer Nutzung folgende Anforderungen:Abweichend von und zusätzlich zu den Vorschriften des Teils römisch II gelten für Kindergärten, Schulen und Gebäude bzw. ... mehr lesen...


§ 5 NÖ BTV 2014 Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen

(1)Absatz einsÜber ausdrückliches Verlangen des Bauwerbers finden bei der Errichtung oder Abänderung eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen und nicht mehr als drei oberirdischen Geschoßen nachstehend angeführte Bestimmungen keine Anwendung:-StrichaufzählungAnlage 3 (OIB-Richtlinie 3... mehr lesen...


§ 3 NÖ BTV 2014 Verweise auf OIB-Richtlinien

(1)Absatz einsDen in § 43 Abs. 1 Z 1 bis 6 NÖ BO 2014 festgelegten Grundanforderungen an Bauwerke wird entsprochen, wenn die Anforderungen des Teils III und der Anlagen 1 bis 6 eingehalten werden. Die Anlagen 1 bis 6 stellen die in Niederösterreich gültigen Fassungen der OIB-Richtlinien 1 bis 6, ... mehr lesen...


Aktualisiert am 22.03.25
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