Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 29.06.2025

Gesetze 1-5 von 5

1 Paragraf zu 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung (NÖ 1 GVV) aktualisiert


§ 57 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule [a due]

(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg besc... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.06.25

1 Paragraf zu Landtagswahlordnung 2017 - TLWO 2017, Tiroler (TLWO 2017) aktualisiert


§ 74 TLWO 2017 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWera)Litera abei der Auflegung der Wählerverzeichnisse offensichtlich mutwillig Berichtigungsanträge stellt,b)Litera bdie Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leistet,c)Litera cbei Wegfall des Hinderungsgrundes, bei Unmöglichke... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.06.25

1 Paragraf zu Informationsweiterverwendungsgesetz 2015 – TIWG 2015, Tiroler (TIWG 2015) aktualisiert


§ 2 TIWG 2015 Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung sowie die kommerzielle und nicht kommerzielle Weiterverwendung von Dokumenten, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden und in ihrem öffentlichen Auftrag erstellt worden sind.(2)Absatz 2Rechtsvorschriften, di... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.06.25

1 Paragraf zu Innsbrucker Wahlordnung 2011 - IWO 2011, Gesetz (IWO 2011) aktualisiert


§ 93 IWO 2011 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWera)Litera adie Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder entgegen dem § 49 Abs. 3 den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leistet,die Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder entgegen dem Paragraph 49, Absatz 3, den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leiste... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.06.25

1 Paragraf zu Gemeindewahlordnung 1994 - TGWO 1994, Tiroler (TGWO 1994) aktualisiert


§ 86 TGWO 1994 Strafbestimmungen

(1)Absatz einsWera)Litera adie Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder entgegen dem § 48 Abs. 3 den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leistet,die Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder entgegen dem Paragraph 48, Absatz 3, den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leiste... mehr lesen...


Aktualisiert am 29.06.25
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