(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg und Biedermannsdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg besc... mehr lesen...
(1)Absatz einsWera)Litera abei der Auflegung der Wählerverzeichnisse offensichtlich mutwillig Berichtigungsanträge stellt,b)Litera bdie Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leistet,c)Litera cbei Wegfall des Hinderungsgrundes, bei Unmöglichke... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung sowie die kommerzielle und nicht kommerzielle Weiterverwendung von Dokumenten, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden und in ihrem öffentlichen Auftrag erstellt worden sind.(2)Absatz 2Rechtsvorschriften, di... mehr lesen...
(1)Absatz einsWera)Litera adie Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder entgegen dem § 49 Abs. 3 den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leistet,die Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder entgegen dem Paragraph 49, Absatz 3, den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leiste... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Gemeindevorstand und die Ausschüsse beraten und beschließen in Sitzungen.(2)Absatz 2Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Arbeitsweise des Gemeinderates für die Arbeitsweise des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse sinngemäß.(3)Absatz... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜber jede Sitzung des Gemeinderates ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift hat zu enthalten:a)Litera aden Tag, den Beginn und das Ende der Sitzung,b)Litera bdie Namen des Vorsitzenden, der übrigen anwesenden und der entschuldigt und unentschuldigt ferngebliebenen Mitg... mehr lesen...
(1)Absatz einsJedes Mitglied des Gemeinderates kann an den Bürgermeister und an die Mitglieder des Gemeindevorstandes oder Gemeinderates, denen der Bürgermeister einen Geschäftsbereich nach § 50 Abs. 2 zugewiesen hat, Anfragen in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde stel... mehr lesen...
(1)Absatz einsWera)Litera adie Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder entgegen dem § 48 Abs. 3 den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leistet,die Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung stört oder entgegen dem Paragraph 48, Absatz 3, den Anordnungen des Wahlleiters nicht Folge leiste... mehr lesen...