(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz Land... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Vorsitzende hat den Landessportrat nach Bedarf, mindestens aber sechs Mal im Jahr schriftlich und unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu einer Sitzung einzuberufen. Er hat den Landessportrat überdies binnen zwei Wochen zu einer Sitzung einzuberufen, wenn dies die Landesregierung ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Amt der Tiroler Landesregierung ist Verantwortlicher nach Art. 4 Z 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/4... mehr lesen...
Förderungen können insbesondere gewährt werden für:a)Litera adie Errichtung, den Ausbau und die Erhaltung von Sportanlagen,b)Litera bdie Errichtung, den Ausbau und die Erhaltung von Ausbildungs- und Leistungszentren,c)Litera cdie statutengemäße Tätigkeit von Vereinen, deren Zweck die Sportausübun... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:a)Litera aBeiträge der Gemeinden nach Abs. 2,Beiträge der Gemeinden nach Absatz 2,,b)Litera bZuwendungen des Landes Tirol nach Abs. 3 undZuwendungen des Landes Tirol nach Absatz 3, undc)Litera csonstige Zuwendungen.(2)Absatz 2Die Gemeind... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz hat zum Ziel,a)Litera adem Sport in Tirol in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen (Nachwuchs-, Breiten-, Gesundheits-, Senioren-, Behinderten-, Leistungs- und Spitzensport) im Hinblick auf seine positive Wirkung auf die Lebensqualität der Bevölkerung einen angem... mehr lesen...