§ 14 T-SFG Inkrafttreten

Sportförderungsgesetz 2006, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.06.2025 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 7 aus 2005,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 3 Abs. 2a tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz 2 a, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 3 Abs. 2b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz 2 b, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 4 lit. i tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.Paragraph 4, Litera i, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

Stand vor dem 23.06.2025

In Kraft vom 01.01.2019 bis 23.06.2025
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 7 aus 2005,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 3 Abs. 2a tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz 2 a, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 3 Abs. 2b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz 2 b, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 4 lit. i tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.Paragraph 4, Litera i, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

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