Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.06.2025
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 7/2005, außer Kraft.Gleichzeitig tritt das Landessportgesetz 1972, LGBl. Nr. 65, zuletzt geändert durch das Gesetz Landesgesetzblatt Nr. 7 aus 2005,, außer Kraft.
(3)Absatz 3§ 3 Abs. 2a tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz 2 a, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
(4)Absatz 4§ 3 Abs. 2b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz 2 b, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.
(5)Absatz 5§ 4 lit. i tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.Paragraph 4, Litera i, tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
In Kraft seit 24.06.2025 bis 31.12.9999
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