(1)Absatz einsBei der Installation neuer gebäudetechnischer Systeme sowie bei der Ersetzung und Modernisierung von gebäudetechnischen Systemen sind die Systemanforderungen nach Punkt 4.11 in Verbindung mit Punkt 8 der Anlage 9 des § 36 Abs. 1 Z 9 (OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschu... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür Verhandlungsgegenstände, die im Landtag entstehen, und deren Vorbereitung gelten die Rechte der betroffenen Personen gemäß den Art. 13 bis 19 und 21 DSGVO und § 1 Abs. 3 Datenschutzgesetz – DSG, BGBl. I Nr. 165/1999 in der Fassung BGBl. I Nr. 70/2024, im Hinblick auf Art. 23 Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsVerantwortlicher gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO für Datenverarbeitungen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Landtages, dessen Mitglieder sowie Organe einschließlich der jeweiligen Vorbereitung, ist der Landtag. Der Landtag handelt durch die in diesem Landesgesetz vorgesehenen Organe... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Präsident kann die Namen, Daten betreffend die Wahl (z. B. Wahlkreis, Wahlpartei), Daten betreffend die politische Tätigkeit im Landtag (z. B. Mandatsperioden, Ausschussfunktionen, Klubzugehörigkeit), berufliche Kontaktdaten und weitere Daten betreffend die Biographie (z. B. Bil... mehr lesen...
(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) Der Landtag ist befugt, die Landesregierung und ihre Mitglieder über alle Angelegenheiten der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. (Artikel 32 Abs. 1 NÖ LV 1979)(Verfassungsbestimmung) Der Landtag ist befugt, die Landesregier... mehr lesen...