(1)Absatz einsIn der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2013 treten in Kraft:In der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, treten in Kraft:1.Ziffer einsder Titel, die Abschnittsbezeichnungen und Abschnittsüberschriften, § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1,... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Verfahren nach diesem Bundesgesetz besteht für Personen, die als Organ eines Rechtsträgers handeln oder gehandelt haben, keine dienstrechtliche oder vergleichbare Pflicht zur Geheimhaltung.(2)Absatz 2Die Öffentlichkeit der Verhandlung ist auf Antrag einer Partei auch dann auszusc... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Geschädigte soll den Rechtsträger, gegen den er den Ersatzanspruch geltend machen will, zunächst schriftlich auffordern, ihm binnen einer Frist von drei Monaten eine Erklärung zukommen zu lassen, ob er den Ersatzanspruch anerkennt oder den Ersatz ganz oder zum Teil ablehnt. Das ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.(2)Absatz 2In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2013 treten in Kraft:In der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, treten in Kraft:1.Ziffer einsder Titel, § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 5,... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Verfahren nach diesem Bundesgesetz besteht für Personen, die als Organ eines Rechtsträgers handeln oder gehandelt haben, keine dienstrechtliche oder vergleichbare Pflicht zur Geheimhaltung.(2)Absatz 2Die Öffentlichkeit der Verhandlung ist auf Antrag einer Partei auch dann auszusc... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 50 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 867/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 50, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 867 aus 1992, tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.(2)Absatz 2§ 51 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgeset... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Behörden obliegt die Information der Medien (§ 1 des Mediengesetzes – MedienG, BGBl. Nr. 314/1981) über die von ihnen geführten Ermittlungsverfahren nach Maßgabe der nachstehenden Absätze unter Berücksichtigung des Interesses der Öffentlichkeit an sachlicher Information über Ver... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas Rektorat hat nach Anhörung des Hochschulkollegiums für jedes Semester die Frist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums festzulegen. Dies ist der Zeitraum, in dem die Studierenden der Pädagogischen Hochschule, an der eine Zulassung zum Studium besteht, mit Ausnahme des erst... mehr lesen...
§ 54.Paragraph 54, Den ordentlichen und außerordentlichen Studierenden ist durch die Ausstellung eines Studierendenausweises, der als Lichtbildausweis ausgestaltet sein kann, bzw. eines digitalen Studierendenausweises gemäß § 11a des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 zu beurkunden, dass sie der... mehr lesen...
Paragraph 24 a, Für Revisionen, Fristsetzungsanträge und Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten:1.Ziffer einsDie Gebühr beträgt 340 Euro. Der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit der Verwaltungsgerichtshof die die Rechtssache betreffenden Akten elektronisch führt, sind einlangende nichtelektronische Dokumente von der Geschäftsstelle nach dem Stand der Technik in ein elektronisches Dokument zu übertragen. Die bildliche und inhaltliche Übereinstimmung d... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt – mit Ausnahme des § 86 – mit 1. Oktober 1975 in Kraft; § 86 tritt mit 1. Juli 1976 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt – mit Ausnahme des Paragraph 86, – mit 1. Oktober 1975 in Kraft; Paragraph 86, tritt mit 1. Juli 1976 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Inkrafttrete... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Präsident übt das Hausrecht in den Parlamentsgebäuden aus und erläßt nach Beratung in der Präsidialkonferenz die Hausordnung.(2)Absatz 2Der Präsident erstellt im Einvernehmen mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten die den Nationalrat betreffenden Unterlagen für das Bundesfi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Präsidenten und die Obmänner der Klubs bilden die Präsidialkonferenz. Die Obmänner der Klubs können sich vertreten lassen.(2)Absatz 2Die Präsidialkonferenz ist ein beratendes Organ. Sie erstattet insbesondere Vorschläge zur Durchführung der Arbeitspläne, zur Festlegung der Tages... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006, nicht jedoch vor dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.(2)Absatz 2§ 22 Z 2 tritt mit 27. Oktober 2006 in Kraft.Paragraph 22, Ziffer 2, tritt mit 27. Oktober 2006 in Kraft.(3)Absatz 3§ 30 tritt mit 1. Jänn... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sind vom Landeshauptmann, sofern andere Bundesländer betroffen sein können, unverzüglich jene Landeshauptmänner zu informieren, in deren Zuständigkeitsbereich Betriebe oder Unternehmen betroffen sind, sowie un... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Aufsichtsorgane haben gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2017/625 im Rahmen der einzurichtenden Qualitätsmanagementsysteme nach schriftlich festgelegten Verfahren vorzugehen. Das Qualitätsmanagementsystem ist im gesamten Bundesgebiet einheitlich zu überprüfen. Über jede amtliche ... mehr lesen...
VI. Abschnitt.römisch VI. Abschnitt.Schlußbestimmungen.§ 25.Paragraph 25,(1)Absatz einsDer IV. Abschnitt, die neue Bezeichnung der bisherigen Abschnitte IV und V und § 25 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 119/1996 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft.Der römisch IV. Abschnitt, die neue Be... mehr lesen...
(1)Absatz einsKapitalanlagegesellschaften für Immobilien, die vor dem 22. Juli 2013 Tätigkeiten nach diesem Bundesgesetz ausüben, haben alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um den aufgrund des AIFM-Gesetzes erlassenen Vorschriften nachzukommen und haben binnen eines Jahres nach Ablauf dieses ... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4b in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt § 3 Abs. 3 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 12, Absatz 4 b, in der Fassung des Materien-Datenschut... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Zugang zu klassifizierten Informationen, die Österreich im Einklang mit völkerrechtlichen Regelungen erhalten hat, ist in dem von den übermittelnden Stellen vorgesehenen Maß und für die von diesen vorgesehene Dauer zu beschränken, wenn dies gemäß § 6 Abs. 1 des Informationsfreih... mehr lesen...