(1)Absatz einsEs treten in Kraft:1.Ziffer eins§ 41 Abs. 5 bis 12, § 44a Abs. 1 und § 73c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 873/1992 mit 1. September 1992,Paragraph 41, Absatz 5 bis 12, Paragraph 44 a, Absatz eins und Paragraph 73 c, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf Vertragshochschullehrpersonen ist § 27a Abs. 4 nicht anzuwenden.Auf Vertragshochschullehrpersonen ist Paragraph 27 a, Absatz 4, nicht anzuwenden.(2)Absatz 2Auf die Vertragshochschullehrperson sind mit folgenden Maßgaben anzuwenden:1.Ziffer eins§ 5 Abs. 1 in Verbindung mit den §§... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit nicht dienstliche oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen, kann mit einer oder einem Vertragsbediensteten als Telearbeit vereinbart werden, dass sie oder er regelmäßig bestimmte dienstliche Aufgaben in der Wohnung (Homeoffice) oder einer von ihr oder ihm selbst ge... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Titel und § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/1998 treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.Der Titel und Paragraph 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 158 aus 1998, treten mit 1. Jänner 1999 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 Abs. 2, § 3, § 5,... mehr lesen...
(1)Absatz einsGesetzes- und Verordnungsentwürfe sind der Volksanwaltschaft rechtzeitig unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Begutachtung zu übermitteln.(2)Absatz 2Die Volksanwaltschaft kann eine Änderung oder Erlassung von Gesetzen anregen.(3)Absatz 3Die Volksanwaltschaft kooperiert mit ... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 § 0 gültig von 04.09.1982 bis 31.12.1998 mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 50 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 867/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Paragraph 50, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 867 aus 1992, tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.(2)Absatz 2§ 51 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgeset... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Behörden obliegt die Information der Medien (§ 1 des Mediengesetzes – MedienG, BGBl. Nr. 314/1981) über die von ihnen geführten Ermittlungsverfahren nach Maßgabe der nachstehenden Absätze unter Berücksichtigung des Interesses der Öffentlichkeit an sachlicher Information über Ver... mehr lesen...
Paragraph 24 a, Für Revisionen, Fristsetzungsanträge und Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten:1.Ziffer einsDie Gebühr beträgt 340 Euro. Der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit der Verwaltungsgerichtshof die die Rechtssache betreffenden Akten elektronisch führt, sind einlangende nichtelektronische Dokumente von der Geschäftsstelle nach dem Stand der Technik in ein elektronisches Dokument zu übertragen. Die bildliche und inhaltliche Übereinstimmung d... mehr lesen...
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesverordnungen verwiesen wird und nicht ausdrücklich eine bestimmte Fassung genannt ist, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:-Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015, BGBl. II Nr. 280/2015, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 198/2016;-Maschinen-Siche... mehr lesen...
§ 7Aufzugsbuch In das Aufzugsbuch sind insbesondere aufzunehmen:1.die grundlegenden technischen Daten des Aufzugs, Anlagenzeichnungen und elektrische Schaltpläne gemäß den einschlägigen technischen Normen;2.Vermerke gemäß § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1, die Unterlagen gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 sowie Eint... mehr lesen...