VI. Abschnitt.römisch VI. Abschnitt.Schlußbestimmungen.§ 25.Paragraph 25,(1)Absatz einsDer IV. Abschnitt, die neue Bezeichnung der bisherigen Abschnitte IV und V und § 25 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 119/1996 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft.Der römisch IV. Abschnitt, die neue Be... mehr lesen...
§ 136.Paragraph 136, Die Mitglieder der Verwaltungskörper haben bei der Ausübung ihres Amtes die Rechtsvorschriften zu beachten. Sie sind zur Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG, BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich un... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 § 0 gültig von 01.07.1967 bis 31.08.2025 [Anm.: Inhal... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 1 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 Z 15 und 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 16/1994 treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2 und Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 15 und 16 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 16 aus 1994, treten mit 1. J... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Aufsichtsbehörde obliegt die Aufsicht über die Personalvertretungsorgane, welche insbesondere die Sorge um die Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung umfasst. Die Aufsicht erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag einer Person oder eines Organs der P... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Personalvertreterinnen oder Personalvertreter, die Mitglieder der Wahlausschüsse und die nach § 22 Abs. 6 beigezogenen Bediensteten sind verpflichtet, die ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann, dem sie über solche Tatsachen kei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland ist außer Inhabern von Konzessionen nach § ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Bewilligung nach § 7 Abs. 1 Z 3 wird für einzelne Güterbeförderungen erteilt. Die Bewilligung ist nur zu erteilen, wenn daran ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass die Fahrt weder durch organisatorische Maßnahmen noch dur... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Gemeinschaftslizenz gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 und die beglaubigten Kopien entsprechen dem Muster in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1072/09. Die Gestaltung der Gemeinschaftslizenz (Sicherheitsmerkmale) ist durch Verordnung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innov... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendeten Kraftfahrzeuge müssen im Zulassungsschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung die Verwendungsbestimmung „zur Verwendung für die gewerbsmäßige Beförderung bestimmt“ eingetragen haben. Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern i... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Konzession ist für eine bestimmte Anzahl von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Die Behörde (§ 20) stellt dem Konzessionsinhaber so viele beglaubigte Abschriften der Konzessionsurkunde oder beglaubigte Auszüge aus dem Gewerberegister aus, als Kraftfahrzeuge vom Konzessionsumfang umfas... mehr lesen...
(1)Absatz einsKapitalanlagegesellschaften für Immobilien, die vor dem 22. Juli 2013 Tätigkeiten nach diesem Bundesgesetz ausüben, haben alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um den aufgrund des AIFM-Gesetzes erlassenen Vorschriften nachzukommen und haben binnen eines Jahres nach Ablauf dieses ... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4b in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt § 3 Abs. 3 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 12, Absatz 4 b, in der Fassung des Materien-Datenschut... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Zugang zu klassifizierten Informationen, die Österreich im Einklang mit völkerrechtlichen Regelungen erhalten hat, ist in dem von den übermittelnden Stellen vorgesehenen Maß und für die von diesen vorgesehene Dauer zu beschränken, wenn dies gemäß § 6 Abs. 1 des Informationsfreih... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 tritt die Verordnung BGBl. Nr. 55/1980, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 192/1994, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 tritt die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1980,, ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Geschäftsführer/Die Geschäftsführerin, die Mitglieder des Kuratoriums und der Kurien sowie die Bediensteten des Fonds sind über alle ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten im Interesse des Fonds oder der Antragsteller/innen oder der Bezieher/innen v... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 § 0 gültig von 01.01.2024 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf Landesvertragslehrpersonen, die Privatschulen zur Dienstleistung zugewiesen sind, ist § 46 Abs. 1 bis 4 und 6 BDG 1979 mit der Maßgabe anzuwenden, dass sie auch über Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Privatschule geboten ist, Stillschweigen zu bewahren haben. Eine ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 2011 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 186 und 188 treten mit 1. April 2012 in Kraft. Davon abweichend gilt:Die Paragraphen 186 und 188 treten mit 1. April 2012 in Kraft. Davon abweichend gilt:1.Ziffer eins§ 186 Abs. 3 gilt erstmals für Veräußerun... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden, außer es ist ausdrücklich anderes angeordnet.(2)Absatz 2Wenn in diesem Bundesgesetz auf folgende Rechtsakte der Europäischen Union verwiesen wird, sind di... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2011 werdenMit dem Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2011, werden1.Ziffer einsdie Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie FMA ist zuständige Behörde gemäß Art. 97 der Richtlinie 2009/65/EG. Die FMA kann jederzeit Auskünfte über Tätigkeiten österreichischer Verwaltungsgesellschaften und OGAW in anderen Mitgliedstaaten und in Drittstaaten sowie über die Lage von Verwaltungsgesellschaften aus anderen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie FMA und die Oesterreichische Nationalbank sind zur konventionellen und automatisierten Ermittlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 ermächtigt, soweit dies in ihrem Aufgabenbereich nach diesem Bundesgesetz liegt; dieser umfasst:1.... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Verwaltungsgesellschaft hat für jeden OGAW, den sie verwaltet, ein kurzes Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger zu erstellen. Dieses Dokument wird in der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 als „Wesentliche Anlegerinformation“ und in diesem Bundesgesetz als „Kundeninf... mehr lesen...
(1)Absatz einsWertpapiere oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten dürfen nur bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, wobei der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten, in deren Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten mehr als 5 vH des Fondsvermögens ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Depotbank hat die Cashflows des OGAW ordnungsgemäß zu überwachen und insbesondere zu gewährleisten, dass sämtliche bei der Zeichnung von Anteilen eines OGAW von Anteilinhabern oder im Namen von Anteilinhabern geleistete Zahlungen entgegengenommen und dass sämtliche Gelder des OG... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Verwaltungsgesellschaft hat angemessene Vorkehrungen festzulegen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten, die relevante Personen, deren Tätigkeiten zu einem Interessenkonflikt Anlass geben könnten, oder die aufgrund von Tätigkeiten, die sie für die Verwaltungsgesellschaft ausüben, Zu... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Verwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass jedes Portfoliogeschäft im Zusammenhang mit OGAW unverzüglich so aufgezeichnet wird, dass der Auftrag und das ausgeführte Geschäft im Einzelnen rekonstruiert werden können.(2)Absatz 2Die in Abs. 1 genannte Aufzeichnung hat zu ent... mehr lesen...
(1)Absatz einsAuf den Inhalt der in diesem Bundesgesetz verwendeten Begriffe sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht eigene Begriffsbestimmungen festgelegt sind, die Begriffsbestimmungen des Bankwesengesetzes – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, des Kapitalmarktgesetzes 2019 – KMG 2019, BGBl. I Nr. 62/20... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. April 2001 in Kraft.(2)Absatz 2§ 5, §§ 9a bis 9h, § 17 und § 18 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Die für die Aufnahme der Tätigkeit der RTR-GmbH und des Fachbeirats notwendigen organisatorische... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Mitglieder sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.(2)Absatz 2Die Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen geheim zu halten, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des ... mehr lesen...