§ 18 InfoSiG Inkrafttreten

Informationssicherheitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.07.2025 bis 31.12.9999
§ 18.Paragraph 18,

§ 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4b in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt § 3 Abs. 3 außer Kraft. Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 12, Absatz 4 b, in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt Paragraph 3, Absatz 3, außer Kraft.

  1. (1)Absatz eins§ 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4b in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt § 3 Abs. 3 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 12, Absatz 4 b, in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt Paragraph 3, Absatz 3, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 2 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins und 2 in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025,, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.

Stand vor dem 24.07.2025

In Kraft vom 18.05.2018 bis 24.07.2025
§ 18.Paragraph 18,

§ 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4b in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt § 3 Abs. 3 außer Kraft. Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 12, Absatz 4 b, in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt Paragraph 3, Absatz 3, außer Kraft.

  1. (1)Absatz eins§ 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 4b in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt § 3 Abs. 3 außer Kraft.Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 12, Absatz 4 b, in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft; gleichzeitig tritt Paragraph 3, Absatz 3, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 2 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins und 2 in der Fassung des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025,, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.

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