Gesetzesaktualisierungen

26 Gesetze aktualisiert am 27.07.2025

Gesetze 21-26 von 26

3 Paragrafen zu Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) aktualisiert


§ 27 BFGG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 1 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFS-Gesetz – UFSG), BGBl. I Nr. 97/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012, außer Kraft.Paragraph eins, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichze... mehr lesen...


§ 23 BFGG Veröffentlichung der Entscheidungen

(1)Absatz einsDie Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen hat die Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesfinanzgerichtes (Volltexte, soweit vorhanden Rechtssätze) der Öffentlichkeit im Internet unentgeltlich zugänglich zu machen. Auf die Veröffentlichung von Entscheidungen des Bundes... mehr lesen...


§ 1 BFGG Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes

(1)Absatz einsDem Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen (Bundesfinanzgericht – BFG) obliegen Entscheidungen über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 bis 3 B-VG in Rechtssachen in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (mit Ausnahme der Verwaltungsabgaben des Bundes, der Länder und Gemein... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.07.25

3 Paragrafen zu Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984) aktualisiert


§ 76 LDG 1984 Verteidiger

(1)Absatz einsDer Beschuldigte kann sich selbst verteidigen oder durch einen Rechtsanwalt, einen Verteidiger in Strafsachen oder einen Bediensteten einer Gebietskörperschaft verteidigen lassen.(2)Absatz 2Auf Verlangen der oder des Beschuldigten ist eine Landeslehrperson des Dienststandes oder ein... mehr lesen...


§ 33 LDG 1984 Geheimhaltung

(1)Absatz einsDie Landeslehrperson ist verpflichtet, die ihr ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen gegenüber jedermann, dem sie über solche Tatsachen nicht eine amtliche Mitteilung zu machen hat, geheim zu halten, soweit und solange dies1.Ziffer einsaus zwingen... mehr lesen...


§ 26a LDG 1984 Begutachtungskommission und Auswahlverfahren

(1)Absatz einsDie Begutachtungskommission ist bei der Bildungsdirektion einzurichten.(2)Absatz 2Der Begutachtungskommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:1.Ziffer einsdie Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor oder eine von ihr oder ihm zu bestellende fachlich geeignete Vertret... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.07.25

5 Paragrafen zu Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) aktualisiert


§ 105 BaSAG Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind

(1)Absatz einsInstitute, die Tochterunternehmen einer Abwicklungseinheit oder eines Drittlandunternehmens aber selbst keine Abwicklungseinheiten sind, haben den in § 102 festgelegten Anforderungen auf Ebene des Einzelunternehmens nachzukommen.Institute, die Tochterunternehmen einer Abwicklungsein... mehr lesen...


§ 105c BaSAG Meldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

(1)Absatz einsDie Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1, die dem Mindestbetrag gemäß § 100 Abs. 1 unterliegen, haben der FMA, der Abwicklungsbehörde und der Oesterreichischen Nationalbank unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß Abs. 2 folgende Angaben zu melden:Die Unternehmen gemäß Paragraph eins, Absa... mehr lesen...


§ 105b BaSAG Verfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

(1)Absatz einsIst die Abwicklungsbehörde die für die Abwicklungseinheit zuständige Abwicklungsbehörde oder die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde oder die für ein Tochterunternehmen einer Abwicklungsgruppe, das der Anforderung gemäß § 105 auf Einzelunternehmensbasis unterliegt, zuständi... mehr lesen...


§ 102 BaSAG Festlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

(1)Absatz einsDie in § 100 Abs. 1 genannte Anforderung ist von der Abwicklungsbehörde nach Anhörung der FMA anhand folgender Kriterien zu bestimmen:Die in Paragraph 100, Absatz eins, genannte Anforderung ist von der Abwicklungsbehörde nach Anhörung der FMA anhand folgender Kriterien zu bestimmen:... mehr lesen...


§ 103 BaSAG Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU-Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten

(1)Absatz einsAbwicklungseinheiten, bei denen es sich um ein G-SRI oder ein Tochterunternehmen eines G-SRI handelt, haben einen Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten zu halten, der aus folgenden Bestandteilen besteht:1.Ziffer einsDen in den Art. 92a und 494 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.07.25

3 Paragrafen zu Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) aktualisiert


§ 140 EU-JZG Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen

(1)Absatz einsDie §§ 24 und 29 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 164/2004, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.Die Paragraphen 24 und 29 Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 164 aus 2004,, treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.(2)Absatz 2Die ... mehr lesen...


§ 55n EU-JZG Verständigung vor Veröffentlichung

§ 55n.Paragraph 55 n, Die Anordnungsbehörde ist zu verständigen, bevor Sachverhalt oder Inhalt einer Europäischen Ermittlungsanordnung veröffentlicht werden. mehr lesen...


Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 § 0 gültig von 17.02.2024 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 182... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.07.25

2 Paragrafen zu Oö. Aufzugsverordnung 2010 (Oö. AV 2010) aktualisiert


§ 12 Oö. AV 2010

(1)Absatz einsSoweit in dieser Verordnung auf Bundesverordnungen verwiesen wird und nicht ausdrücklich eine bestimmte Fassung genannt ist, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:-StrichaufzählungAufzüge-Sicherheitsverordnung 1996, BGBl. Nr. 780/1996, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr... mehr lesen...


§ 7 Oö. AV 2010

In das Aufzugsbuch sind insbesondere aufzunehmen:1.Ziffer einsdie grundlegenden technischen Daten des Aufzugs, Anlagenzeichnungen und elektrische Schaltpläne gemäß den einschlägigen technischen Normen;2.Ziffer 2Vermerke gemäß § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1, die Unterlagen gemäß § 8 Abs. 1 bis 3 sowie ... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.07.25

22 Paragrafen zu Börsegesetz 2018 (Börsegesetz) aktualisiert


§ 194 Börsegesetz Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 3. Jänner 2018 in Kraft. § 94 ist auf Geschäftsjahre der FMA anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen.Dieses Bundesgesetz tritt am 3. Jänner 2018 in Kraft. Paragraph 94, ist auf Geschäftsjahre der FMA anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017... mehr lesen...


§ 192a Börsegesetz Umsetzungshinweis

(1)Absatz einsMit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2017 wird die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr. L 173 vom 12.06.2014 S. 349, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2016/1034, ABl. Nr. L 175 vom 23.... mehr lesen...


§ 190 Börsegesetz

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts Anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes einschließlich solcher der FMA auf die durch dieses Bundes... mehr lesen...


§ 140 Börsegesetz Behördenkompetenzen

(1)Absatz einsDie FMA ist im Rahmen ihrer Aufgabe, die Einhaltung der Bestimmungen gemäß §§ 119 bis 136, § 138 und § 139 sowie einer aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung oder einer aufgrund der Richtlinie 2004/109/EG erlassenen delegierten Verordnung oder eines für die Emittentena... mehr lesen...


§ 106 Börsegesetz

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsin Bezug auf den Börsehandel gegen eine Überwachungspflicht gemäß § 7 Abs. 1 und 2 oder eine Mitteilungspflicht gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1,in Bezug auf den Börsehandel gegen eine Überwachungspflicht gemäß Paragraph 7, Absatz eins und 2 oder eine Mitteilungspflicht gemäß... mehr lesen...


§ 95 Börsegesetz Meldung von Verstößen

(1)Absatz einsWertpapierfirmen, Marktbetreiber, Datenbereitstellungsdienste, die nach dem aufgrund von Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 erlassenen delegierten Rechtsakt der Aufsicht der FMA unterliegen, Wertpapier- oder Nebendienstleistungen erbringende oder Anlagetätigkeiten ausübe... mehr lesen...


§ 93 Börsegesetz Überwachungsbefugnisse der FMA

(1)Absatz einsDie FMA hat alle Untersuchungen durchzuführen und jene Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind,1.Ziffer einsum die Ordnungsmäßigkeit und Fairness des Handels mit Instrumenten, die auf einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates (§ 2 Z 5 BWG) zugelassen sind, beurteilen und si... mehr lesen...


§ 92 Börsegesetz

(1)Absatz einsDie Wertpapierbörsen und der dortige Handel sowie die von Börseunternehmen betriebenen MTF und OTF und der dortige Handel unterliegen der Aufsicht der FMA. Die FMA überwacht die Rechtmäßigkeit der Börseorganisation und der Beschlüsse der Organe des Börseunternehmens insbesondere im ... mehr lesen...


§ 81 Börsegesetz Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten vom Handel an einem MTF oder einem OTF

(1)Absatz einsBetreiber eines MTF oder OTF haben unbeschadet des § 93 Abs. 2 Z 7 und Z 12 den Handel mit einem Finanzinstrument, das den Regeln des MTF oder OTF gemäß §§ 75 bis 79 nicht mehr entspricht, auszusetzen oder dieses Instrument vom Handel auszuschließen, sofern eine solche Maßnahme nich... mehr lesen...


§ 80 Börsegesetz Überwachung der Einhaltung der Regeln des MTF und OTF und anderer rechtlicher Verpflichtungen

(1)Absatz einsDie Betreiber eines MTF oder OTF haben für das MTF oder OTF auf Dauer wirksame Vorkehrungen und Verfahren für die regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Regeln des MTF oder OTF durch dessen Börsemitglieder, Börsebesucher oder Nutzer festzulegen.(2)Absatz 2Die Betreiber eines MTF... mehr lesen...


§ 77 Börsegesetz Besondere Anforderungen für MTF

(1)Absatz einsDie Betreiber eines MTF haben zusätzlich zur Einhaltung der Anforderungen der §§ 29 bis 34 sowie §§ 38 bis 44 WAG 2018 und des § 75 nichtdiskretionäre Regeln für die Ausführung der Aufträge im System festzulegen.Die Betreiber eines MTF haben zusätzlich zur Einhaltung der Anforderung... mehr lesen...


§ 39 Börsegesetz Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zum geregelten Markt

(1)Absatz einsDer Handel mit Finanzinstrumenten an einem geregelten Markt bedarf der Zulassung durch das Börseunternehmen. Die Zulassung ist zu erteilen, wenn die Finanzinstrumente fair, ordnungsgemäß und effizient gehandelt werden können und – im Falle übertragbarer Wertpapiere – frei handelbar ... mehr lesen...


§ 22 Börsegesetz Auslagerung von Aufgaben

(1)Absatz einsDas Börseunternehmen darf nur dann die Wahrnehmung einer oder mehrerer Aufgaben an Dritte (Dienstleister) auslagern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden;1.Ziffer einsDas Börseunternehmen hat der FMA, jedoch bei allgemeinen Warenbörsen dem Bundesminister für Wissenschaft, Fo... mehr lesen...


§ 21 Börsegesetz Organisatorische Anforderungen für die Leitung und Verwaltung geregelter Märkte

(1)Absatz einsDas Börseunternehmen hat1.Ziffer einsVorkehrungen zu treffen, um nachteilige Auswirkungen von Interessenskonflikten zwischen dem Börseunternehmen, seinen Eigentümern und dem einwandfreien Funktionieren des geregelten Marktes auf den Betrieb des geregelten Marktes oder seine Börsemit... mehr lesen...


§ 20 Börsegesetz Nach Positionsinhaberkategorien aufgeschlüsselte Positionsmeldungen

(1)Absatz einsWertpapierfirmen oder Marktbetreiber, die Handelsplätze betreiben, an denen Warenderivate oder Derivate von Emissionszertifikaten gehandelt werden, haben vorbehaltlich einer Verordnung gemäß Abs. 6Wertpapierfirmen oder Marktbetreiber, die Handelsplätze betreiben, an denen Warenderiv... mehr lesen...


§ 19 Börsegesetz

(1)Absatz einsDie FMA hat ESMA über die genauen Positionslimits, die sie anhand der von ESMA gemäß Art. 57 Abs. 3 der Richtlinie 2014/65/EU entwickelten Berechnungsmethodologie festzulegen beabsichtigt, zu konsultieren. Wurde ESMA konsultiert, hat die FMA die Positionslimits an die Stellungnahme ... mehr lesen...


§ 18 Börsegesetz Positionslimits für Warenderivate und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Derivaten von Emissionszertifikaten

(1)Absatz einsDie FMA hat durch Verordnung in Übereinstimmung mit der von ESMA entwickelten Berechnungsmethodologie Positionslimits für die maximale Größe der Nettopositionen festzulegen, die eine Person gemäß § 1 Z 5 entweder jederzeit in Warenderivaten oder jederzeit in Derivaten auf landwirtsc... mehr lesen...


§ 17 Börsegesetz Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten zum Handel am geregelten Markt

(1)Absatz einsDas Börseunternehmen hat unbeschadet des § 93 Abs. 2 Z 7 und Z 12 den Handel mit einem Finanzinstrument, das den Regeln des geregelten Marktes nicht mehr entspricht, auszusetzen, sofern eine solche Maßnahme nicht den Anlegerinteressen oder dem Interesse am ordnungsgemäßen Funktionie... mehr lesen...


§ 15 Börsegesetz

(1)Absatz einsDie in § 14 genannten Systeme für die Tick-Größe haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:Die in Paragraph 14, genannten Systeme für die Tick-Größe haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:1.Ziffer einsSie müssen so austariert werden, dass sie das Liquiditätsprofil des Finanzins... mehr lesen...


§ 10 Börsegesetz Belastbarkeit der Systeme und Notfallsicherungen

(1)Absatz einsDas Börseunternehmen hat seine operationale Resilienz entsprechend den in Kapitel II der Verordnung (EU) 2022/2554 festgelegten Anforderungen herzustellen und zu erhalten, um sicherzustellen, dass seine Handelssysteme belastbar sind und über ausreichende Kapazitäten für Spitzenvolum... mehr lesen...


§ 1 Börsegesetz

Paragraph eins, Für die Zwecke dieses Hauptstückes gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Ziffer einsWertpapierbörsen: inländische Märkte im Sinne der Richtlinie 2001/34/EG, an denen Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 – WAG 2018, BGBl. I Nr. 107/2017, gehandelt w... mehr lesen...


Börsegesetz 2018 (Börsegesetz) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 29.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2025 § 0 gültig von 09.04.2022 bis 28.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/... mehr lesen...


Aktualisiert am 27.07.25
Gesetze 21-26 von 26