Gesetzesaktualisierungen

1 Gesetz aktualisiert am 19.07.2025

Gesetze 1-1 von 1

6 Paragrafen zu Burgenländisches Landes-Rechnungshof-Gesetz (Bgld. LRHG) aktualisiert


§ 18 Bgld. LRHG Inkrafttreten

(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) § 9 Abs. 2 letzter Satz sowie § 9 Abs. 3 zweiter und dritter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 9, Absatz 2, letzter Satz sowie Paragraph 9, Absatz 3, zwei... mehr lesen...


§ 13 Bgld. LRHG Unvereinbarkeiten

(1)Absatz einsWeder der Direktor noch die sonstigen Bediensteten des Landes-Rechnungshofs dürfen an der Leitung und Verwaltung von Unternehmungen beteiligt sein, die der Prüfung des Landes-Rechnungshofs unterliegen. Ebenso wenig darf eine dieser Personen an der Leitung und Verwaltung sonstiger au... mehr lesen...


§ 8 Bgld. LRHG Prüfungsberichte

(1)Absatz einsDer Landes-Rechnungshof hat dem Landtag das Ergebnis einer Initiativprüfung (§ 5 Abs. 1 Z 1 und Abs. 1a) unverzüglich nach Abschluss der Prüfung in einem schriftlichen Bericht in einheitlicher Form über die durchgeführte Prüfung mitzuteilen. Die Erstellung und Vorlage von Teilberich... mehr lesen...


§ 6 Bgld. LRHG Befugnisse des Landes-Rechnungshofs bei Durchführung

seiner Prüfungs- und Begutachtungstätigkeit(1)Absatz einsDer Landes-Rechnungshof verkehrt im Zuge der Wahrnehmung der ihm obliegenden Prüfungs- und Begutachtungstätigkeit mit allen seiner Prüfung und Begutachtung unterliegenden Dienststellen, Unternehmungen und sonstigen Rechtsträgern unmittelbar... mehr lesen...


§ 5 Bgld. LRHG Einleitung von Prüfungen

(1)Absatz einsDer Landes-Rechnungshof hat Prüfungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 5Der Landes-Rechnungshof hat Prüfungen im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 51.Ziffer einsvon Amts wegen (Initiativprüfung [Abs. 2]) oder2.Ziffer 2auf Verlangen (Antragsprüfung [Abs. 3 und 4]) du... mehr lesen...


§ 2 Bgld. LRHG Aufgaben

(1)Absatz einsDem Landes-Rechnungshof obliegen - unbeschadet besonderer landesgesetzlicher Regelungen - folgende Aufgaben:1.Ziffer einsdie Prüfung der Gebarung des Landes;2.Ziffer 2die Prüfung der Gebarunga)Litera ader der Landesregierung unterstellten öffentlichen Ämter;b)Litera bder Anstalten, ... mehr lesen...


Aktualisiert am 19.07.25
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