(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung) § 9 Abs. 2 letzter Satz sowie § 9 Abs. 3 zweiter und dritter Satz in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2013 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 9, Absatz 2, letzter Satz sowie Paragraph 9, Absatz 3, zwei... mehr lesen...
(1)Absatz einsWeder der Direktor noch die sonstigen Bediensteten des Landes-Rechnungshofs dürfen an der Leitung und Verwaltung von Unternehmungen beteiligt sein, die der Prüfung des Landes-Rechnungshofs unterliegen. Ebenso wenig darf eine dieser Personen an der Leitung und Verwaltung sonstiger au... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landes-Rechnungshof hat dem Landtag das Ergebnis einer Initiativprüfung (§ 5 Abs. 1 Z 1 und Abs. 1a) unverzüglich nach Abschluss der Prüfung in einem schriftlichen Bericht in einheitlicher Form über die durchgeführte Prüfung mitzuteilen. Die Erstellung und Vorlage von Teilberich... mehr lesen...
seiner Prüfungs- und Begutachtungstätigkeit(1)Absatz einsDer Landes-Rechnungshof verkehrt im Zuge der Wahrnehmung der ihm obliegenden Prüfungs- und Begutachtungstätigkeit mit allen seiner Prüfung und Begutachtung unterliegenden Dienststellen, Unternehmungen und sonstigen Rechtsträgern unmittelbar... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Landes-Rechnungshof hat Prüfungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 5Der Landes-Rechnungshof hat Prüfungen im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins bis 51.Ziffer einsvon Amts wegen (Initiativprüfung [Abs. 2]) oder2.Ziffer 2auf Verlangen (Antragsprüfung [Abs. 3 und 4]) du... mehr lesen...
(1)Absatz einsDem Landes-Rechnungshof obliegen - unbeschadet besonderer landesgesetzlicher Regelungen - folgende Aufgaben:1.Ziffer einsdie Prüfung der Gebarung des Landes;2.Ziffer 2die Prüfung der Gebarunga)Litera ader der Landesregierung unterstellten öffentlichen Ämter;b)Litera bder Anstalten, ... mehr lesen...