(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2)Absatz 2§ 2 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist erstmals bei der Berechnung des mit 1. August 2020 anzuweisenden Teilbetrages anzuwenden.Paragraph 2, Absa... mehr lesen...
(1)Absatz einsDen Klubs der im Landtag vertretenen Parteien steht als Gesamtunterstützungsbetrag der Jahresbruttobetrag einschließlich der Sonderzahlungen von zehn Bediensteten des Landes nach dem Gehaltsband B1/15 Gehaltsstufe 1, von zehn Bediensteten des Landes nach dem Gehaltsband B1/11 Gehalt... mehr lesen...
Die Besorgung der im § 2 angeführten Angelegenheiten der Sittlichkeitspolizei wird von den genannten Gemeinden mit Wirksamkeit ab dem angegebenen Datum auf die angeführten Bezirkshauptmannschaften übertragen:Die Besorgung der im Paragraph 2, angeführten Angelegenheiten der Sittlichkeitspolizei wi... mehr lesen...
Verweisungen in dieser Verordnung auf bundesrechtliche Bestimmungen beziehen sich auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:1.Ziffer einsTiermaterialiengesetz, BGBl. I Nr. 141/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 37/2018,Tiermaterialiengesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr.... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür die Ablieferung von Kleinmengen an kommunale Sammelstellen (§ 9) haben die Abgeber an den Betreiber der kommunalen Sammelstelle 0,50 Euro pro kg/Liter zu leisten.Für die Ablieferung von Kleinmengen an kommunale Sammelstellen (Paragraph 9,) haben die Abgeber an den Betreiber der ... mehr lesen...